Elektronik / Haushaltsgrossgeräte

OLG Hamm: Falsches Energie-Effizienzspektrum gleicht Nichtangabe

Bei der Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte muss das Effizienzklassen-Spektrum korrekt angegeben werden – online wie offline. Das OLG Hamm entschied: Ein fehlerhaftes Spektrum gilt wie ein vollständiges Fehlen der Pflichtangabe.

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Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte muss Spektrum angeben

Eine EU-Rechtsnorm schreibt die Angabe des Effizienzspektrums in der Werbung vor und überlässt die Details produktspezifischen Kennzeichnungsverordnungen. Was aber, wenn eine Spezialverordnung die Angabe des Effizienzspektrums nicht regelt?

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Abmahnung aufgrund Verstoßes gegen Energiekennzeichnung

In einer aktuellen Abmahnung wird beanstandet, dass in einem Produktangebot für ein TV-Gerät auf Kleinanzeigen.de verpflichtende Angaben zur Energieverbrauchskennzeichnung fehlen würden.

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Muster: Aufforderung an Lieferanten bei Ablehnung neuer Etiketten und Datenblätter

Seit 2021 gelten für viele Geräte neue Effizienzkennzeichnungspflichten. Wir stellen Mandanten ein neues Muster bereit, mit welchem Lieferanten zur Bereitstellung der benötigten Kennzeichnungselemente aufgefordert werden können.

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Energieverbrauchskennzeichnung: Gibt es Übergangsfristen für Lagerbestände?

Im Jahr 2021 treten für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte neue Kennzeichnungsvorgaben und damit neue Effizienzlabels und Produktdatenblätter in Kraft. Was gilt für Lagerbestände?

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In welcher Sprache sind Produktdatenblätter darzustellen?

Es gelten neue Effizienzlabel und Produktdatenblätter für viele Haushaltsgeräte. Während die Label überwiegend aus Symbolen bestehen, enthalten die Datenblätter diverse Informationen in Textform. In welcher Sprache müssen Händler diese bereitstellen?

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Neue Produktdatenblätter: Erweiterte Garantie-Informationspflichten?

Die neuen Effizienzetiketten brachten viel Umstellungsaufwand. Weil die Produktdatenblätter nun Herstellergarantien nennen und Händlern so als „Garantiewerbung“ zugerechnet werden können, sind sie zur Bereitstellung umfänglicher Garantieinformationen verpflichtet.

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Reform: Wie sind Effizienzlabel und Produktdatenblätter online darzustellen?

Zum 01.03.2021 wurden die Kennzeichnungsvorgaben für viele energieverbrauchsrelevante Produkte reformiert. Neue Energielabel und Produktdatenblätter wurden eingeführt, aber auch die Darstellungsvoraussetzungen haben sich geändert.

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Wozu dienen die QR-Codes auf den neuen Energie-Labels?

Für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte stehen neue Effizienzetiketten in den Startlöchern. Für Verwirrung und Spekulationen sorgen unter Händlern derzeit die auf den neuen Labels vorhandenen QR-Codes.

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Neue Energielabel ab 2021: Fristen für Händler

Im Zuge der Novellierung der EU-Energieverbrauchsvorschriften werden im Jahr 2021 für viele energieverbrauchsrelevante Geräteklassen neue Effizienzetiketten eingeführt. Damit soll auf die geänderten energetischen Eigenschaften von Produkten reagiert werden.

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Fehlende Energieverbrauchskennzeichnung: Behörden leiten Verfahren ein

Wer online energieverbrauchsrelevante Haushaltsgeräte anbietet, ist grundsätzlich verpflichtet, den Angeboten das Effizienzetikett und das Produktdatenblatt beizustellen. Dass bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten Bußgelder drohen, zeigt ein uns vorliegendes Verwaltungsschreiben.

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Abmahnung: Fehlende Angaben zum Spektrum bei energieverbrauchsrelevanten Produkten

Seit dem 01.08.2017 gilt die EU-Verordnung 2017/1369, welche für Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt - dazu gehört auch der Hinweis auf das Spektrum der auf dem Energielabel verfügbaren Effiezienzklassen.

