Abmahnradar: Kosmetik - fehlende Pflichtangaben

Abmahnradar: Kosmetik - fehlende Pflichtangaben
5 min
Beitrag vom: 06.06.2025

Diese Woche war der Handel mit Kosmetika und Biozidproukten u.a. wegen fehlender Kennzeichnung und unzulässiger Werbeaussagen betroffen. Außerdem: Die Marken Miele und SAM.

Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!

Und nun die Abmahnungen der Woche:

Unzulässige Werbung - Werbemails / Datenauskunft / Schadensersatz

Abmahner: Rhombus-SES Event & Music Creations GmbH
Kosten: 631,77 EUR

Wieder einmal ging es um unerlaubte E-Mail-Werbung im B2B-Bereich – ohne vorherige Zustimmung des Empfängers.

Solche Fälle sind keine Seltenheit: Entweder fehlt die Einwilligung komplett oder sie ist rechtlich nicht haltbar. Besonders unangenehm wird es, wenn – wie hier – zusätzlich datenschutzrechtliche Auskünfte verlangt werden.

Was in diesem Zusammenhang hier auch geltend gemacht wird: Ein pauschaler Schadensersatz (400,00 EUR) dürfte aber nach einer Entscheidung des BGH in Frage stehen, zumindest wenn es sich um einen einmaligen Verstoß handelt.

  • Für die Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Einen umfangreichen Leitfaden haben wir hier bereitgestellt.
  • Und was für Händler zu tun ist, wenn der Kunde eine Datenauskunft verlangt, finden Sie in diesem Beitrag mit Muster
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Kosmetik - fehlende Grundpreise, GPSR, gesundheitsbezogene Werbung, fehlende Pflichtangaben

Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 300,00 EUR

Dem Händler wird vorgeworfen, kosmetische Mittel und Nahrungsergänzungsmittel ohne die gesetzlich vorgeschriebene Grundpreisangabe angeboten und im Onlinehandel Produkte wie Bartserum verkauft zu haben, ohne die nach GPSR erforderlichen Pflichtinformationen zum Hersteller (Name, Anschrift, E-Mail) bereitzustellen. Zudem sollen bei Lebensmitteln wie den „Fullhairkapseln“ unzulässige gesundheitsbezogene Werbeaussagen („wirksam gegen Haarausfall“) gemacht und wichtige Pflichtangaben wie Zutatenliste, Füllmenge oder Herstelleranschrift weggelassen worden sein. Auch wird beanstandet, dass ein verbotener Zusatzstoff (Titandioxid / E171) verwendet oder nicht korrekt deklariert wurde.

Wir haben uns in diesem Beitrag näher mit dem Thema rechtssicherer Verkauf von Kosmetika.
Und alle Informationen zum Thema GPSR finden Sie in unseren ausführlichen FAQ.

Biozidprodukte - keine Zulassung, unzulässige Werbung und Kennzeichnung

Abmahner: VapoGroup GmbH
Kosten: 2.147,83 EUR

Dem Händler wird vorgeworfen, Biozidprodukte ohne gültige Zulassung (nach Biozidprodukteverordnung) verkauft und dabei mit Begriffen wie „natürlich“ oder „unschädlich“ geworben zu haben – was als irreführend gilt. Außerdem fehlten auf dem Etikett wichtige Pflichtangaben wie Wirkstoff, Dosierung und Verfallsdatum. Hinzu kamen Kennzeichnungsmängel bei Gefahrstoffen, etwa zu kleine Piktogramme oder falsch ausgerichtete Etiketten (CLP-Verordnung).

Was bei der Bewerbung von Biozidprodukten zu beachten ist finden Sie in diesem Beitrag.

Urheberrecht I: Unberechtigte Bildnutzung

Abmahner: AP The Associated Press
Kosten: 1.087,18 EUR

Ähnliche Forderungsschreiben kennen wir bereits von der Copytrack GmbH und der dpa Picture-Alliance GmbH: Juristisch handelt es sich nicht um klassische Abmahnungen, da keine Unterlassung verlangt wird – gefordert werden ausschließlich Schadensersatz und, bei anwaltlicher Einschaltung, auch Anwaltskosten. Betroffene sollten sorgfältig abwägen, ob sie das vorgeschlagene Zahlungsmodell akzeptieren – oder ob eine vorsorgliche Unterlassungserklärung und notfalls ein Gerichtsverfahren der klügere Weg sind.

