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Kennen Sie bereits alle? Die Mandanten-Vorteile der IT-Recht Kanzlei im Überblick

27.07.2023, 08:55 Uhr | Lesezeit: 15 min
Kennen Sie bereits alle? Die Mandanten-Vorteile der IT-Recht Kanzlei im Überblick

Die rechtliche Absicherung durch Rechtstexte ist elementar für einen rechtssicheren Auftritt im Internet, um Abmahnungen zu vermeiden. Im Laufe der Jahre haben wir für unsere Mandanten zahlreiche nützliche begleitende Services geschaffen.Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die zahlreichen Vorteile, von denen unsere Mandanten aktuell profitieren.

Scanner zur Webseitenprüfung und Erfassung datenschutzrechtlich relevanter Dienste

Seit dem Frühjahr 2023 steht Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die eine Datenschutzerklärung für einen eigenen Onlineshop bzw. eine eigene Webseite nutzen, der Dienst „Easy Scan“ kostenfrei zur Verfügung.

Bei „Easy Scan“ handelt es sich um einen von der IT-Recht Kanzlei komplett eigenentwickelten, innovativen Webseitenscanner.

Wer einen eigenen Onlineshop bzw. eine eigene Webseite betreibt, kennt die Thematik: „Welche datenschutzrechtlich relevanten Tools und Dienste laufen eigentlich auf meiner Webseite?“ ist eine häufige Fragestellung.

Da Abmahnungen im Bereich des Datenschutzrechts stark zunehmen, ist es enorm wichtig, die eigene Webseite datenschutzkonform zu betreiben. Wer das technische Know-how nicht selbst hat bzw. nicht ständig auf einen Webtechniker zugreifen kann, der steht nicht selten vor dem Rätsel, welche Tools bzw. Dienste auf seiner Webseite tatsächlich eingebunden sind bzw. aktiv sind und ob bzw. welche Risiken hiervon ausgehen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn auf Baukastenlösungen für Webseite bzw. Onlineshop zurückgegriffen wird, da datenschutzrelevante Dienst dort oft bereits aktiviert sind.

Hier bietet Ihnen „Easy Scan“ eine einfache und bequeme Lösung:

  • Lassen Sie den Scanner Ihre Webseite analysieren.
  • Der Scanner liefert Ihnen innerhalb einer Minute das Ergebnis, welche datenschutzrechtlich relevanten Tools und Dienste auf Ihrer Webseite eingebunden sind. Und zwar mit einer profunden Risikobewertung unter Einteilung in drei Risikoklassen im Sinne eines Ampelsystems.

Auf diese Weise verschaffen sich zuverlässig einen Überblick, wie es um Ihre Webseite bzw. Ihren Onlineshop in datenschutzrechtlicher Hinsicht bestellt ist.

Selbstverständlich können Sie „Easy Scan“ auch so einrichten, dass der Scanner regelmäßige Scans Ihrer Webseite für Sie vornimmt und Sie bei Änderungen der technischen Konfiguration (etwa durch Dritte, wie den Baukastenanbieter) informiert. Damit ist eine dauerhafte, datenschutzrechtliche Überwachung der Webseite gewährleistet.

Eine detaillierte Beschreibung von „Easy Scan“ finden Sie gerne hier.

Wie kann ich diesen Vorteil nutzen?

Wie Sie den Scanner nutzen können, entnehmen Sie bitte dieser Anleitung.

Automatische Vorkonfiguration der Datenschutzerklärung durch den Scanner

Der bereits vorgestellte Scanner „Easy Scan“ beschränkt sich nicht nur auf eine Analyse Ihrer Webseite.

Vielmehr ermöglicht Ihnen der Scanner darüber hinaus, die bei der Analyse der Webseite gewonnenen Erkenntnisse direkt in die Konfiguration der Datenschutzerklärung, einfließen zu lassen, wenn Sie eine solche Datenschutzerklärung von der IT-Recht Kanzlei beziehen.

Anhand der beim Scan der Webseite gefundenen Tools und Dienste nimmt „Easy Scan“ eine weitgehende Vorkonfiguration der Datenschutzerklärung für Ihren Shop bzw. Ihre Webseite vor, in welcher die Tools und Dienste entsprechend des Scanergebnisses abgebildet werden.

