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Fehlerquelle Datenschutzerklärung - Abmahnungen vermeiden

18.06.2019, 15:31 Uhr | Lesezeit: 3 min
Fehlerquelle Datenschutzerklärung - Abmahnungen vermeiden

Die Datenschutzerklärung: Für viele Onlinehändler spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO ein Buch mit 7 Siegeln. Diese Lücke haben die Abmahner erkannt - und mahnen fehlerhafte und noch viel mehr fehlende Datenschutzerklärungen ab. Das muss nicht sein: Wer weiß, wie es geht für den ist eine rechtswirksame Datenschutzerklärung kein Problem - und wer weiß, was abgemahnt wird, für den sind Abmahnungen kein Problem....

Fehlerquelle Datenschutz

Spätestens mit Inkrafttreten der DSGVO wurde die Datenschutzerklärung der heimliche Star unter den Rechtstexten (neben AGB, Widerrufsbelehrung) der Onlinehändler. Und das zu Recht: Die Datenschutzerklärung ist heute wichtiger denn je. Und auch und gerade hier können Fehler gemacht werden - etwa:

- fehlerhafte Nutzung von google Analytics - warum? Siehe [hier](https://www.it-recht-kanzlei.de/google-analytics-abmahnung-dsgvo.html

Der häufigste Fehler aber ist die

- fehlende Datenschutzerklärung: Auch wenn die Gerichte sich noch nicht ganz so einig sind - wer auf Nummer sicher gehen will, hat natürlich eine wirksame Datenschutzerklärung

Anhand der zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen sieht man schon, dass sehr zahlreich im Bereich Datenschutzerklärung abgemahnt wird.

Exkurs: Viel Unsicherheit besteht daneben übrigens auch beim Thema cookie-Banner - wir haben das hier ausführlich besprochen.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung wegen fehlender/falscher Datenschutzerklärungen?

Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir va. die notwendigen Rechtstexte, insbesondere eine Datenschutzerklärung, an. Und in dieser Datenschutzerklärung ist nun wirklich fast alles drin, was ein Onlinehändler und Webseitenbetreiber braucht. Damit sind Ihre Rechtstexte stets aktuell und rechtssicher. Zusätzlich stellen wir unseren Mandanten im Mandantenportal exklusiv zahlreiche Leitfäden und Muster zur Verfügung - gerade in Bezug auf das Schreckgespenst DSGVO.

Und: Wir informieren unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. So haben wir unsere Mandanten etwa wie hier und in vielen weiteren Newslettern zu genau dem Abmahnthema "Fehlende Datenschutzerklärung" umfassend informiert.

Wer unsere Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Auf dem Radar: Händler müssen wissen, was warum abgemahnt wird. Deshalb ist für uns das Thema Abmahnungen so wichtig: Neben den Abmahninformationen im Newsletter bieten wir noch weiteren Service hierzu an: So finden unsere Mandanten exklusive Informationen in Sachen Datenschutz in den Abmahnklassikern und weiteren Beiträgen im Mandantenportal unter dem Begriff Abmahnradar.

Und immer aktuell: Der wöchentliche Abmahnradar beschäftigt sich seit Jahren mit den wichtigsten Abmahnungen der aktuellen Woche - im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht.

Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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