„Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden!“ – Von Luftballons und Abmahnungen
Tatsächlich so geschehen: Es wurde ein Luftballon verkauft, auf dessen Verpackung sich kein entsprechender Warnhinweis befunden hat. Der Verkäufer wurde nun von einem Mitbewerber abgemahnt. Alles nur heiße Luft?
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