Auch hier gilt: Richten Sie ein „Scan-Abonnement“ ein, wird „Easy Scan“ Sie bei Änderungen der technischen Konfiguration der Webseite, die sich auf den Datenschutz auswirken, informieren und Ihnen zugleich eine an die aktuellen Begebenheiten angepasste Konfiguration der Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen.

Auf diese Weise können Sie eine maximale und vor allem dauerhafte Rechtssicherheit Ihres Internetauftritts in datenschutzrechtlicher Hinsicht sicherstellen, ganz ohne tiefgreifendes, technisches Know-how.

Die Nutzung von „Easy Scan“ erfolgt wie oben beschrieben.

Kostenfreie Nutzung zweier Cookie-Consent-Tools

Bereits seit dem Herbst 2019 besteht durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Klarheit, dass der Einsatz technisch nicht zwingend für den Betrieb der Webseite erforderlicher Cookies nur dann rechtmäßig ist, wenn der Seitenbesucher hierin zuvor ausdrücklich eingewilligt hat.

Dadurch ist der bis dahin praktizierte Weg der bloßen Information über den Einsatz von Cookies, meist abgebildet durch einen sogenannten Cookie-Banner, rechtlich nicht mehr gangbar.

Die Einholung des vom EuGH geforderten „Cookie Consent“ erfolgt in der Praxis durch ein sogenanntes Cookie-Consent-Tool.

Anders als bei einem statischen Cookie-Banner kann mittels eines solchen Tools die dynamische Einwilligung in (nur bestimmte) Cookies eingeholt, protokolliert und das korrekte Verhalten der Webseite (Aktivieren/ Zulassen entsprechender Dienste nur nach erfolgter Einwilligung) realisiert werden.

Die IT-Recht Kanzlei ermöglicht ihren Mandanten, durch entsprechende Kooperationen die kostenfreie Nutzung der etablierten Cookie-Consent-Tools von PRIVE und von Consentmanager (letzteres mit bis zu 40.000 Seitenaufrufen pro Monat) kostenfrei zu nutzen.

Damit können Sie als Mandant sicherstellen, eine rechtskonforme Einwilligung für das Setzen technisch nicht zwingend notwendiger Cookies auf Ihrer Webseite einzuholen, um dahingehend rechtssicher zu agieren.

Wie nutze ich diesen Mandanten-Vorteil?

Ganz einfach: Rufen Sie diese Seite auf (ggf. müssen Sie sich noch in Ihr Mandanten-Portal einloggen) und folgen Sie den Einrichtungshinweisen.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Nutzung zahlreicher Datenschnittstellen für die automatische Aktualisierung der Rechtstexte

Regelmäßige Updates der Rechtstexte durch die Fachanwälte der IT-Recht Kanzlei stellen die dauerhafte Rechtssicherheit der Mandanten sicher.

Entsprechende Updates der Rechtstexte teilt die IT-Recht Kanzlei den Mandanten im Rahmen des sogenannten Update-Service-Newsletters mit per Email mit. Die reguläre Vorgehensweise besteht darin, dass der Mandant daraufhin das Mandanten-Portal aufruft, die neueste Version der Rechtstexte kopiert und auf seiner Internetpräsenz einfügt.

Für eine Vielzahl von Shop- und Webseitensystemen sowie Verkaufsplattformen kann die IT-Recht Kanzlei inzwischen eine Datenschnittstelle anbieten, welche diesen Vorgang noch komfortabler und sicherer gestaltet.

Dies bedeutet, dass die Übertragung und Aktualisierung der Rechtstexte dann vollständig automatisiert über die Datenschnittstelle erfolgen kann.

Die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei ist derzeit für über 40 verschiedene Shop- und Webseitensystem verfügbar. Eine Übersicht der unterstützten Systeme finden Sie gerne hier.

Hinweis: Sofern Ihr Shop- bzw. Webseitensystem oder Ihre Verkaufsplattform dort nicht aufgelistet ist, dann kann die IT-Recht Kanzlei dafür (noch) keine Datenschnittstelle anbieten (dies betrifft etwa Amazon oder eBay).

Die Rechtstexte sind in diesem Fall weiterhin ganz regulär via „copy & paste“ einzufügen und bei Benachrichtigung via Update-Service-Newsletter auch via „copy & paste“ der neuen Version aus dem Mandanten-Portal zu aktualisieren.

