Vertrauenswerbung

„DIN-geprüft“: Ohne Zusatzinformationen abmahnbar

Die Werbung mit Prüfergebnissen birgt Abmahnpotenzial. Jüngst traf es eine beworbene „DIN-Prüfung“ ohne weitere Aufklärung. Mit LegalScan Pro lassen sich solche Abmahnungen vermeiden.

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LG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat irreführend

Das LG Berlin entschied: Auch wenn das Ablaufdatum genannt wird, ist die Werbung mit einem abgelaufenen TÜV-Zertifikat irreführend – und damit unzulässig.

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LG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat ist irreführend

Der Einsatz von Zertifikaten und Gütesiegeln ist eine verbreitete Methode, um die besondere Produktqualität hervorzuheben. Dass die Verwendung eines abgelaufenen TÜV-Zertifikats eine wettbewerbswidrige Irreführung begründet, entschied nun das LG Berlin.

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Abmahnungen wegen „LGA geprüft“: Was ist bei der Werbung zu beachten?

Kunden verbinden mit Prüfzeichen die Vorstellung, dass die mit dem Zeichen beworbenen Waren durch einen neutralen Dritten geprüft wurden. Aufgrund aktueller Abmahnungen zur Werbung mit der Aussage "LGA geprüft" zeigen wir auf, was bei der Werbung zu beachten ist.

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Regelmäßig im Abmahnfokus: Die Werbung mit Prüfzeichen- und -siegeln

Nach wie vor großer Beliebtheit erfreut sich die Werbung mit Prüfzeichen und -siegeln (z.B. bei erfolgter Überprüfung durch einen TÜV oder Zuteilung des GS-Zeichens). Ähnlich wie bei der Werbung mit Testergebnissen werden an eine solche Werbung sehr hohe Transparenzerfordernisse gestellt. Worauf Händler in diesem Zusammenhang achten müssen und an welchen Stellen die typischen Abmahnfallen lauern, möchten wir in unserem aktuellen Beitrag näher erläutern.

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BGH: An Werbung mit Prüfzeichen sind gleiche Anforderungen zu stellen wie an Werbung mit Testergebnissen

In einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil hat sich der BGH dazu geäußert, welche Informationspflichten den Verkäufer treffen, der sein Produkt mit einem Prüfzeichen bewirbt (Urteil v. 21.07.16 – Az.: I ZR 26/15). Im Ergebnis hat des oberste Zivilgericht die Werbung mit Prüfzeichen der Werbung mit Testergebnissen gleichgestellt und verlangt die Zugänglichmachung von Informationen zu den Prüfkriterien und der Art der durchgeführten Prüfungen.

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LG Wuppertal: Die Kennzeichnung von Produkten mit falscher DIN-EN Norm ist wettbewerbswidrig

DIN-Normen / DIN EN-Normen dienen der Festlegung anerkannter Maße und Regeln der Technik in Deutschland und dem europäischen Binnenmarkt. Die Nennung von DIN EN-Normen enthält eine sachliche Aussage über die Qualität und Beschaffenheit der Ware, auf die sich Fachhändler und Endabnehmer beim Einkauf verlassen. Hat es Konsequenzen, wenn eine Norm-Kennzeichnung verwendet wird, die für das Produkt nicht vorgesehen ist?

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OLG Saarbrücken: Online-Werbung mit einem auf Kundenbewertungen beruhenden TÜV-Siegel ist irreführend

Sogenannte Testsiegel bzw. Prüfzeichen kennzeichnen durch schriftliche oder grafische Markierungen die Einhaltung bestimmter Sicherheits- oder Qualitätskriterien beim geprüften Produkt bzw. Dienstleistung. Verbraucher können in der Regel darauf vertrauen, dass diese Gütesiegel eine objektive Überprüfung dieses Produktes bzw. der Dienstleistung aufweisen. Wie eine nicht unabhängige Bewertung, die nur das Ergebnis einer Kundenbefragung aufweist, zu beurteilen ist, hat das OLG Saarbrücken mit Urteil vom 28.01.2015 (Az. 1 U 100/14) entschieden.

