Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
clicksale
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
Flow Shopsoftware
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Impressum für Webseiten
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
DE Shop - Online-Kurse (live oder on demand) DE
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
SumUp
Teilehaber.de
Tentary
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
Zoho
ZVAB

UWG - Schwarze Klausel Nr. 29 - Unbestellte Waren - Verbraucher müssen nicht zahlen!

13.11.2009, 15:49 Uhr | Lesezeit: 6 min
UWG - Schwarze Klausel Nr. 29 - Unbestellte Waren - Verbraucher müssen nicht zahlen!

Wer von einem Unternehmer unbestellte Waren zugesendet bekommt, muss diese nicht bezahlen oder zurücksenden. Weil dies nicht alle Verbraucher wissen, gibt es Unternehmer, die mit dieser Masche richtig Kasse machen und die Verbraucher zur Zahlung von Geld bewegen wollen. Das ist unlauter. Denn eine solche Praktik verstößt gegen die Schwarze Klausel Nr. 29 des UWG. Lesen dazu jetzt den 30. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei.

Die Klausel

„Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind…
Nr. 29:    …die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Waren oder Dienstleistungen oder eine Aufforderung zur Rücksendung oder Aufbewahrung nicht bestellter Sachen, sofern es sich nicht um eine nach den Vorschriften über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz zulässige Ersatzlieferung handelt;“

Wider dem psychischen Druck

Wer eine Ware erhält, obwohl er diese nicht bestellt hat, muss diese auch nicht bezahlen. Das ergibt sich aus § 241a BGB. Mit dieser Regelung sollen windige Geschäftsleute ausgebremst werden, die unbedarften Verbrauchern bestimmte Waren zusenden und einen Hinweis hinzufügen, wonach der Verbraucher bei Gefallen doch bitte den angegebenen Betrag überweisen oder bei Nichtgefallen die Ware an den Absender zurückschicken möge.

Hinter der Regelung des § 241a BGB steckt der Gedanke, dass kein Verbraucher ohne Veranlassung zu einer bestimmten Handlung gezwungen werden soll. Denn ein pflichtbewusster Verbraucher würde möglicherweise dazu neigen, das geforderte Geld zu bezahlen oder die Ware zurückzuschicken, weil er sich nicht sicher ist, ob er sich sonst rechtswidrig verhalten würde. Das soll verhindert werden.

Schutz des unwissenden Verbrauchers

Die Schwarze Klausel Nr. 29 stellt somit die wettbewerbsrechtliche Flanke zu § 241a BGB dar. Diese beiden Regelungen ergeben zusammengenommen folgendes Gesamtbild: einerseits ist nach § 241a BGB niemand zur Bezahlung oder Rückgabe von unbestellten Waren verpflichtet, andererseits ist es einem Unternehmer nach der Schwarzen Klausel Nr. 29 verboten, einen solchen Eindruck entstehen zu lassen, indem er den Verbraucher dazu auffordert.

Gäbe es eine solche wettbewerbsrechtliche Regelung nicht, würden viele Unternehmer den Verbrauchern suggerieren, sie müssten bezahlen. Da die Verbraucher oftmals gar nicht wissen, dass sie zur Begleichung einer solchen Zahlungsaufforderung gar nicht verpflichtet sind, hätte ein solches Geschäftsmodell wahrscheinlich recht viel Erfolg.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Die Waffen des UWG

Die Schwarze Klausel Nr. 29 stellt lediglich einen zusätzlichen Schutz des Verbrauchers dar. Im Einzelfall kann die Lieferung unbestellter Waren gegen weitere Vorschriften des UWG verstoßen. Etwa könnte darin eine Belästigung nach § 7 Absatz 1 UWG zu sehen sein. Oder es könnte sich um eine Irreführung des Verbrauchers handeln (§ 5 UWG) , wenn ihm suggeriert wird, dass er zur Zahlung verpflichtet ist, obwohl dies nicht stimmt.

Somit ist Klausel Nr. 29 nicht die einzige Vorschrift, die eine solche Fallkonstellation erfasst, jedoch ist sie die präziseste, denn ihr Wortlaut ist exakt hierauf ausgerichtet.

Die Botschaft, die von ihr ausgehen soll, ist somit unmissverständlich.

Unbestellt

Ein Wettbewerbsverstoß kann nur dann vorliegen, wenn es sich um eine unbestellte Ware oder Dienstleistung handelt. Unbestellt ist eine Ware dann, wenn über ihre Lieferung kein Vertrag geschlossen worden ist. Dies gilt grundsätzlich auch für solche Fallkonstellationen, in denen ein Unternehmer eine falsche Ware liefert, z.B. wenn eine CD von Michael Jackson bestellt, jedoch Hansi Hinterseer geliefert wird – Hansi’s CD ist dann nicht bestellt worden. Allerdings macht man hier eine Ausnahme, wenn der Unternehmer aus Versehen, also irrtümlich, ein falsches Produkt geliefert hat. Die Beweislast hierfür trägt der Unternehmer.

Eine Ausnahme gilt auch für solche Fälle, in denen der Unternehmer ein in Preis und Qualität absolut vergleichbares Produkt liefert (z.B. weil die ursprünglich bestellte Ware vergriffen ist) und die Verbraucher ausdrücklich darauf hinweist, dass sie zur Bezahlung nicht verpflichtet sind und die Kosten der Rücksendung nicht übernehmen müssen.

