eBay: Neue Abmahnwelle wegen widersprüchlicher Widerrufsfristen
Wer auf eBay verkauft, muss nicht nur in den „eBay-Rücknahmebedingungen“ eine Widerrufsbelehrung hinterlegen, sondern zusätzlich auch eine eBay-seitige Eingabe zur Widerrufsfrist bedienen. Vor allem Händler, die am eBay-Plus-Programm teilnehmen, tappen hierbei in eine Falle.
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