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IT-Recht Kanzlei bietet AGB-Pflegeservice für Einkaufsbedingungen (B2B) an

22.07.2019, 17:24 Uhr | Lesezeit: 3 min
IT-Recht Kanzlei bietet AGB-Pflegeservice für Einkaufsbedingungen (B2B) an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten erweitert und bietet ab sofort auch Allgemeine Einkaufsbedingungen (EKB) für den B2B-Handel an. Diese Einkaufsbedingungen der IT-Recht Kanzlei sind für Unternehmer geeignet, die Waren unter Einbeziehung eigener Bedingungen von anderen Unternehmern (Lieferanten) einkaufen möchten und werden durch einen fortlaufenden rechtlichen Pflegeservice flankiert. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Einkaufsbedingungen auf dem aktuellen rechtlichen Stand bleiben und stetig weiterentwickelt werden können.

Worin liegt der Vorteil in der Verwendung von Einkaufsbedingungen?

Viele Händler verwenden heutzutage Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), wenn sie ihre eigenen Waren an Unternehmer oder Verbraucher verkaufen. Hierdurch wollen sie sich in rechtlicher Hinsicht eine möglichst günstige Position gegenüber dem eigenen Vertragspartner verschaffen. Die Verwendung von Einkaufsbedingungen in der umgekehrten Konstellation stellt dagegen eher die Ausnahme in der Praxis dar, obgleich sich Händler hierdurch signifikante rechtliche Vorteile gegenüber ihren Lieferanten verschaffen können. Dies gilt etwa im Hinblick auf die Reduzierung von Haftungsrisiken oder die Verlängerung von Rüge- und Gewährleistungsfristen. Zudem können in EKB Prozesse der Kaufabwicklung geregelt werden, die in der Praxis häufig zu Konflikten zwischen den Parteien führen. Last but not least können eigene Einkaufsbedingungen den Händler vor nachteiligen AGB seines Lieferanten schützen, indem diese mittels entsprechender Klauseln abgewehrt werden.

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Welche Punkte sollten zweckmäßigerweise in Einkaufsbedingungen geregelt werden?

Je nach Konstellation können in Einkaufsbedingungen freilich zahlreiche Sachverhalte geregelt werden. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, die Einkaufsbedingungen nicht zu nachteilig für den Vertragspartner zu formulieren. Denn zum einen unterliegen auch EKB der gesetzlichen Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB und sollten im Streitfall einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können. Zum anderen nützen die besten Einkaufsbedingungen nichts, wenn der potenzielle Vertragspartner einen Vertragsschluss aufgrund aus seiner Sicht zu nachteiliger EKB ablehnt. Insbesondere folgende Punkte sollten in Einkaufsbedingungen aber nicht fehlen:

  • Abwehr ungünstiger AGB des Lieferanten
  • Lieferbedingungen
  • Lieferzeiten, Verzugsregelungen
  • Rechnungsstellung, Zahlungsmodalitäten
  • Produktbeschaffenheit, Produktsicherheit
  • Einhaltung von Schutzrechten (z. B. Markenrecht, Urheberrecht, Designschutz)
  • Mängelhaftung (Gewährleistung)
  • Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
  • Haftungsfreistellung (etwa im Hinblick auf mögliche Schutzrechtsverletzungen des Lieferanten)
  • Gerichtsstand
  • Geltendes Recht

Was bietet das Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei?

Im Rahmen unseres Schutzpaketes stellen wir unseren Mandanten professionelle Einkaufsbedingungen auf der Grundlage deutschen Rechts bereit, die u. a. die vorgenannten Punkte berücksichtigen. Die Einkaufsbedingungen werden von uns im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices dauerhaft gepflegt und an Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Diesen Service bieten wir zu einem monatlichen Honorar von lediglich 14,90 EUR zzgl. USt. an, wobei der Vertrag eine Mindestlaufzeit von einem Jahr hat und danach monatlich gekündigt werden kann.

Unser Schutzpaket für Einkaufsbedingungen können Sie hier bestellen.

Sie haben noch Fragen zu diesem Schutzpaket oder zu unseren Angeboten im Allgemeinen? Gerne können Sie uns per Email unter info@it-recht-kanzlei.de kontaktieren. Wir beraten Sie gerne!


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