IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für die Vermietung von Sachen über kleinanzeigen.de an

IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für die Vermietung von Sachen über kleinanzeigen.de an
23.06.2023 | Lesezeit: 1 min

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Portale erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte für die Vermietung von beweglichen Sachen (keine Immobilien) über das Online-Portal kleinanzeigen.de an. Über das von der eBay Kleinanzeigen GmbH betriebene Online-Portal können Unternehmer u. a. auch bewegliche Sachen aus unterschiedlichen Bereichen an andere Nutzer der Plattform vermieten.

Händler, die über kleinanzeigen.de bewegliche Sachen vermieten möchten, können dabei speziell auf diese Plattform zugeschnittene Rechtstexte verwenden.

Die in dem Schutzpaket enthaltenen AGB regeln die wesentlichen Punkte für die Vermietung von Sachen über kleinanzeigen.de unter Berücksichtigung des deutschen Rechts. Zudem enthält das Schutzpaket für kleinanzeigen.de eine Widerrufsbelehrung sowie eine Datenschutzerklärung, die den Anforderungen der DSGVO genügt.

Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon ab 9,90 EUR zzgl. USt. monatlich.

Nähere Informationen zu unserem Schutzpaket für kleinanzeigen.de finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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