Elektronik / Haushaltsgrossgeräte

Seit 25.08.2023: Verbot diverser Leuchtstoffröhren in der EU

Mit dem Vormarsch umweltfreundlicher LED-Varianten werden quecksilberhaltige T5- und T8-Leuchtstofflampen nun EU-weit zum 25.08.2023 verboten. Was Händler nun zu beachten?

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Energieverbrauchskennzeichnung: Print-Labels von Lichtquellen austauschen

Die EU-Verordnung 2019/2015 hat die Energiekennzeichnung von Lichtquellen reformiert – mit neuen Labels und Effizienzklassen. Online gilt die Regelung seit dem 01.09.2021, für Verpackungen lief die Übergangsfrist am 01.03.2023 aus.

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Reform: Welche „Leuchten“ sind künftig kennzeichnungspflichtig?

Mit der VO 2019/2015, die zum 01.09.2021 für Lichtquellen allgemein in Kraft tritt, lebt für einige Leuchten die Kennzeichnungspflicht wieder auf. Welche Leuchten sind künftig wieder eigenständig zu kennzeichnen?

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Leitfaden: Lichtquellen im Internet richtig kennzeichnen

„Lichtquellen“ (also u.a. Lampen, Produkte mit fest verbauten Leuchtmitteln, LED-Strips) sind hinsichtlich ihres Energieverbrauchs im Online-Handel besonders zu kennzeichnen. Wir zeigen, wie es geht.

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Wegfall: der verpflichtenden Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten

Eine neue EU-Verordnung für Lichtquellen hebt die bisher geltenden Kennzeichnungsvorgaben für Leuchten auf und stellt Online-Händler vor die Frage, ob und inwieweit Leuchten zu diesem Stichtag weiter im Internet mit Energieinformationen zu kennzeichnen sind.

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Leitfaden: Leuchtmittel ( "Lampen") richtig im Internet kennzeichnen

Die rechtskonforme Kennzeichnung von Leuchtmitteln (umgangssprachlich "Lampen") im Internet ist schon derzeit komplex, wird aber zusätzlich zum 01.09.2021 noch vollständig reformiert. Die IT-Recht Kanzlei zeigt, wie Leuchtmittel im Internet derzeitig und zukünftig zu kennzeichnen sind.

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Inverkehrbringen von Halogenlampen ab dem 01.09.2018 untersagt

Was der Glühlampe bereits 2012 widerfuhr, wird ab morgen, den 01.09.2018, die meisten gängigen Halogenlampen betreffen: mit Inkrafttreten der sechsten Anforderungsstufe der Lampen-Ökodesign-Verordnung Nr. 244/2009 erfüllen herkömmliche Halogenlampen die europäischen Effizienzschwellenwerte nicht mehr und dürfen folglich in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

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Licht ins Dunkel! Wer mit der Sparsamkeit von Halogenlampen wirbt kann abgemahnt werden

Derzeit werden vermehrt Händler abgemahnt, die Halogenlampen unter Verwendung von Bezeichnungen wie „Eco“ , „Sparlampe“ oder "Energiesparlampe beworben haben. Fakt ist: Halogenlampen sind im Vergleich zu LED-Lampen oder Energiesparlampen wahre Stromfresser. Der Stromverbrauch liegt um ein vielfaches höher als beispielsweise bei LED-Lampen. Der Lauterer Wettbewerb e.V. hat sich dies zum Thema gemacht und vielfach abgemahnt. Jeder betroffene Händler sollte also seine Angebote diesbzgl. nochmal überprüfen.

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Leitfaden: Leuchten richtig im Internet kennzeichnen

Die rechtskonforme Kennzeichnung von Leuchten im Internet ist kompliziert. Es sind die Vorgaben dreier (!) EU-Verordnungen zu berücksichtigen und es stellen sich zudem Probleme, an die der Gesetzgeber offensichtlich nicht gedacht hat. Auf welche Effizienzklasse ist etwa bei der Darstellung des Leuchtenetiketts per Verlinkung abzustellen? Was gilt bei der Kennzeichnung von Lampen-Leuchten-Sets? Die IT-Recht Kanzlei stellt sich der Herausforderung und veröffentlicht einen aktuellen Leitfaden zur rechtssicheren Kennzeichnung von Leuchten im Internet.

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Mehrsprachige Energieetiketten für Leuchten zulässig?

Die rechtskonforme Ausgestaltung von Energieetiketten, deren Verwendung on- sowie offline in produktgattungsspezifischen EU-Verordnungen vorgeschrieben wird, sorgt nicht zuletzt aufgrund der komplexen Gestaltungsvorgaben immer wieder für Kontroversen. Für Leuchten, deren Etiketten nicht nur allgemeinverständliche Wert- und Spektrumsangaben, sondern auch zusätzliche Erklärungen wie „Diese Leuchte ist geeignet für Leuchtmittel der Energieklassen ..:“ enthält, stellt sich bei einem intendierten länderübergreifenden Vertrieb in diesem Zusammenhang die Frage nach der korrekten sprachlichen Fassung des Labels. Dürfen die Hinweise in mehreren Sprachen ergehen oder ist pro Landessprache ein eigenes Etikett vorzuhalten? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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BGH bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt

Der BGH hat kürzlich über ein Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt entschieden.

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Vertriebsverbot bestimmter Leuchten seit 1. September 2016 - EU-Verordnung 2015/1428

Leuchten dürfen seit 1. September 2016 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn es für sie keine passenden energieeffizienten Lampen („Glühbirnen“) gibt. Wie es dazu kommt, was das für die betroffenen Hersteller und Händler bedeutet und welche Konsequenzen dies haben kann, erläutert die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.