Wie profitiere ich als Mandant von diesem Vorteil?

Als Mandant können Sie die entsprechende Datenschnittstelle hier in Ihrem Mandanten-Portal einrichten, sofern Ihr Shopsystem, Ihr Webseitensystem bzw. Ihre Verkaufsplattform unterstützt wird.

Bitte beachten Sie, dass nur bereits vollständig konfigurierte Rechtstexte per Datenschnittstelle übertragen werden können.

Nutzung von Wonderlink als Linkbaumlösung

Nutzer von sozialen Medien kennen das Problem: Auf Fanpages kann häufig nur ein Link hinterlegt werden, der natürlich für die Bewerbung des eigenen Onlineshops oder eine anderen Verkaufspräsenz genutzt werden soll.

Zugleich müssen aber auch in den sozialen Medien die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Dies bedeutet, dass ein Unternehmer, der in einem sozialen Medium Werbung für sein Unternehmen macht, Impressum und eine spezielle, auf das konkrete soziale Medium zugeschnittene Datenschutzerklärung darstellen muss.

Dies kann entweder durch Einbindung dieser Rechtstexte jeweils direkt auf dem sozialen Medium erfolgen oder durch eine anklickbare Verlinkung auf diese Rechtstexte von dort aus.

Was jedoch, wenn das entsprechende soziale Medium gar keine Möglichkeit bietet, die Rechtstexte direkt zu hinterlegen und nur ein Link zur Verfügung steht, der natürlich lieber für Werbung als für den Verweis auf Rechtstexte genutzt werden soll?

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können zu diesem Zweck auf die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung „Wonderlink“ kostenfrei zugreifen.

„Wonderlink“ ermöglicht es den Nutzern, durch eine einzige Verlinkung auf mehrere Zielseiten hinzuweisen. So ist es etwa im Rahmen eines Instagram-Auftritts möglich, durch den „Wonderlink“ dann auf seinen eigenen Online-Shop zur verweisen und zugleich Impressum und Datenschutzerklärung für Instagram darzustellen.

Details zu „Wonderlink“ haben wir hier für Sie aufbereitet.

Wie kann ich „Wonderlink“ nutzen?

Ganz einfach: Nach der Vornahme einer kurzen Registrierung unter https://www.wonderlink.de/ können Sie Ihren persönlichen Linkbaum erstellen und die gewünschten weiteren Links hinterlegen.

Im Bereich der Rubrik „Rechtlich Absichern“ besteht dann die Möglichkeit, die notwendigen Rechtstexte (wie etwa das Impressum, verschiedene Datenschutzerklärungen für mehrere Social-Media-Auftritte, AGB und Widerrufsbelehrung) als Text abzulegen oder wiederum zu verlinken.

Kostenfreies Bewertungssystem ShopVote

Wie kann man als Online-Händler Vertrauen bei Interessenten schaffen und diese von einem Kauf bei sich überzeugen?

Das wohl effektivste Werkzeug hierfür sind Kundenbewertungen. Mittels dieser kann der Online-Händler nach außen hin die Zufriedenheit bestehender Kunden mit dem Service und der Ware dokumentieren.

Die wirksamste Darstellung von Kundenbewertungen, ggf. sogar aus mehreren Bewertungsquellen zusammen erzeugt, kann anhand eines Bewertungssystem erfolgen. Durch die entsprechende optische Aufbereitung und die Reputation des Bewertungssystems selbst steigt der Trust-Faktor nochmals erheblich.

Wer als Händler positive Kundenbewertungen für sich arbeiten lässt, kann sich einen erheblichen Absatzvorteil gegenüber seiner Konkurrenz verschaffen.

Viele Händler sind der Ansicht, dass die Integration von Bewertungssystem teuer und kompliziert ist. Dass dem nicht so ist, beweist die IT-Recht Kanzlei mit ShopVote.

ShopVote ist ein bekanntes, etabliertes und vor allem rechtssicher nutzbares Bewertungssystem.

ShopVote steht inklusive aller Premium-Features (Produktbewertungen ausgenommen) den Mandanten der IT-Recht Kanzlei mit einem Paket ab dem Starter-Paket (oder höher) vollkommen kostenfrei zur Verfügung!

Alle Details zu ShopVote und dessen Funktionalitäten finden Sie hier zusammengestellt.