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OLG Dresden: Bei der Online-Werbung mit TÜV-Siegeln ist ein Verweis auf die Fundstelle anzugeben

Mit Urteil vom 11.02.2014 (Az.: 14 U 1561/13) hat das OLG Dresden entschieden, dass für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Prüfsiegeln der für Testergebnisse geltende Maßstab heranzuziehen sei und die Nichtbereitstellung der jeweiligen Fundstelle zu den Umständen des Tests eine Irreführung nach §5a Abs. 2 UWG darstellt. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Dresden.

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LG München I: produktbezogene Werbung mit der ISO-Norm 9001 unzulässig

Gerade im elektronischen Warenhandel, in dem der potentielle Käufer das zu erwerbende Produkt vor Abschluss eines Kaufvertrags nicht einsehen oder optisch auf seine Qualität hin bewerten kann, ist die Werbung mit bestimmten Zertifizierungen weit verbreitet. So soll die bildliche Darstellung eines Zertifikats auf einer Händler-Website neben dem Produkt in den meisten Fällen eine besondere Wertigkeit desselben suggerieren. Allerdings existieren sowohl Zertifikate, die sich auf den Betrieb als solches, d.h. dessen Einhaltung gewisser Mindeststandards im Qualitätsmanagement beziehen, als auch solche, die die vertriebene Ware und deren Beschaffenheit betreffen.

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Das VDE-Prüfzeichen

In Zeiten, in denen verschiedenste Industrieerzeugnisse aus aller Welt auf den Binnenmärkten Einzug halten, stellt sich im allgemeinen Interesse vermehrt die Frage nach der Gebrauchssicherheit und schadstofffreien Verarbeitung der Ware. Aufschluss über die Konformität eben dieser Produkte mit einheitlichen Sicherheitsstandards können sogenannte Prüfzeichen geben, die je nach Produktgattung variieren und von den verschiedensten Instituten vergeben werden. Im Bereich der Elektrotechnik hat sich seit seiner Einführung in den 1920er-Jahren das VDE-Prüfzeichen als Garantie der Einhaltung aller gesetzlichen und technischen Sicherheitsregeln durchgesetzt, das in mehr als 30 Ländern verwendet wird.

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LG München: Die Aussage "geprüft nach europäischer DIN EN-131 Norm" ist wettbewerbswidrig

Das LG München hat mit Beschluss vom 12.07.2013 (Az. 17 HK O 15420/13) einem Online-Händler untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher zu Wettbewerbszwecken im Internet Leitern anzubieten und dabei mit der Aussage "geprüft nach europäischer DIN EN-131 Norm" zu werben.

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Vorsicht bei der Verwendung von TÜV– und GS Zeichen bei der Produktwerbung- die prüfende TÜV-Organisation muss genannt werden!

Bei der Produktwerbung in Verbindung mit der Angabe von „TÜV / GS Zeichen“ muss immer auch die jeweilige TÜV– Organisation genannt werden, die die Ware getestet hat. Hierdurch soll der Verbraucher geschützt werden, indem ihm die Möglichkeit gegeben wird, direkt bei der Prüfungsgesellschaft weitere Auskünfte über das Produkt einzuholen. Bei Nichtbeachtung liegt eine unberechtigte Verwendung der Prüfbezeichnung, eine Irreführung des Verbrauchers als auch eine Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor (Urteil LG Berlin vom 02.05.2012, Az. 16 O 598/11).