Aufforderung zur Bezahlung

Weiter müsste mit der Zusendung der unbestellten Ware eine Aufforderung zum Kauf dieser Ware verbunden sein. Ob diese Aufforderung ausdrücklich oder stillschweigend erfolgt, spielt keine Rolle. Beispielsweise würde eine Formulierung wie „Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 20,- Euro bis zum 10.01.2010 auf das nachstehende Konto“ vollkommen genügen – dann läge ein Wettbewerbsverstoß vor. Ebenso ausreichend wäre die Befügung eines bereits vorausgefüllten Überweisungsträgers, so dass sich der Verbraucher aufgefordert fühlen darf, den Geldbetrag zu überweisen.

Nicht ganz einig ist man sich in der Welt der Rechtsgelehrten, wie es sich verhält, wenn neben der Bitte um Zahlung gleichzeitig darüber informiert wird, dass der Verbraucher zur Zahlung des Betrags rechtlich nicht verpflichtet ist. Während die einen sagen, dass auf diese Weise dennoch ein psychisch-moralischer Druck gegenüber dem Verbraucher aufgebaut wird, so dass dieser sich insofern verpflichtet fühlt, zu zahlen, sind andere der Meinung, dass der Verbraucher in solchen Fällen weiß, dass er nicht bezahlen muss und deshalb der Tatbestand der Schwarzen Klausel nicht erfüllt sein kann.

Es ist schwierig zu sagen, welche Auffassung sich in Zukunft durchsetzen wird. Unbestritten ist jedenfalls, dass allein die Zusendung der Ware (oder die Erbringung der entsprechenden Dienstleistung) ohne eine damit einhergehende Zahlungsaufforderung den Tatbestand der Schwarzen Klausel Nr. 29 nicht erfüllt, so dass in solchen Fällen kein Wettbewerbsverstoß vorliegt.

Aufforderung zur Rücksendung oder Aufbewahrung

Falls ein Verbraucher dazu aufgefordert wird, die unbestellt zugesendete Ware (etwa bei Nichtgefallen oder Nichtbezahlung) zurückzuschicken oder wenigstens ordentlich aufzubewahren, so gilt hierfür das Gleiche, was auch bei der Aufforderung zur Bezahlung gilt: es kommt nicht darauf an, ob eine solche Aufforderung ausdrücklich oder stillschweigend, harsch oder freundlich erfolgt; relevant ist nur, ob bzw. dass es eine solche Aufforderung gibt.

Ersatzlieferung

Die Formulierung am Ende der Schwarzen Klausel über eine „Ersatzlieferung“ ist in der Praxis wohl kaum von Bedeutung und kann deshalb vernachlässigt werden.

Beispiel

Ein kurzes Beispiel aus der Praxis soll zeigen, wann die Vorschrift Anwendung findet.

Bettina ist hoch erfreut, als eines Nachmittags der Paketzusteller bei ihr klingelt und ihr ein schönes Päckchen überreicht. Da Bettina keine Lieferung erwartet, hält sie es für ein Überraschungspaket einer Freundin.

Nach dem Öffnen des Päckchens bleibt die Freude zunächst bestehen, denn darin findet sie die DVD ihres Lieblingsfilms „Die Heirat meiner besten Freundin“. Als Bettina nach dem Absender schaut, ist sie irritiert. Das Päckchen stammt gar nicht von einer Freundin, sondern von einem ihr unbekannten Unternehmen, das der Ware zudem einen bereits vorausgefüllten Zahlschein (Überweisungsträger) beigelegt hat, mit dem sie 20 Euro überweisen soll. Darüber hinaus ist auch ein Rücksendeschein beigefügt, auf dem vermerkt ist: „Bei Nichtgefallen unbedingt zurück an die angegebene Adresse.“

Bettina weiß, dass sie die DVD auf keinen Fall bestellt hat. Sie ist sich jedoch unsicher, ob sie das Geld bezahlen muss oder die Ware zurücksenden soll.

Im Beispielfall liegt ein Verstoß gegen die Schwarze Klausel Nr. 29 des UWG vor.

Bettina hat die DVD nicht bestellt. Trotzdem wird sie mittels des beigelegten Zahlscheins dazu aufgefordert, den Geldbetrag zu überweisen bzw. die Ware bei Nichtgefallen zurückzusenden. Irrelevant für den Wettbewerbsverstoß ist, wie Bettina nun reagiert. Es ist daher vollkommen egal, ob sie die DVD behält, ohne zu bezahlen, ob sie das Geld tatsächlich bezahlt oder die DVD zurücksendet. Darauf kommt es gar nicht an.

Zivilrechtlich ist Bettina im Übrigen gar nicht dazu verpflichtet, die DVD zu bezahlen oder zurückzusenden. Sie darf sie ohne Weiteres behalten.

Fazit

Verbraucher sollten sich von unberechtigten und daher unlauteren Zahlungsaufforderungen im Zuge von Zusendungen unbestellter Waren nicht unter Druck setzen lassen. Die Verbraucher sitzen definitiv am längeren Hebel und sollten sich vielmehr darüber freuen, dass sie die Ware für sich behalten dürfen, ohne dafür bezahlen zu müssen.

Solide Rechtskenntnisse können sich manchmal richtig bezahlt machen!

