Muster: Einwilligungserklärung für Fotos von personalisierten Auftragsarbeiten mit Kundeninformationen

Möchten Händler Bildaufnahmen von Ergebnissen ihrer Auftragsarbeiten, die personenbezogene Kundeninformationen enthalten, werbewirksam auf ihren Internetpräsenzen darstellen, benötigen sie in rechtlicher Hinsicht die datenschutzrechtliche Einwilligung des Betroffenen. Die IT-Recht Kanzlei stellt Mandanten nachstehend eine umfassende Muster-Erklärung mit Datenschutzhinweisen bereit.
Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen für die Werbung mit Ergebnisfotos personalisierter Arbeiten haben wir in diesem Beitrag zusammengetragen.
Wollen Händler Fotos von personalisierten Auftragsarbeiten anfertigen und zu Werbezwecken veröffentlichen, auf denen personenbezogenen Daten eingraviert, eingebrannt, eingekerbt oder sonstwie aufgebracht sind, bedürfen sie hierfür der datenschutzrechtlichen Einwilligung des Betroffenen.
Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei dafür nachfolgend eine Muster-Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen zur Verfügung, die zu Nachweiszwecken schriftlich und vom Betroffenen unterzeichnet eingeholt werden sollte.
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