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Vorsicht bei Verkauf und Werbung mit GOTS-Siegel

Der Verkauf von Textilien kann eine politische Angelegenheit sein. Wenn T-Shirts von Kinderhänden in Südostasien oder in chemisch aufwendigen und umweltschädlichen Verfahren hergestellt werden, so ist dies ein Kaufhindernis für viele Verbraucher. Händler möchten deshalb gerne damit werben, dass die von ihnen verkaufte Kleidung umwelt- und sozialverträglich hergestellt und gehandelt wird. Doch nur wenn dies stimmt, ist dies auch zulässig. Am Beispiel des GOTS-Siegels zeigt die IT-Recht Kanzlei, welchen Problemen Unternehmen besser aus dem Weg gehen sollten.

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Achtung: Werbung für handwerkliche Tätigkeit ist nur dann zulässig, wenn eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt

Zuletzt gab es vermehrt Abmahnungen zu beobachten, welche Werbung für handwerkliche Tätigkeiten zum Gegenstand hatten, wenn beim Werbenden keine entsprechende Eintragung in der Handwerksrolle vorhanden gewesen ist. Wir bieten einen kleinen Einblick in die Zulässigkeit der Werbung mit handwerklichen Leistungen.

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Sterne mit Haken: Nutzung eines „hauseigenen“ Sternesystems zur Bewertung von Hotels nicht zulässig

Jeder kennt sie, aber kaum einer weiß wo sie herkommen: Die berühmten Hotel-Sterne. Erteilt werden sie vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) – und dann darf man sie auch zur Werbung heranziehen. Denn die Verwendung eigener Scoring-Systeme, die auf Sternen basieren, führen den Verbraucher in die Irre; der erwartet schließlich, dass Sterne ausschließlich von einer unabhängigen Instanz vergeben werden (vgl. aktuell LG Berlin, Beschl. v. 05.01.2012, Az. 52 O 4/12).

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Das EU-Umweltzeichen

Umweltschutz ist ein Thema, das sich hervorragend zu Werbezwecken eignet. Nur, was ist das EU-Umweltzeichen überhaupt? Wie erlangt man es und von wem wird es nach welchen Kriterien vergeben? Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Werbung mit SGS-Standards: Nur zulässig, wenn Prüfung tatsächlich durch SGS erfolgte

Die Zertifikate der eidgenössischen SGS SA (Société Générale de Surveillance, etwa: Allgemeine Überwachungsgesellschaft) sollen – wie die meisten Prüfzeichen – die besondere Qualität des geprüften Produkts hervorheben. Werbewirksam eingesetzt werden dürfen die strengen Standards der SGS jedoch nur dann, wenn auch wirklich eine unabhängige Zertifizierung durch die SGS stattgefunden hat.

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Textiles Misstrauen: Werbung mit Oeko-Tex-Standards nur zulässig, wenn Zertifikat tatsächlich verliehen wurde

Bei der Werbung für Textilprodukte sind Zusätze wie etwa „entspricht dem Standard Oeko-Tex 100“ nur dann zulässig, wenn das Zertifikat auch tatsächlich von der Gemeinschaft Oeko-Tex (Zürich) verliehen wurde; hierbei ist es auch gänzlich unerheblich, ob das Produkt dem Standard entspricht oder nicht. In der aktuellen Rechtsprechung wird ein Verstoß gegen diesen Grundsatz als wettbewerbswidrige Irreführung des Verbrauchers ausgelegt.

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Werbung mit Zertifizierungen: Vorsichtige Verwendung ist geboten

Wer bei der Werbung für sein Unternehmen bzw. seine Produkte Zertifizierungen (z.B. nach DIN EN ISO 9001) anführt, sollte dabei einige Sorgfalt anwenden – es muss sich für den Kunden genau nachvollziehen lassen, worauf sich die jeweilige Zertifizierung bezieht. Wer hier unsauber arbeitet, kann sich unter Umständen mit dem Vorwurf der wettbewerbswidrigen Irreführung konfrontiert sehen – das ist dann nicht nur schlecht für’s Image, es kostet in der Regel auch Geld.

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