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Jugendschutz / Persönlichkeitsrecht - Medien-, Arbeits- und Vertragsrecht

Top-Themen

Jugendschutz: Braucht Ihr Shop einen Jugendschutzbeauftragten?

Angesichts aktueller Abmahnungen ist die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten für Online-Händler (speziell von Medien, Tabak, Alkohol) hochrelevant. Sie greift, sobald diese gemäß JMStV jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte über ihre Telemedien verbreiten.

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Das Recht auf Vergessen: Wie können Daten aus Suchmaschinen entfernt werden?

Persönlichkeitsrechtsverletzung, Bilderklau, Markenverstoß? Wie bekommt man Aussagen, Bilder oder Markenzeichen aus dem Internet, wenn man etwa nach Abgabe einer Unterlassungserklärung oder einer einstweiligen Verfügung dazu gezwungen wird. Was auf der eigenen Website noch leicht entfernt werden kann, ist deshalb noch lang nicht aus dem Internet verschwunden – dank der Suchmaschinen. Was tun?

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Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) 2016 - Was hat sich beim Jugendschutz im Internet geändert?

Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) besteht eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (z.B. Internet, Fernsehen, Hörfunk). Der JMStV bezweckt den einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendliche vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien (z.B. Fernsehen, Internet, Hörfunk), die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden. Ein weiteres Ziel ist der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen. Seit 1. Oktober 2016 gibt es nun eine neue Fassung des JMStV. Welche Änderungen auf Webseitenbetreiber zukommen, werden im vorliegenden Beitrag erläutert.

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Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) führt Informationspflichten für Jugendschutzbeauftragten ein

Seit dem 01.10.2016 ist der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft getreten, hierbei wurden neben einigen begrifflichen Anpassungen auch Novellierungen etabliert, die insbesondere einheitliche Vorgaben für Jugendschutzprogramme und Alterskennungen schaffen sollen. Im E-Commerce müssen geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, zukünftig darauf achten, dass die im Hinblick auf ergänzten § 7 Abs. 1 JMStV geschaffenen Informationspflichten zum Jugendschutzbeauftragen beachtet werden.

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Online-Händler aufgepasst: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag tritt in Kraft

Jahrelang wurde diskutiert, nun ist es soweit: Seit dem 1. Oktober 2016 ist die lang umkämpfte Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) in Kraft. Die Novellierungen sollen insbesondere einheitliche Vorgaben für Jugendschutzprogramme etablieren und Alterskennungen angleichen. Auch der E-Commerce ist von den aktuellen Änderungen im JMStV betroffen. Auf welche Neuerungen sich Online-Händler einstellen müssen, erfahren Sie im Folgenden.

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Jugendschutz auf dem Vormarsch: Regulierung des Vertriebs von „Legal Highs“

Viele Rauschmittel unterfallen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und sind daher verboten. Online sind allerdings einige Substanzen erhältlich, die zwar „high“ machen, jedoch nicht dem BtMG unterfallen. Altersverifikationsmechanismen sind nicht in allen Online-Shops vorhanden, sodass auch Minderjährige die „Legal Highs“ erwerben können und gesundheitlich besonders gefährdet sind. Die wachsende Kritik daran hat jüngst die Bundesregierung auf den Plan gerufen, die die Schaffung eines neuen Gesetzes erwägt. Dieser Beitrag beleuchtet die geplanten Neuerungen.

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Anforderungen an den rechtssicheren Versand von Artikeln mit Altersbeschränkung

Was haben Online-Händler beim Versand zu beachten, wenn Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas, Waffen, entwicklungsbeeinträchtigende/ jugendgefährdende Bildträger & Co. verkauft werden sollen? Welcher Versandserivce genügt den rechtlichen Vorgaben? Ist die Übersendung einer Ausweiskopie ein gültiger Nachweis der Volljährigkeit? Die IT-Recht Kanzlei beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit den rechtlichen Vorgaben zum rechtssicheren Versand von Waren mit Altersbeschränkungen. Lesen Sie mehr, um zu erfahren, ob Sie auch wirklich rechtssicher versenden!

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Zeitsperren, Altersverifikation oder digitaler Schrankenindex? Schwierigkeiten bei der jugendschutzrechtlichen Zugangskontrolle von eBooks

Die Verbreitung und Zugänglichmachung von Telemedien und Rundfunk unterliegen den strengen jugendschutzrechtlichen Vorgaben des Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV). Neben generellen Ausstrahlungsverboten für bestimmte Inhalte müssen die Anbieter bei anderen Themen die Pflicht beachten, mittels bestimmter Maßnahmen die Wahrnehmbarkeit durch gefährdete Altersgruppen zu verhindern. Früher vor allem bei Film und Fernsehen relevant, ist durch einen aktuellen Vorwurf der Jugendschutzbehörde gegenüber einem Online-Buchhändler die jugendschutzrechtliche Kontrolle von eBooks im Internet in den Fokus gerückt. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die rechtlichen Hintergründe, die Probleme und die Umsetzungsmöglichkeiten der Vorgaben zum Jugendschutz bei eBooks.

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Jugendschutzprogramme – eine alternative Zugangskontrolle auf dem Vormarsch?

Bereits seit geraumer Zeit können Eltern ihre Kinder vor der Wahrnehmung jugendgefährdender Medien durch den Einsatz von Filterprogrammen im heimischen Bereich bewahren. Gleichzeitig genügen Diensteanbieter ihrer Pflicht zur altersselektierten Inhaltsverbreitung, indem sie ihr Angebot auf derartige Systeme, die unter bestimmten Voraussetzungen als besondere Jugendschutzprogramme gebilligt werden müssen, ausrichten. Nachdem bereits 4 solcher Software-Lösungen offiziell anerkannt wurden, beschäftigt sich dieser Beitrag mit den rechtlichen Hintergründen, der Funktionsweise und der Bedeutung von Jugendschutzprogrammen.

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Jugendmedienschutzstaatsvertrag 2016

Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) existiert nun seit über zwölf Jahren und wurde schon oftmals auf den Prüfstand gestellt. Ab dem 01. Oktober 2016 soll voraussichtlich nunmehr eine überarbeitete Version des JMStV gelten, welche Online-Händler nur marginal betreffen wird.

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Jugendschutz bei sexuellen Inhalten im Internet/ Einordnung und kategorische Abgrenzung von Sexualinhalten - Teil 2

Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet in einer zweiteiligen Serie die Fragen nach der jugendschutzrechtlichen Abgrenzung der Begriffe Akt, Erotik und Pornographie im Internet. Der Beitrag setzt sich mit den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Verbreiten von sexuellem Inhalt im Internet auseinander und zeigt, welche Schutzmaßnahmen für das Verbreiten derartigen Sexual Contents gesetzlich vorgesehen ist. Der nachstehende zweite Teil der Serie beleuchtet die Einordnung und kategorische Abgrenzung von Sexualinhalten näher.

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Akt, Erotik oder Pornographie? Der Jugendschutz bei sexuellen Inhalten im Internet - Teil 1

Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet in einer zweiteiligen Serie die Fragen nach der jugendschutzrechtlichen Abgrenzung der Begriffe Akt, Erotik und Pornographie im Internet. Der Beitrag setzt sich mit den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Verbreiten von sexuellem Inhalt im Internet auseinander und zeigt, welche Schutzmaßnahmen für das Verbreiten derartigen Sexual Contents gesetzlich vorgesehen ist. Der Artikel richtet sich an Webseitenbetreiber und Online-Händler gleichermaßen, welche jugendschutzrechtlich relevante Inhalte im Internet veröffentlichen.

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