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Neue EU-Energielabel für diverse Elektro-Haushaltsgeräte beachten!

Mit neuen Verordnungen hat die EU-Kommission für diverse Geräteklassen die Energielabel für das Jahr 2021 reformiert. Die neuen Energielabels werden nun ab dem 01.03.2021 verpflichtend.

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Ab 2021 sollen neue Energieeffizienzkennzeichnungen für Elektrogeräte kommen

Die EU-Kommission hat neue Energieeffizienzkennzeichnungen für Elektrogeräte beschlossen. Diese sollen dafür sorgen, dass Verbraucher beim Kauf neuer Haushaltsgeräte besser über deren Energieeffizienz informiert sind.

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Wettbewerbsverstoß: Fehlende Herstellerangaben bei Elektrohaushaltsgeräten

Hier ging es um eine (Prospekt-)Werbung für Elektrohaushaltsgeräte – der Werbende hatte es dabei versäumt den Hersteller der beworbenen Produkte anzugeben. Ein grober Fehler, wie nun das LG Dortmund feststellte.

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Für Hersteller und Importeure: Neue Vorgaben der EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung

Die ab 1.8.2017 geltende neue EU-Rahmenverordnung zur Energiekennzeichnungsverordnung führt zu einer Fülle von neuen Vorgaben für Hersteller und Importeure. Sie müssen u.a. künftig neue Kennzeichnungslabel mit der Buchstabenfolge A-G ausweisen und Informationen in eine noch einzurichtende Informationsdatenbank der EU-Kommission eingeben. Die meisten Vorgaben sind zwar erst mit der schrittweisen Einführung neuer Energieeffizienzkennzeichnungen fällig. Aber bereits ab 1.8.2017 sind Hersteller und Importeure mit den neuen Vorgaben der EU-Rahmenverordnung konfrontiert.

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Verschärfte Energieverbrauch-Kennzeichnungspflichten für Online-Händler seit dem 01.08.2017

Seit dem 01.08.2017 gilt die neue EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369, welche für Online-Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt. Betroffene Händler müssen ab sofort in jeder (visuellen) Werbung und in technischen Werbematerial sowohl die Energieeffizienzklasse, als auch das Spektrum der für die betreffende Ware verfügbaren Effizienzklassen angeben - unabhängig davon, ob die Werbung energiebezogene oder preisbezogene Informationen enthält. Die betroffenen Werbemedien sollten unverzüglich überarbeitet werden, um drohende Nachteile, wie z.B. Abmahnungen, zu vermeiden. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Beitrag.

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Neue EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung in Kraft

Die seit dem 1.8.2017 geltende EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung löst die zuvor geltende Richtlinie ab. Die bisherigen Verordnungen zu den verschiedenen Produktgruppen in Form von delegierten Rechtsakten, die die Details zu den Anforderungen an die Etiketten regeln, bleiben zwar vorerst in Kraft, werden aber schrittweise durch neue Verordnungen ersetzt. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, welche neuen Pflichten bereits ab dem 01.08.17 gelten und welche künftigen Pflichten zur Energieverbrauchkennzeichnung der verschiedenen Produktgruppen auf Sie zukommen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag im Antwort & Frage- Format.

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BGH: „Mehr zum Artikel“-Link für Ausweisung der Energieeffizienzklasse ungenügend

Nach sämtlichen produktspezifischen Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnungen ist in der preisbezogenen Werbung für ein bestimmtes Produkt auch dessen Energieeffizienzklasse zu nennen. Mit Urteil vom 06.04.2017 (Az.: I ZR 159/16) entschied nun der BGH, dass ein Link mit der Aufschrift „Mehr zum Artikel“ für die nachfolgende Anführung der Pflichtangabe unzureichend sei. Lesen Sie im Folgenden mehr zur Entscheidung.

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Neue Energieeffizienzlabel kommen

Noch in diesem Jahr nimmt die EU wohl eine Anpassung der Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten wie Kühlschränken, Spülmaschinen und Waschmaschinen vor. Ob sich Hersteller und Händler auch schon dieses Jahr darauf einstellen müssen, erläutert die IT-Recht Kanzlei in einem kurzen Beitrag.

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