Wie kann ich diesen exklusiven Mandanten-Vorteil für mich beanspruchen?

Das ist ganz einfach: Rufen Sie dazu bitte diese Seite auf (ggf. müssen Sie sich einloggen) und melden sich kostenfrei für die Nutzung von ShopVote an.

Kostenfreie Markenanmeldung

Die Bedeutung von Marken zur Abgrenzung von der Konkurrenz ist im Handel seit jeher groß. In Zeiten des Online-Handels vor allem für Händler, die ihre Waren auch bei Amazon listen, sind Marken oftmals unverzichtbar, um sich von der Konkurrenz abzuheben und „lästige“ Anhänger bei Amazon-Angeboten zu vermeiden, Stichwort Amazon Brand Registry.

Doch wie kommt man nun überhaupt an die begehrte Marke?

Der Weg zur gewünschten Marke führt immer über eine Markenanmeldung, in deren Rahmen im Idealfall ein spezialisierter Rechtsanwalt mit dem zuständigen Markenamt korrespondiert und die komplexen Anmeldeformalitäten für den Anmelder erledigt, um teure Fehler zu vermeiden.

Die IT-Recht Kanzlei meldet Marken für Mandanten seit über 15 Jahren an.

Neuerdings wird sogar eine kostenlose Markenanmeldung für Mandanten angeboten, sofern sich der Mandant bei der Buchung seines Schutzpakets für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten entscheidet bzw. das Unlimited-Paket bucht oder im Nachgang eine solche Mindestvertragslaufzeit wünscht.

Über Umfang und Details der kostenfreien Markenanmeldung für Mandanten können Sie sich gerne hier informieren.

Wie kann ich als Mandant von der kostenfreien Markenanmeldung profitieren?

Senden Sie uns hierzu einfach eine Email an info@it-recht-kanzlei.de mit dem Betreff „Kostenfreie Markenanmeldung gewünscht“ und wir werden uns zeitnah bei Ihnen zurückmelden.

Informationsvorsprung durch die App „App-mahnradar“

Die Abmahnwellen der Vergangenheit haben eines gezeigt: Wer als Online-Händler oder Webseitenbetreiber rechtzeitig „Wind“ von einem neuen Abmahngrund bekommen hat, konnte oft seinen Kopf noch rechtzeitig aus der Schlinge ziehen.

Ein Informationsvorsprung in Bezug auf das aktuelle Abmahngeschehen und neue Abmahngründe ist ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Abmahnungen.

Die IT-Recht Kanzlei bietet hierzu bereits seit einigen Jahren eine spezielle App für iOS / Android an, die den Nutzer bei neuen Abmahngefahren und Abmahnwellen entsprechend informiert. Bereits mehr als 3.000 Nutzer nutzen die Abmahn-Warn-App „App-mahnradar“ aktiv.

Die Nutzung der App ist kostenfrei möglich.

Mehr Informationen zur App finden Sie hier.

Wie kann ich ebenfalls vom Informationsvorsprung durch „App-mahnradar“ profitieren?

Gerne: iOS-Nutzer können die App hier beziehen, Android-Nutzer finden den Download im Play Store.

Fairness im Handel

Zur Eindämmung des ausufernden Abmahnwesens hat die IT-Recht Kanzlei bereits im Jahr 2016 die auf einen fairen Wettbewerb unter E-Commerce-Händlern gerichtete Initiative „Fairness im Handel“ erschaffen.

Über die Jahre hat sich eine starke Gemeinschaft teilnehmender Händler gebildet: Bereits mehr als 30.000 Händler sind Mitglied von „Fairness im Handel“.

Dabei steht „Fairness im Handel“ für die gegenseitige Rücksichtnahme und eine offene Kommunikation innerhalb der starken Gemeinschaft der teilnehmenden Händler.

Kernziel der Initiative ist es, vorschnelle Abmahnungen unter teilnehmenden Händlern zu vermeiden.

Statt sich direkt wegen möglicherweise nur geringfügiger Verstöße abzumahnen, geben die Teilnahmebedingungen von „Fairness im Handel“ teilnehmenden Händlern auf, den rechtsverletzenden Teilnehmer zunächst ohne Aussprache einer Abmahnung von der Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen und zur Abstellung dieser binnen 7 Tagen aufzufordern. Erst nach fruchtlosem Fristablauf ist die Aussprache einer förmlichen, kostenpflichtigen Abmahnung statthaft.