In der nächsten Woche erfahren Sie mehr über Klausel Nr. 30, die letzte Vorschrift, die im Rahmen dieser Serie der IT-Recht Kanzlei besprochen wird!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© mipan - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

48 Kommentare

R
Rückert 08.06.2024, 06:08 Uhr
Weltbild
Ich habe bei Weltbild Ware in Höhe von ca.600 eu Ware bestellt. Es gibt um 6 Monatsraten.In einem Monat ,ich hatte doppelt bezahlt ,hatte ich schon von den 600 eu über 309 eu schneller bezahlt.Es wurde von mir auch Ware zurück gesendet.Jedenfalls habe ich nur noch einen Betrag von ca.320 eu offen.Jetzt will Weltbild von mir fast 800 eu haben.Auch nach gute 15 Telefonate erreichte ich nichts.Es würde meine Zahlungen überprüft und die stimmten alle.Wurden aber vom endbetrag nicht abgezogen.Im Gegenteil.Anstatt meine Raten kleiner werden steigen die immer höher.Man kommt nicht ohne Rechtsanwalt gegen die an.Ich bin schon über 15 Jahre bei Weltbild Kundin. Ich war immer zufrieden.Aber das ist ein fetter Betrug.Die Ware die ich nicht angenommen habe, da bekam ich eine Rechnung für.Und diese Ware wurde mir bis heute nicht vom Konto gut geschrieben.Mich haben die als Kundin verloren.Seid bitte vorsichtig was Weltbild betrifft.Lg aus Köln
C
Cornelia Kurt 06.04.2024, 13:44 Uhr
TM6 nicht bestellt
Ich habe im November 23 einen Vorfűhrabend machen wollen. 2 Tage vor meinem Urlaub. Fand der Abend statt Allerdings kam 3 Tage vor dem Gastabend schon der TM6. Ich habe alles erdenkliche getan, um nicht zum Kauf gezwungen zu werden, bevor ich den Abend überhaupt hatte. Nach meinem Urlaub kamen Mahnungen über Mahnungen. Es gab div. Schriftwechsel von meiner Seite aus. Ich habe sogar da angerufen. Man versprach mir, alle Unterlagen zukommen zu lassen, so dass ich Unterlagen űber die Abschaffung eines TM6 hatte.
Heute kommen weitere Mahnungen und ein, mit der Anleitung zum zurückschicken.

Muss ich das machen??

C.K. Kōln
S
Stefan Rauch 16.01.2024, 16:11 Uhr
.
Ich finde es gut, daß sich die Kanzlei mit dem Thema beschäftigt.
Der W-Verlag scheint immer dreister zu werden, hat mir nur zwei Mahnungen geschickt, nicht mal Ware. Ich soll entweder die Ware zurückschicken oder zahlen. Angeblich sind sie an meine Adresse durch Internetbetrüger gekommen. (Vielleicht waren sie das ja selbst) Beim Lesen der Mahnungen und Emails hab ich 2 Arbeitszeitverstöße gefunden und der Gewerbeaufsicht gemeldet. Ob die was tun, weiß ich nicht. Es gibt ja noch die BG und den Zoll, die den Arbeitsschutz im Blickfeld haben. Die Verstöße gegen das DSGVO verteidigt deren Datenschutzbeauftrager mit "berechtigtem Interesse". Wird wohl auch ein Fall für die Aufsicht.
Frech finde ich die Nötigung zur Zahlung, an einer Aufklärung sind die überhaupt nicht interessiert. Man sollte dem Unternehmen endgültig die Vorhänge zuziehen.
Bitte an alle Betroffenen hier: Suchen Sie in Ihrem Schriftverkehr mit Weltbild nach Arbeitszeitverstößen (z. B. Datum 25.12.) und melden Sie die. Da hat jemand im HomeOffice gearbeitet, denn Software kennt Sonn- und Feiertage. Auch wenn eine lange Email mit Paragraphen drin schon 2..3 Stunden nach 6 Uhr morgens (gesetzl. zulässiger Arbeitszeitbeginn) nach Wochenende oder Feiertag abgeschickt wird, hat die betreffende Person ihre dienstlichen Emails außerhalb der Arbeitszeit gelesen.
D
Dr. Monika GAYER 08.01.2024, 16:05 Uhr
Bestellung eines Weihnachtssterns um € 15 bei Weltbild - letzte Mahnung
Habe mittels Online Banking bezahlt und das Geld müsste bereits seit 5-6 Tagen bei Weltbild am Konto sein. Trotzdem erhalte ich heute einen Priority Brief mit "letzter Mahnung" und Einschaltung Inkassobüros Androhung. Telefonnummer war keine am Brief angegeben. Schrieb ans Kundenservice Weltbild unter Kopie der Überweisung und Valutadatum. Kam nur ein autonatisiertes Mail zurück, dass sie das Mail bearbeiten werden und ich mich gedulden soll. Passt das? Reicht das aus? Was ist das für ein tolles Kundenservice bzw. Kundenbehandlung?! Sowas habe ich noch nie erlebt! Peinlich, weil ich immer alles prompt begleiche und jetzt so ein Schreiben erhalte...
O
O.K 24.12.2023, 17:47 Uhr
Habe auch heute von Weltbild Brief bekommen
Unswar stand dort dass meine iban und Bankdaten unvollständig waren und das die sepa gesperrt wurde.
Doch habe ich nix bestellt. Sie bitten mit Angabe eines Verwendungszweckes auf deren Konto zu überweisen aber ohne Summe und was soll man bei Verwendungszweck eingeben alles komisch!?
Habe dann geguckt bei weltbild wollte mich mit meiner Email anmelden doch so eine Email soll es nicht geben weil ich auch nie dort angemeldet war...
T
Tabea 25.04.2023, 18:20 Uhr
Lieferung unbestellter Waren - von Firma Nachweis einer Bestellung verlangen
Der Artikel hier ist sehr hilfreich. Danke !
Im Rahmen einer Betreuung habe auch ich Probleme mit unbestellten Waren der Firma Primus Münzen. Der Lieferung liegt eine Rechnung bei und der Vermerk "zahlbar in 10 Tagen" !
Wie verhält es sich damit, daß man die Firma auffordert, falls etwa doch ein Abo abgeschlossen wurde (was ich nicht glaube, aber der Betreute kann sich physisch dazu nicht äußern), den Auftrag / die entsprechende Bestellung nachzuweisen ? Wie kann ich auf dem Nachweis bestehen ?
Ich habe bei Primus Münzen angerufen, angeblich hat der Betreute den Vertrag geschlossen, als er schon weder sprechen noch schreiben konnte. Ich habe die Firma per Mail aufgefordert, den Nachweis zu erbringen.
Es ist zwar ein Rücksendeetikett in der Lieferung, aber ich habe die Firma informiert, daß sie die Ware zurück erhalten wenn sie mir eine Stornierung der Rechnung zukommen lassen. Allerdings bedeutet eine Rücksendung Arbeit für mich und ich sehe nicht ein, daß Firmen, die unbestellt Waren schicken auch noch belohnt werden, indem man die Ware zurück schickt. Wie ich hier gelesen habe werde ich nichts zurück senden. Aber ich möchte mich auch nicht mit Mahnungen, Inkassofirmen oder Ähnlichem herumschlagen müssen, ich habe mit der Betreuung schon genug Arbeit.
J
Jenny 09.11.2022, 15:29 Uhr
Mahnung von Weltbild
Ich bekam heute auch das erste Mal Post von Weltbild. Ich wurde als "Firma" statt "Frau" betitelt und es wurde nur eine Kundennummer sowie Datum des erstellten Briefes hinterlegt, sowie Überweisungsdaten von Weltbild.
In dem Brief stand:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Ausgleich Ihrer fälligen Beträge haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt.
Die Abbuchung konnte nicht ausgeführt werden, da Ihre Bankdaten leider unvollständig sind. Deshalb haben wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat gesperrt und bitten Sie, Ihre offenen Beträge schnellstmöglichst mit Angabe des Verwendungszwecks auf unser Konto zu überweisen.
Commerzbank
Iban: DE42***************300 (Die * habe ichabsichtlich hinzugefügt)
BIC: COBADEFFXXX

