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Preisangaben

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Grundpreisangabe auch bei Joghurt mit zwei Kammern nötig!

Das OLG Frankfurt wertete es als wettbewerbswidrig, wenn bei einem Joghurt mit separater Müsli-Kammer kein Grundpreis angegeben wird. Die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 4 Nr. 2 PAngV greife nicht, da kein zusammengesetztes Angebot vorliege.

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Der Hinweis „inkl. MWSt“ kann unlauter sein

Wer als Online-Händler von Gesetzes wegen keine Umsatzsteuer an den deutschen Fiskus abführen muss, lügt, wenn er Verbrauchern in Deutschland gegenüber behauptet, der von ihm angegebene Preis enthalte bereits die Mehrwertsteuer. Kurioserweise verpflichtet ihn die Preisangabenverordnung auf den ersten Blick jedoch dazu. Wie dieser Widerspruch aufzulösen ist, erörtert die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.

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AG Köln: Der Grundpreis ist auch bei Klebebändern anzugeben (selbst bei einem Angebot von Länge x Breite)

Das AG Köln hatte mit Urteil vom 23.05.2016 (Az.: 142 C 566/15) entschieden, dass auch Klebebänder von der Grundpreisangabepflicht betroffen sind, selbst wenn im Rahmen des Online-Angebots die Angabe Länge x Breite erfolgt. Konkret sah das Gericht eine Verpflichtung zur Angabe des auf die Länge bezogenen Grundpreises nach Metern für gegeben, lesen Sie hier die Begründung des Gerichts:

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Alles auf einen Blick: Der Grundpreis und das Feuerlöschspray

Das LG Erfurt hat in seinem Urteil vom 10.07.2015 (Az. 3 O 1333 /14) entschieden, dass Grund- und Gesamtpreis bei Online-Angeboten auf einen Blick erkennbar sein müssen. Weiterhin ist für die richtige Angabe von Maßeinheiten bei festen und flüssigen Waren § 2 Absatz 3 PAngV zu beachten. Beim Verkauf von Feuerlöschsprays (in Einweg-Aerosoldosenpackungen) hat das Gericht entschieden, dass ein Grundpreis anzugeben ist.

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Werbung: Bei Preisangaben Berechnungsparameter angeben

Häufig lässt sich ein genauer Preis insbesondere für Dienstleistungen im Vorhinein nicht pauschal angeben – die genaue Berechnung hängt in diesen Fällen von den Umständen des Einzelfalles ab. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH (Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 61/14) festgestellt, dass in einem solchen Fall die Berechnungsparameter genannt werden müssen.

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