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Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen zum 1. September 2016 teilweise aufgeschoben

Das ursprünglich zum 1. September 2016 greifende EU-weite Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen ist von der EU-Kommission bereits im Herbst 2015 mittels einer EU-Verordnung abgemildert und um zwei Jahren auf den 1. September 2018 verschoben worden. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Hintergründe und die Auswirkungen.

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Verkäufer von Beleuchtungskörpern/Leuchtmitteln/Lampen aufgepasst: Abmahnungen wegen zu hohen Quecksilberwerten im Umlauf

Derzeit kursieren wieder vermehrt Abmahnungen, die einen zu hohen Quecksilbergehalt bei Beleuchtungskörpern beanstanden. Auch wenn dieser doch sehr technische Umstand grundsätzlich eher kein Verkäuferthema ist, sollten Händler, die Beleuchtungskörper im Sortiment haben, wachsam sein.

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Ausnahme von der Energiekennzeichnungspflicht für Deko- und Atmosphäre-Beleuchtung?

Die europäische Verordnung Nr. 874/2012 gibt Herstellern und Händlern für Lampen und Leuchten ein differenziertes Kennzeichnungsprogramm vor, das beide Seiten die Bereitstellung wesentlicher energieverbrauchsrelevanter Informationen aufgibt und im Online-Handel durch die Ergänzungsverordnung Nr. 518/2014 zudem um die Pflicht zur Anzeige elektronischer Energielabels erweitert wurde. Allerdings weist der Geltungsbereich der Rechtsakte bestimmte Ausnahmen aus, für die keine Kennzeichnungspflichten begründet werden und auf die sich vermehrt Hersteller und Händler beim Vertrieb von Deko- und atmosphärischer Beleuchtung berufen.

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Kennzeichnung Leuchten: Auf welche Effizienzklasse kommt es bei Gestaltung des Effizienzpfeils für verlinkte Etikettendarstellung an?

An die Darstellung des Effizienzetiketts per Verlinkung knüpft die EU-Verordnung Nr. 518/2014 eine Reihe von Gestaltungsvoraussetzungen, die sich primär auf das Ausgangsobjekt der Verlinkung beziehen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produktes mit ausgewiesener Energieeffizienz in weißer Schrift im Inneren der Anknüpfungspunkt für das verlinkte elektronische Etikett sein muss. Bei Leuchten stellt sich in Anbetracht der zwingenden Angabe des Pfeils mit ausgewiesener Energieeffizienzklasse und spezifischer Farbe aber das Problem, dass die Leuchte selbst nicht hinsichtlich ihrer Energieeffizienz bewertet werden kann.

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Bezeichnung von Halogenlampen mit Begriffen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ wird abgemahnt!

Halogenlampen sind im Vergleich zu LED-Lampen oder Energiesparlampen wahre Stromfresser. Der Stromverbrauch liegt etwa um das 4 bis 5-fache höher als bei LED-Lampen. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. auf seiner Homepage berichtet, hat er kürzlich mehrere Hersteller von Halogenlampen wegen Verwendung von Bezeichnungen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ abgemahnt. Hier ist auch für Händler höchste Vorsicht geboten.

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Kennzeichnung von fest verbauten Lampen in Leuchten trotz entgegenstehender Verordnung zulässig?

Die Verordnung (EU) Nr. 874/2012 legt Händlern und Herstellern weitgehende energieverbrauchsbasierte Kennzeichnungspflichten für Lampen und Leuchten auf, deren Umsetzung durch einen ergänzenden Rechtsakt nunmehr auch im Online-Handel spezifischen Anforderungen unterliegt. Umgekehrt aber klammert die Verordnung bestimmte Produkte aus ihrem Anwendungsbereich aus und erklärt vor allem Einbauteile für nicht kennzeichnungspflichtig. Im folgenden Beitrag soll erörtert werden, ob über den Regelungsinhalt hinaus eine ergänzende Kennzeichnung von fest verbauten Lampen in Leuchten zulässig ist.

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Einbettung des elektronischen Etiketts für Leuchten per Verlinkung nach VO 518/2014

Ab 2015 können Online-Händler bei der verpflichtenden Bereitstellung elektronischer Etiketten zwischen einer unmittelbaren graphischen Darstellung und einer Einbettung per Verlinkung (sog. „geschachtelte Anzeige“) wählen. Da letztere jedoch nur unter Einhaltung konkreter Formvorgaben zugelassen wird, ergeben sich für die Gerätegattung der Leuchten darstellerische Schwierigkeiten, die im Folgenden nicht nur aufgezeigt werden, sondern auch etwaigen Lösungsmöglichkeiten zugeführt werden sollen.

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Kennzeichnung von Leuchten im Online-Handel: Gravierende gesetzliche Widersprüchlichkeiten

Die Kennzeichnung von Leuchten unterfällt grundsätzlich dem Regelungsbereich der EU-Verordnung Nr. 874/2012, die mit Wirkung ab dem 01.03.2014 weitgehende Informationspflichten für Händler vorsieht. Für den Bereich des Online-Handels wurde diese durch die EU-Verordnung Nr. 518/2014 abgeändert und um ein vermeintlich zusätzliches Pflichtenprogramm erweitert. Dabei hat der europäische Gesetzgeber jedoch den Regelungsumfang des originären Rechtsaktes offensichtlich außer Acht gelassen und mithin inhaltlichen Überschneidungen, Wertungswidersprüchen und Rechtsunsicherheit die Tore geöffnet. Im folgenden Beitrag zeigt die IT-Recht-Kanzlei die folgenschweren Probleme auf, mit denen sich Online-Händler von Leuchten durch das Zusammenspiel aus Ausgangs- und Ergänzungsverordnung nunmehr konfrontiert sehen.

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