Vielen Dank

Freundliche Grüße aus Augsburg
Kundenbuchhaltung
Weltbild GmbH & Co. KG"

Und unten rechts nochmal diverse Daten.
Was mich stutzig macht: Kein Betreff, kein Verwendungszweck, kein angeblich offener Betrag. Ich habe zudem noch nie bei Weltbild bestellt, geschweige denn einen Account/Login dort. Einerseits frage ich mich, ob ich überhaupt damit zur Polizei gehen kann, weil ich nicht weiß, ob die was unternehmen können. Oder wollen. Je nachdem. Aber Weltbild selbst habe ich über den Kundenservice auch schon per E-Mail angeschrieben.
Da kam bislang aber noch nichts zurück.
E
ERIKA WOZNY 27.09.2022, 11:08 Uhr
Frau
Habe eine Mahnung über eine angeblich gelieferte Parkbank in Höhe von 121,41 Euro von Weltbild bekommen.Habe Diese Bank aber abay bestellt und auch geliefert bekommen, ebenso habe ich diese auch bezahlt im Wert von 72,04 Euro ! Habe daraufhin bei Weltbild angerufen, die mir dann sagten, ich solle Ihnen das mitteilen ! Wollte eigentlich eine Anzeige bei der Polizei machen. Und nun!?
E
ERIKA WOZNY 27.09.2022, 10:51 Uhr
Frau
Habe eine Mahnung über eine angeblich gelieferte Parkbank in Höhe von 121,41 Euro von Weltbild bekommen.Habe Diese Bank aber abay bestellt und auch geliefert bekommen, ebenso habe ich diese auch bezahlt im Wert von 72,04 Euro ! Habe daraufhin bei Weltbild angerufen, die mir dann sagten, ich solle Ihnen das mitteilen ! Wollte eigentlich eine Anzeige bei der Polizei machen. Und nun!?
H
Hiltraud aus Berlin 23.09.2022, 13:28 Uhr
Frau
Ich habe auch zwei Briefe (Mahnung, letzte Mahnung) von der Firma Weltbild bekommen, obwohl ich dort keinen Account besitze und auch noch nie bestellt habe. Ausserdem war auch mein Name im Adressfeld fasch geschrieben. Habe mich erst mal nicht gerührt und warte gespannt, was da noch kommt. Bin gespannt, ob die Betrüger so dreist sind, ein Mahnverfahren anzustrengen.... Fakt ist, dass ich NICHTS zahlen werde. Alles sehr dubios....
R
Robert aus Berlin 20.09.2022, 09:16 Uhr
Bestellung ohne Ware und Zahlungaufforderung
ich habe einen Brief von Weltbild bekommen. Es ist eine Mahnung weil ich etwas bestellt auf Rechnung hätte und nicht bezahlt. Die Rechnung i.H.v. 82 € aus August 2022.
Da ich bei Weltbild kein Login habe, fand ich die ganze Sache sehr komisch. ich habe kontakt mit Weltbild per E-Mail aufgenommen, die ganze Sache geschildert und als Antwort bekamt ich das:

"vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich unserer Zahlungsaufforderung. Es tut uns sehr leid, dass Sie das Opfer eines ebay-Betruges geworden sind. Der Verkäufer, dem Sie den Kaufpreis bezahlt haben, war niemals im Besitz der Ware. Erst nach Erhalt des Geldes hat die Person mit Ihren Daten den Artikel in unserem Onlineshop auf Rechnung bestellt. Dabei wurde eine falsche E-Mail-Adresse verwendet, so dass Sie keine Informationen von uns erhalten konnten. Wir empfehlen Ihnen, soweit das noch möglich ist, sich an ebay zu wenden und dort den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Sofern Sie die Zahlung über PayPal getätigt haben, sollten Sie den Betrug auch dort melden und eine Rückerstattung fordern. Da der Eigentumsvorbehalt bei uns liegt, müssen wir leider auf die Rückgabe oder Bezahlung der Ware bestehen. Seien Sie versichert, dass es uns fern liegt, Ihnen weitere Unannehmlichkeiten zu bereiten, aber auch wir werden durch diese Betrugsfälle massiv geschädigt. Bitte geben Sie uns Bescheid, ob wir Ihnen einen Rücksendeschein zukommen lassen sollen.
Wir warten auf Ihre Rückmeldung und wünschen Ihnen einen schönen Tag"

ich möchte also bei der Polizei eine Anzeige erstatten, da brauche ich die Lieferadresse und mehr Informationen über die Ware.. rufe ich bei der Hotline Weltbild an.. kam aber nix, denn ausgerechnet jetzt sind die IT Systeme ausgefallen..

ich finde die ganze Sache sehr komisch...
V
Viragova 13.09.2022, 17:05 Uhr
Frau
Ich habe Mahnung bekommen, dass ich 61,90€ zahlen soll. Bestellt habe ich nichts und geliefert war auch nicht. Und keine Email Adresse oder tel. Nr auch nicht dabei. Also mehr als verdächtig..
S
Siegfried Klein 08.09.2022, 14:48 Uhr
Herr
Ich habe von der Weltbild GmbH einen Artikel bekommen den ich bei Weltbild GmbH nicht bestellt habe. Gleichzeitig bekam ich eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 133,11 Euro plus mahngebüren. Ich werde keine Zahlung vornehmen.
M
Medea 05.10.2021, 17:18 Uhr
MDM schickt unbestellt Münzen weil angeblich vor 3 Jahren bestellt
Ich habe letzte Woche auch Münzen erhalten, die ich angeblich vor 3 Jahren bestellt haben soll bei MDM. Ein Sachbearbeiter meinte es wäre über das setzten eines Häckchens für ein Abo geschehen, ein anderer meinte es wäre eine Zusendung zur Anschauung ohne Bestellung etc.
Kann ich die Münzen einfach behalten?
M
Markus Fuchs 15.04.2021, 14:07 Uhr
Herr
ich habe letztes jahr auch mal münzen von der Firma MDM erhalten, die ich nicht bestellt hatte. die Firma konnte mir allerdings eine Kopie des Bestellscheins zeigen. die Schrift und auch die Unterschrift waren nicht von mir. da hatte sich jemand einen scherz erlaubt. MDM hat mir angeboten, die ware auf deren kosten zurückzuschicken, wodurch dann auch alles erledigt war. die haben mir aber noch gesagt, dass solche jux-Bestellungen leider häufiger vorkommen und keine Firma es sich finanziell erlauben könnte, auf diese art Umsatz zu machen. es lägen immer Bestellungen vor, nur halt leider manchmal von Personen, die im namen von anderen die Bestellung auslösen. insofern empfehle ich jeden: ruft erstmal bei der Firma an. die firmen können nichts dafür und sind dadurch selbst opfer.
G
Gerhard Hirschl 15.07.2020, 13:15 Uhr
Ing.
Am 22.06.2020 nach kurzem Telefonat eine Sendung mit Buch erhalten, Rechnung (18.06.2020) lag bei. Sendung wurde am 26.06.2020 mit Rechnung eingeschrieben retourniert. Am 15.07.2020 1. Mahnung erhalten. Mit dem Verlag lässt sich weder per Fax (Belege senden) noch über Telefon eine Verbindung aufnehmen. Werde es noch per mail versuchen, auf die Gefahr hin, dass ich zugespamt werde.
Wenn behauptet werden sollte, dass ich etwas bestellt hätte, so steht mir auch dann nach österreichischem Recht der Rücktritt vom Kauf zu.
SOMIT KLARE LINIE: NUR NICHTS ZAHLEN ! !
W
Werner Stamer 27.05.2020, 17:32 Uhr
Herr
Ich habe heute eine Münze von GAVIA zugesant bekommen die ich nicht bestellt habe.Auf den Lieferschein ist der Rücksendeschein abgetrennt.Was tun?
C
Christa Wiechmann 21.05.2020, 10:52 Uhr
Frau
Guten Tag, ich habe bestellte ware erhalten und zusätzlich einen Artikel erhalten den ich nicht bestellt habe . Für mich sieht es aus, dass die Packstelle etwas verwechselt hat weil 1 von mir bestellter Artikel fehlt. Ich habe dies der Firma gemeldet und die bestellten Artikel mit Abzug der nicht gelieferten Artikel bezahlt. Der Betrag für die nicht gelieferte Ware wurde meinem Konto belastet. Muss ich den falschen Artikel, der ja nicht auf der Rechnung steht zurücksenden ?

Vielen dank im voraus für eine Antwort.
M
Michael S.GCM 12.03.2020, 17:23 Uhr
Herr
Und wie sieht es aus, wenn ein Inkassounternehmen vom Bayerischen Münzkontor beauftragt wurde, einen horrenden Betrag für eine nicht bestellte Münze (Ich hatte mit dieser gesellschaft in keinster Weise zuvor Kontakt) einzufordern?
M
Martina Rode 22.12.2019, 09:16 Uhr
Frau
Die Mitgliedschaft meines Vaters hatte auf Grund seines Todes gekündigt.