Auf diese Weise können kostenintensive Abmahnungen vermieden werden.

Die Teilnahme an der Initiative „Fairness im Handel“ ist kostenfrei und steht allen Mandanten offen.

Details zu „Fairness im Handel“ finden Sie hier.

Wie kann ich Mitglied von „Fairness im Handel werden“?

Dies können Sie ganz einfach hier in Ihrem Mandanten-Portal erledigen.

Treuerabatt

Die rechtliche Absicherung von Internetpräsenzen ist inzwischen auf statische Weise nicht mehr sinnvoll möglich: Zu oft bedingen Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung die Anpassung von Rechtstexten und der Gestaltung der Onlinepräsenzen.

Durch die laufende Absicherung mit dem Update-Service der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie permanent geschützt und rechtlich auf dem aktuellen Stand, so dass Sie als Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei einen dauerhaften Schutz vor lästigen Abmahnungen genießen.

Wir belohnen zudem gerne Ihre Treue:

Wenn Sie sich für eines unserer Pakete entscheiden und bei der Bestellung die Option „Treuerabatt“ auswählen, dann erhalten Sie zwei kostenlose Freimonate, in denen Ihnen die Paketleistung nicht berechnet wird.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei Auswahl der Option „Treuerabatt“ bei den Paketen Datenschutz, Starter und Premium dann 12 Monate, beim Paket Unlimited dann 24 Monate (danach sind die Pakete jederzeit monatlich kündbar).

Wie kann ich als Mandant von dem Treuerabatt profitieren?

Sie sind bereits Mandant, mit den Leistungen der IT-Recht Kanzlei zufrieden und wollen auf professionelle, anwaltliche Unterstützung für Ihre dauerhafte Rechtssicherheit auch in Zukunft nicht verzichten?

Gerne können wir Ihnen ermöglichen, den Treuerabatt noch nachträglich für die Zukunft einzurichten, sollten Sie bei Ihrer Auftragserteilung den Treuerabatt noch nicht ausgewählt haben. Die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten (bzw. 24 Monaten beim Unlimited-Paket) würde dann ab Beginn des Folgemonats nach Mitteilung Ihres Wunsches zur Einrichtung des Treuerabatts zu laufen beginnen.

Senden Sie uns dazu bitte eine Email an info@it-recht-kanzlei.de“ und teilen uns mit, dass Sie die Einrichtung des Treuerabatts wünschen. Wir kümmern uns darum.

Kostenloser Newsletterversand mit dem LITE-Paket von Campaign.Plus

Die Werbung via Email-Newsletter ist effizient und für die meisten Online-Händler ein unverzichtbarer Marketingkanal.

Händler wünschen sich dabei häufig einen zuverlässigen und rechtssicheren Newsletteranbieter, der die Versendung des Newsletters für sie abwickelt. Entsprechende Dienste sind meist teuer.

Die IT-Recht Kanzlei hat mit der Campaign.Plus GmbH einen starken Partner in Sachen Newsletterversand gewinnen können, der Mandanten exklusive Vorteile bietet. So können Mandanten der IT-Recht Kanzlei mit dem LITE-Paket von Campaign.Plus bis zu 7.500 Newsletter-Emails monatlich völlig kostenfrei versenden. Keine Gebühren, keine versteckten Kosten, keine Vertragsbindung.

Details hierzu haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Sie möchten diesen Vorteil für sich nutzen?

Gerne können Sie sich hier für das Lite-Paket anmelden.

Partner-Rabatte

Online-Händler benötigen nicht nur eine rechtliche Absicherung, sondern haben Bedarf an zahlreichen weiteren Leistungen zur Sicherstellung des Geschäftsbetriebs.

Die IT-Recht Kanzlei hat über die Jahre ein sehr umfassendes Partnernetzwerk geschaffen. Im Partner-Netzwerk finden Mandanten renommierte Anbieter von für den Ecommerce relevanten Leistungen (wie etwa Softwarelösungen, Webdesign, Verpackungslizenzierung, u.v.m.).

Die meisten gelisteten Partner bieten zudem exklusive Vorteile für Mandanten der IT-Recht Kanzlei an, wie z.B. Rabatte auf das reguläre Entgelt oder ein Mehr an Leistungen zum regulären Preis.

