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Kundenrechte und Händlerpflichten

Top-Themen

Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems

PayPal ist in aller Munde. Nach einer von Fittkau & Maaß Consulting durchgeführten W3B-Studie aus dem Jahre 2010 bevorzugen 79,3 Prozent der Befragten PayPal als Zahlungsmittel. Dieser Bekanntheitsgrad, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.

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Was tun: Wenn Reparaturwerkstätten von Händlern als Müllhalden missbraucht werden?

Immer wieder kommt es vor, dass Kunden ihre defekten Geräte, wie Notebooks oder Drucker, nach Vorlage des Kostenvoranschlages bei der Werkstatt nicht abholen, wenn sich herausstellt, dass die Reparatur zu teuer werden wird. Sie wollen sich offenbar die Kosten für den Kostenvoranschlag sparen - und stellen sich blind und taub, wenn die Werkstatt versucht, sie telefonisch oder per Mail zu erreichen.

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UWG - Schwarze Klausel Nr. 30 - Bitte kaufen, sonst feuern die mich - Verbotene psychische Tricks von Unternehmern

Verbraucher haben ein Recht darauf, ein Produkt zu kaufen, ohne dass man es Ihnen mittels fieser psychischer Tricks anzudrehen versucht – z.B. mit moralischem Druck. So etwa, wenn der Verkäufer behauptet, sein Job oder sein Lebensunterhalt wäre in Gefahr, wenn der Kunde nicht kaufe. Es ist nicht fair, aus dem schlechten Gewissen und der Gutmütigkeit der Kunden unlauteren Profit zu schlagen.

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UWG - Schwarze Klausel Nr. 29 - Unbestellte Waren - Verbraucher müssen nicht zahlen!

Wer von einem Unternehmer unbestellte Waren zugesendet bekommt, muss diese nicht bezahlen oder zurücksenden. Weil dies nicht alle Verbraucher wissen, gibt es Unternehmer, die mit dieser Masche richtig Kasse machen und die Verbraucher zur Zahlung von Geld bewegen wollen. Das ist unlauter. Denn eine solche Praktik verstößt gegen die Schwarze Klausel Nr. 29 des UWG.

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UWG - Schwarze Klausel Nr. 28 - Kinder haben das Kommando - Einflussnahme unerwünscht

Große, runde Augen, die ein bisschen traurig gucken und die Worte „Bitte Mama, bitte bitte kauf’ mir das Heft. Ich bin dann auch ganz lieb – den ganzen Tag!“. Selbst den strengsten Eltern fällt es schwer, hier jedes Mal nein zu sagen. Das weiß auch die Werbewelt. Daher versucht das Wettbewerbsrecht die Kinder aus der Schusslinie zu nehmen.

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UWG – Schwarze Klausel Nr. 27 - Da kommt nix zurück - Wenn Versicherungen ihre Kunden schikanieren

Gut, dass Sie versichert sind – denken Sie sich. Aber als Sie Ihren Schaden von Ihrer Versicherung ersetzen lassen wollen, tut sich nichts. Egal ob sie E-Mails, Briefe oder Faxe schicken, ob Sie anrufen oder sogar persönlich vorbeischauen: niemand meldet sich zurück. Oder man fordert Sie auf, vollkommen überflüssige Dokumente einzureichen.

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UWG – Schwarze Klausel Nr. 25 - Sie gehen nicht ohne den Fernseher! – Wenn Unternehmer Verbraucher unter Druck setzen

„Ich lasse Sie doch noch nicht gehen! Ich habe Ihnen jetzt eine halbe Stunde lang mehr als 15 verschiedene Modelle gezeigt. Glauben Sie etwa, ich habe nichts Anderes zu tun? Einen Fernseher müssen Sie jetzt schon mitnehmen. Das geht so nicht!“ Wenn Sie solche oder ähnliche Worte hören sollten, sind Sie Zeuge eines Verstoßes gegen die Schwarze Klausel Nr. 25 des UWG geworden.

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UWG - Schwarze Klausel Nr. 24 - Kundendienst bitte! - Wenn Unternehmer mehr Service versprechen als sie halten können

Der Verkäufer in London sagt: „Den Kundendienst können Sie in allen europäischen Ländern in Anspruch nehmen, auch in Deutschland“. Der deutsche Kunde sagt: „Das ist schön. Dann kaufe ich die Kaffeemaschine“. Wenn aber nicht stimmt, was der Verkäufer sagt, so verstößt er gegen die Schwarze Klausel Nr. 24 des UWG.

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