Als ich am 20.12.2019 zu meiner Mutter ins Pflegeheim kam, lag dort ein großes Paket von GAVIA auf den Namen meines Vaters, der sich ebenfalls bis zu seinem Tode in diesem Pflegeheim befand.

Ich werde das Paket nicht zurücksenden sondern bei meiner Mutter lassen. Ich werde GAVIA mitteilen, dass sie das Paket gerne dort abholen können. Auf alle Fälle werde ich mir keinen Stress mit dem Paket machen.
Gr. M.Rode
D
Diane Lech 06.11.2019, 08:12 Uhr
unbestelltes Buch HERDER VERLAG FREIBURG
Habe heute ein unbestelltes Buch mit Rechnung über 18 € vom Herderverlag Freiburg erhalten, mit angblichem Bestelldatum 30.10.2019. Ans Telefon kriegt man niemand, Dauerbesetzt.... haben die wohl Massenweise gemacht. Das Buch hat meine Nachbarin für mich angenommen.... ich habe auf etwas anderes gewartet. Meine Adresse war korrekt geschrieben, obwohl ich bei denen noch nie bestellt habe... Und ein Buch über KREBS brauche ich überhaupt nicht. Hab mich sehr geärgert.

Diese Masche sollte doch langsam mal gut sein. Werden solche Leute nicht bestraft???
F
Ferdinand Frummet 05.11.2019, 11:29 Uhr
Herr
Habe heute wieder zwei Unbestellte Lieferungen für mich und meine Frau bekommen, natürlich ohne Rücksendeschein. Einmal habe ich auf unsere Kosten zurück geschickt, schön blöd. Wir haben auch mehrmals telefonisch um die Löschung unserer Daten gebeten leider ohne Erfolg. Jetzt haben wir auf Grund Ihres Artikels die Schnauze endgültig voll und sagen danke.
Es erfolgt ab sofort keine Rücklieferung.
F
Ferdinand Frummet 05.11.2019, 11:17 Uhr
Herr
Immer das gleiche, Ware kommt obwohl nicht bestellt und mehrmals aufgefordert alle Daten zu löschen und keine Ware mehr zu schicken. Einmal Rücksendeaufkleber nachgeschickt, einmal auf meine Kosten zurückgeschickt. Jetzt wieder der Rücksendeschein entfernt. Habe die Schnauze voll und schicke nichts mehr zurück!!!
C
Christine Kukula 12.09.2019, 18:29 Uhr
Occident Verlag
Auch ich habe mit diesem Verlag schlechte Erfahrung gemacht. Ich wurde angerufen und der Verlag schickte mir daraufhin zwei Bücher, die ich nicht bestellt hatte. erste und zweite Mahnung folgte, nachdem ich nicht bezahlt hatte. Dann wurde mir eine falsche Adresse angegeben, an die ich die Bücher zurückschicken könne. Das hat mich 17,00 Euro gekostet, denn ich hatte sie, wie verabredet, unfrei verschickt. Danach habe ich dem Verlag gesagt, sie könnten die Bücher bei mir abholen. Ich werde sie nicht bezahlen und auch nicht mehr irgendwohin schicken. 
Seit kurzem bekomme ich jetzt Informationen per Mail über Neuerscheinungen. Ich habe den Abmeldebutton benutzt, aber dies wird nicht respektiert. Ich bekomme weiterhin solche Mails und fühle mich belästigt. Wie kann man das abstellen?
S
Stephan 04.09.2019, 20:56 Uhr
Occident Verlag NL Baarle-Nassau Betrug
Nach einem Anruf, bei dem ich nein Buch bestellt habe, kam alsbald die 1. Mahnung und danach die 2. Zudem rief die Fame 2x an, um ihr Anliegen zu rechtfertigen. Ich legte auf, nachdem sie mir ihr Buch weiter aufschwatzen wollte. Unverschämt.
T
T. Murray 08.05.2019, 12:08 Uhr
Herr
Jokers/ Weltbild, Mahnung für nicht bestelltes Buch

Ebenfalls habe ich mit Jokers (gehört zu Weltbild, "Jokers in der Weltbild GmbH (…)", so steht es auf dem Lieferschein ) die Erfahrung gemacht, daß ein nicht bestelltes Buch geliefert wurde. Es war auf dem Lieferschein kein Rechnungsbetrag aufgeführt.
Nahezu zeitgleich wurden in einem separaten Paket, die tatsächlich von mir bestellten Artikel geliefert, hier mir Rechnung, diese beglich ich sofort.

Nun erhielt ich von Jokers eine Mahnung zu dem nicht bestellten Buch.

Ich reklamierte dies per E- Mail und telefonisch. Weltbild korrigierte dies und bestätigte dies per E- Mail.

Jokers hingegen schickte hingegen nach der Reklamation erneut dieselbe Mahnungs- E- Mail an mich zu.

In diesem Unternehmen weiß offensichtlich nicht die Rechte, was die Linke tut.