Sie sind auf der Suche nach entsprechenden Leistungen und möchten dabei Geld sparen?

Werfen Sie einen Blick auf das Partner-Netzwerk der IT-Recht Kanzlei.

Inkasso-Service

Gerade in wirtschaftlich anspruchsvolleren Zeiten kommt es immer wieder vor, dass Online-Händler auf Forderungen sitzen bleiben. Vor allem bei kleineren Forderungen oder ungewisser Bonität des Schuldners steht das Kostenrisiko einer individuellen Rechtsverfolgung durch einen Rechtsanwalt oft außer Verhältnis.

Was also machen, wenn der Kunde nicht bezahlt?

Die IT-Recht Kanzlei bietet Ihnen als Mandant in Kooperation mit der mediaFinanz GmbH einen kostenfreien, außergerichtlichen Inkasso-Service an. Die außergerichtlichen Inkassokosten trägt dabei zu 100% der Schuldner, wenn dieser innerhalb Deutschlands sitzt.

Das kostenfreie Inkasso ist bereits ab geringen Beträgen möglich. Es ist keine Mitgliedschaft, keine Grundgebühr, keine Negativpauschale und kein Erfolgshonorar erforderlich.

Wie kann ich den Inkasso-Service nutzen?

Probieren Sie den Inkasso-Service im Bedarfsfall gerne einfach hier aus!

Muster, Handlungsanleitungen und Leitfäden

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten nicht nur abmahnsichere Rechtstexte zur Verfügung.

Darüber hinaus steht Mandanten eine umfassende Sammlung von über 130 praxisrelevanten Leitfäden und Mustern rund um das Thema Ecommerce zur Verfügung.

Ein kleiner Auszug aus den Inhalten:

• Muster: Altöl oder Batterien: Informationspflichten umsetzen
• Muster zur Anfechtung: Geschlossene Verträge richtig anfechten
• Datenschutzgrundverordnung
• E-Mail Signaturen: Notwendige Pflichtangaben
• Elektrogeräte: Informations- und Rücknahmepflichten umsetzen
• Geheimhaltungsvereinbarung
• Gewährleistung: Typische Probleme
• DGSVO: Kunde verlangt Datenauskunft oder Datenlöschung
• Marke - Antrag auf Verlängerung und Inhaberwechsel
• Mustervertrag: Kooperation mit Influencern
• Negative Kundenbewertungen: Wie man sich richtig wehrt
• Nutzungsvereinbarung Bild-/Textmaterial
• Umfangreiches Muster eines Retourenformulars
• Shop / Plattform gehackt: Reaktionsschreiben an betroffene Kunden
• Streit mit Lieferanten / Versanddienstleister
• Konfigurierbares Verarbeitungsverzeichnis
• Muster für Versand- und Zahlungsbedingungen
• Warenlieferung: Typische Probleme
• Widerrufsrecht: Typische Probleme
• Muster einer Zugangs- sowie einer Auftragsbestätigung per Mail

Wo genau kann ich auf diese Muster/Leitfäden zugreifen?

Sie können jederzeit im Mandanten-Portal in der Rubrik „Infothek“ auf die Leitfäden und Muster zugreifen.

Fazit

Die IT-Recht sichert nicht nur über 60.000 Unternehmen laufend in rechtlicher Hinsicht mit ihren abmahnsicheren Rechtstexten bzw. Überprüfung der Verkaufspräsenzen ab und ist damit der Marktführer in Sachen dauerhafter rechtlicher Absicherung von Online-Händlern und den Rechtsanwaltskanzleien.

Vielmehr profitieren Mandanten daneben noch von etlichen Mandanten-Vorteilen, die das Leben als Online-Händler oder Webseitenbetreiber wesentlich leichter machen.

Wünschen auch Sie sich einen rechtssicheren und abmahnfreien Internetauftritt und möchten von den zahlreichen Vorteilen der IT-Recht Kanzlei für Update-Service Mandanten profitieren?

Das ist ganz einfach!

Beauftragen Sie ein Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei und profitieren Sie von der Absicherung durch die spezialisierten Rechtsanwälte der IT-Recht und greifen Sie auf die exklusiven Vorteile für Mandanten zu.

Wir freuen uns auf Sie.


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