Urheberrecht II – unberechtigte Bildnutzung

Abmahner: Florian Seewig
Kosten: n.n.

Ein Händler hatte auf seiner Website ein Foto verwendet, ohne dafür die nötige Erlaubnis zu haben – ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht, umgangssprachlich oft als „Bilderklau“ bekannt (übrigens diese Woche auch noch abgemahnt von: MotorGarten Verwaltungs GmbH)

Die rechtlichen Folgen in solchen Fällen sind meist deutlich:

  • Das Bild muss sofort entfernt werden und eine Unterlassungserklärung ist abzugeben.
  • Der Händler muss offenlegen, wie lange und in welchem Umfang er das Bild genutzt hat.
  • Es wird Schadensersatz fällig – plus die Übernahme der Anwaltskosten.

Wurde außerdem der Urheber nicht genannt, kann das den Schadensersatz deutlich in die Höhe treiben.

Damit sowas nicht passiert: Für Mandanten der IT-Recht Kanzlei bieten wir einen Mustervertrag zur Bild- und Textnutzung.

Mehr zum Thema unberechtigte Bildnutzung finden Sie in unserem Beitrag zu Bilderklau-Abmahnungen.

Marke I - "Miele" und Streichpreis bei Mittelwert

Abmahner: Miele & Cie.
Kosten: 3.311,18 EUR

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Eine sehr umfangreiche Abmahnung, die soich neben einer urheberrechtsverletzung wegen mehrfacher Bildnutzung auch um markenrechtliche Aspekte drehte: Der Abgemahnte hatte ein Produkt des Rechteinhabers angeboten, dem vorgeworfen wurde, ein Parallelimport zu sein. Hintergrund ist, dass die Rechteinhaber mit einem selektiven Vertriebssystem am Markt agieren und der Abgemahnte kein autorisierter Händler war.

Diese Fälle zum Markenverstoß bei selektiven Vertriebssystemen sind nicht ganz unbekannt - siehe dazu diesen Beitrag.

Abrundend wurde hier auch noch wettbewerbsrechtlich abgemahnt: Und zwar ging es um einen Streichpreis auf Amazon. Vorwurf: Die Werbung mit einem durchgestrichenen „mittleren Verkaufspreis“ ist irreführend, weil dieser Preis kein tatsächlich verlangter oder gültiger Preis ist, sondern nur ein rechnerischer Durchschnitt. Für Verbraucher entsteht so der falsche Eindruck eines echten Preisvorteils – obwohl der Vergleichspreis gar nicht klar definiert oder nachvollziehbar ist.

Marke II - "Inbus"

Abmahner: INBUS IP GmbH
Kosten: 2.430,93 EUR

Viele nutzen „Inbus“ ganz selbstverständlich als Begriff für Sechskantschlüssel – dabei ist es eine eingetragene Marke. Genau das kann zum Problem werden: Wer damit für Nachbauten oder No-Name-Produkte wirbt, riskiert eine Markenabmahnung.

Wir hatten uns in diesem Beitrag mal mit dem Problemkreis Gattungsbezeichnungen ganz allgemein befasst.

Marke III - "SAM"

Abmahner: Time Gate GmbH
Kosten: 2.538,10 EUR

„SAM“ klingt harmlos – ist aber eine eingetragene Marke. Wer den Namen zur Produktbezeichnung nutzt („Baumwollstirnband Sam“), riskiert Ärger. Auch wenn’s nur als Modellname gemeint ist: Kommt es zu Verwechslungen oder nutzt der Name den Ruf der Marke aus, liegt schnell eine Markenverletzung vor. Händler sollten bei bekannten Namen hellhörig werden – auch bei scheinbar alltäglichen.

Wir haben uns in diesem Beitrag mal insgesamt mit der markenrechtlichen Problematik im Umgang mit Vornamen beschäftigt.

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

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Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: slexp880 / shutterstock.com

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