Wie es dazu kam, daß mir irgendein Mitarbeiter, einen nicht bestellten Artikel zusendet und dann einen Betrag anmahnt und dann nach Reklamation erneut den Betrag anmahnt- diese Antwort blieb mir Weltbild/ Jokers bisher schuldig.
"Bemerkenswertes" Geschäftsgebaren, zeitraubend und unnötig.
Weitere Bestellungen bei diesem Unternehmen wird es natürlich von meiner Seite nicht mehr geben.
W
W. H 29.04.2019, 20:59 Uhr
Weltbild fordert Geld für unbestellte Ware
Meine Frau hat ein Päckchen von Weltbild angenommen dass angeblich für mich war, obwohl mein Vorname falsch geschrieben wurde - was mich gleich stutzig machte. Ich hatte nämlich gar nichts bestellt und schon gar nicht bei denen! Es handelte sich um gleich zwei gleiche Bücher mit zwei verschiedenen Bestellnummern! Ich wollte schon die die Sendung zurückschicken, natürlich auf eigene Kosten, da fand ich diesen Artikel im Netz. Mittlerweile ist schon die dritte Mahnung in dem Briefkasten gelandet. Mal sehen wie es weiter geht! Ich lasse euch es wissen. Grüße aus der Pfalz!
E
Elenore Hess 13.12.2018, 15:16 Uhr
ESO-OCCIDENT VERLAG !!! BETRUGSFIRMA aus NL und BRD ... Mahnungen nach ungefragter Buchzusendung (Eso)
Eine ESO-Betrugsfirma macht auch in Österreich nicht Halt!


Ungefraft werden Bücher oder ähnliches versendet. In meinem Fall bekam ich nicht ein Mal ein Buch oder ähnliches, sondern eine Mahnung per Mail. Diese durchsuchen selbst bei der österr. Wirtschafskammer hinterlegten Adressen decken einen mit Mahnungen und Klagsdrohungen ein!



Eine Kollegin berichtete, dass diese einen Anruf erhalten hätte, ob dieser ein "GRATIS-Buch" zusenden könnte. Sie wusste aber nicht mehr ob es dieser betrügerischer Eso-Verlag sein. HINWEIS: Nicht bezahlen ! Keine Rückantwort per Mail schreiben. Ein Einschreiber per Post und Normalversand (2 Adressen: Baarle Nassau und in Achen ein Büro in einem "Büro-Office-Haus"). Rechtsschutzversicherung informieren ....
D
Daniela 09.12.2018, 21:35 Uhr
Hamburg
Der Occident Verlag hat mir auch Bücher geschickt, die ich gar nicht bestellt habe. Der Verlag hat den Brief von meinem Rechtsanwalt total ignoriert und belästigt mich weiter. Ich habe nichts bezahlt und ich werde in der Zukunft auch nicht bezahlen. Ich werde zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
B
Barbara 02.07.2018, 22:10 Uhr
Büchersendung Occident
Der Verlag Occident sendet auch nicht bestellte Bücher zu, Rechnung liegt anbei. Ich habe ein Mail an den Verlag geschrieben und mit Abmahnung gedroht. Kennt jemand einen entsprechenden AnwaltIn welche gerne etwas dazu verdienen möchte? Ich fühle mich von dem Verlag belästigt.
H
Heinz S. 21.06.2018, 17:41 Uhr
Linear Software
Wir als Verein haben bei Haufe Lexware (jetzt Linear) eine Software bestellt für 2017. Obwohl nirgends bei der Bestellung etwas von einem Abo oder jährlichen Zahlungen stand, bekamen wir eine dritte Mahnung (aber keine vorherigen) über die 2018er Software, die uns angeblich zugeschickt wurde. Für uns ein klarer Fall für Verstoß gegen §241a BGB. Jegliche Versuche dies mit der Firma zu klären wurden von deren Seite abgeblockt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
R
Renate Jansen 05.04.2018, 15:13 Uhr
Gavia- unbestellte Münze
Ich habe mal bei Gavia 2-Euromünzen bestellt. Diese habe ich bezahlt plus Porto. Später bekam ich eine Münze zugeschickt. 34,90 sollte sie kosten. Diese habe erst liegengelassen, dann habe ich doch
einmal diese Firma angerufen und man wollte mir einen Rückportoschein sendern. Aber er kam nicht.Jetzt habe ich die 2.Münze und will nicht bezahlen. Man droht mir mit einem Insolvenzverfahren-ihr
Chef ist da knallhart sagte mir die Dame am Telefon. WIE SOLLTE ICH MICH VERHALTEN
T
Thomas Blohm 03.04.2018, 19:03 Uhr
GAVIAMünzen
Ich habe heute auch eine 2 Euro Münze von Gavia bekommen, ohne diese bestellt zu haben. Eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung und ohne Rücksendemöglichkeit. Das ganze für 34,90 Euro. Ich werde die Münze nicht bezahlen oder zurücksenden, laut BGB 241 a i.V.m. Schwarzer Klausel Nr. 29.
Morgen wende ich mich noch an die Verbraucherzentrale Hamburg, vielleicht kann man dann solche Geschäfte zumindest unter dem Namen GAVIA sperren
K
Klaus Kopka 10.01.2018, 18:16 Uhr
Wiederholte Lieferung von nicht bestellten Münzen durch die Firma GAVIA
Sehr geehrter Herr Keller, mit Interesse habe ich Ihren Artikel gelesen. Leider etwas zu spät. Folgender Umstand: Ich habe wiederholt nicht bestellte Münzen der Firma GAVIA erhalten, erste Lieferung im Wert von mehr als 2000€. Eine kostenlose Rücksendung durch Rücksendeschein ist bewußt aus den Unterlagen durch den Lieferanten entfernt worden. Wir haben also die Ware versichert auf unsere Kosten zurückgeschickt und GAVIA per Einschreiben mitgeteilt das derartige Lieferungen zu unterlassen sind. Leider ohne Erfolg, heute ist wieder eine nicht bestellte Lieferung angekommen.

