Novel Foods-Abmahnwelle: Vorsicht bei fehlender Zulassung im Online-Handel
Grundsätzlich dürfen Lebensmittel ohne vorherige Genehmigung in Verkehr gebracht werden. Für sogenannte „neuartige Lebensmittel“ ist zum Schutz der Konsumentensicherheit aber eine vorherige Zulassung auf EU-Ebene notwendig.
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