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veröffentlicht von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

EU-Kommission plant Recht auf Reparatur

News vom 22.03.2023, 15:08 Uhr | Keine Kommentare

Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission sieht ein "Recht auf Reparatur“ für Verbraucher sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Rechte (Gewährleistung) vor.

Im Rahmen der Gewährleistung sollen Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz.

Darüber hinaus soll Verbrauchern ein neues Paket von Rechten und Instrumenten zur Verfügung stehen, um eine Reparatur zu einer einfachen und verfügbaren Option zu machen. Folgendes hat die EU-Kommission dabei laut aktueller Pressemitteilung im Sinn:

  • "Anspruch der Verbraucher gegenüber Herstellern auf Reparatur von Produkten, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, wie Waschmaschinen oder Fernsehgeräte. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich Verbraucher/innen jederzeit an jemanden wenden können, wenn sie sich für eine Reparatur ihres Produkts entscheiden. Auch soll es die Hersteller dazu anregen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
  • Verpflichtung der Hersteller zur Unterrichtung der Verbraucher/innen über die Produkte, die sie selbst reparieren müssen.
  • Eine Matchmaking-Reparaturplattform im Internet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufern instandgesetzter Waren in ihrer Region zu ermöglichen. Die Plattform soll die Suche nach Standorten und Qualitätsstandards ermöglichen, sie soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, attraktive Angebote zu finden, und die Sichtbarkeit von Reparaturbetrieben erhöhen.
  • Ein europäisches Formular für Reparaturinformationen, das die Verbraucher/innen von jedem Reparaturbetrieb verlangen können. Das soll Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis schaffen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern der Vergleich von Reparaturangeboten erleichtern.
  • Ein europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen wird entwickelt. Er soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, Reparaturbetriebe zu ermitteln, die sich zu einer höheren Qualität verpflichten. Dieser Standard für eine „einfache Reparatur“ steht allen Reparaturbetrieben in der gesamten EU offen. Sie müssen bereit sein, sich zu Mindestqualitätsstandards zu verpflichten, etwa in Bezug auf die Lebensdauer oder die Verfügbarkeit von Produkten.“

(Der Kommissionsvorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden.)

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Max-Lion Keller Veröffentlicht von:
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

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