Nach Internet-Recherche haben wir jetzt Gavia aufgefordert die Ware innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Aber jetzt zur eigentlichen Fragen. Kann man so ein Geschäftsgebahren nicht zur Anzeige bringen, da hier doch System vorliegt und ich finde das man solchen Firmen das Handwerk legen muss. Ich finde mich genötigt, also Anzeige wegen Nötigung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung, vielleicht könnten Sie bei einer wie auch immer gearteten Klage als Rechtsbeistand fungieren? Mit freundlichen Grüßen Klaus Kopka
H
Heller 26.02.2016, 11:13 Uhr
"angeblich" bestellte Ware bei Blume2000
Hallo,
ich erhielt gestern von Blume2000 ein Paket, das von meinem Schwiegervater entgegengenommen und von meiner Frau auch geöffnet wurde.
Darin befand sich eine Sachertorte, schenkende Person nicht genannt. Daraufhin schaute sie den Paketaufkleber an, worauf stand, dass ich diese Torte an unsere Adresse hatte schicken lassen, was natürlich völliger Unsinn ist.
Meine Frau setzte sich daraufhin mit Blume2000 in Verbindung, die ihr sagten, dass sie eine Bestellung haben mit gleichem Rechnungsempfäger und Lieferanschrift - nämlich mich, jedoch stimme E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer nicht überein.
Er nannte mir auch einige Zahlen der Bankverbindung, die jedoch definitiv nicht unsere ist, jedoch als Kontoinhaber wurde auch ich genannt.
Blume2000 empfahl mir, eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Ich rief heute morgen die Polizei an, die jedoch mir empfahl, das Paket jetzt einfach mal zurückzuschicken mit dem Vermerk "annahme verweigert" und sonst vorerst nichts weiter zu tun. Sollte tatsächlich ein Inkassobüro sich bei uns melden, dann sollen wir eine Anzeige erstatten.
Ist das der richtige Weg oder sollen wir nicht doch jetzt gleich was unternehmen? Da bin ich jetzt völlig unsicher.
H
Hans .R 16.10.2015, 14:05 Uhr
Doppelsendung
Hi ich habe einen handy vertrag abgeschlossen handy und sim bekommen .. einige tage später kam noch ein handy ... habe es gemeldet und zurückgeschickt, und nun kam ein 3. Handy und ich habe die nase voll wie kann ich da vorgehen darf ich das einfach so behalten? Mfg Hans
S
Sibylle 02.09.2015, 19:30 Uhr
Stornierte Ware nach 20 Monaten zugeschickt bekommen
Hallo,ich habe angeblich am 29.07.2013 einen Fön bei Amazon Marketplace bei einem Händler bestellt und die Bestellung gleich wieder storniert.
Anfang März 2015 bekam ich einen Fön zugesandt den ich auch annahm im Glauben eine andere Bestellung zu bekommen.Auf der Rechnung stand:Bezahlt über Amazon Payments.Ich konnte mich allerdings nicht mehr erinnern etwas dort bestellt zu haben,auch abgebucht wurde nichts.Ich habe den Fön drei Monate aufbewahrt und dann benutzt.
Jetzt,datiert vom 31.08.2015, bekomme ich ein Anschreiben mit der Bitte,den glieferten Fön nachträglich zu bezahlen,da irrtümlich der Artikel versandt wurde und Amazon kein Geld bezahlt hat.
Wie soll ich mich verhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle
K
Königseder 08.03.2015, 09:49 Uhr
Falsche Lieferung bzw ohne bestellt zu haben T-Online
Hallo und zwar habe ich dazu auch eine Frage:
Ich habe mich für ein Angebot der deutschen Telekom intressiert und habe mich
2x am Telefon darüber erkundigt und zwar ging es um ein Paket in dem einen
Eine PlayStation 4 für nur 299 Euro angeboten wird wenn man
Das Entertainment Paket fur 10 Euro mehr im Monat dazu bucht
Die Kosten hierfur sollten von der Telefonrechnung verrechnet werden.
In beiden Telefonaten habe ich gesagt ich brauch Bedenkzeit und
Möchte dies erst mit meiner Freundin besprechen. Nun habe ich
Ohne einen Auftrag erteilt zu haben 2 Auftragsbestatigungen
So wie die Hardware sprich PlayStation 4 und den reciever.
Klar reizt mich die PlayStation und ich würde sie auch gerne behalten lediglich
Kann ich mir diesen Monat nicht leisten. Nun meine Frage bin ich gezwungen zu bezahlen
Oder muss ich diese zurück schicken ?! Bin mir ziemlich unsicher ist alles noch ovp
Mfg Marcel K
T
Thomas Meier 05.11.2014, 20:00 Uhr
Unbestellte Ware zurücksenden?
Hallo,

muss ich eine Ware, die ich nicht gekauft habe via Privatverkäufer, zurück senden, für die ich auch keine Unterschrift geleistet habe (die Ware war versichert versendet - nicht bestellt, aber ich war nicht anwesend, sodaß der DHL Zusteller meine Unterschrift "gefaked" hat, d.h. in meinem Namen unterschrieb) wie sieht die Sache rechtlich aus?

Beste Grüße,
Thomas Meier
A
Anja 15.10.2014, 11:49 Uhr
Thermomix Kommentar zum Beitrag von Peter 09.10.14
Auf Rat eines Anwalts habe ich der Firma Vorwerk einen Brief mit Einschreiben und Rückschein geschickt mit dem Inhalt das ich das Gerät weder bestellt habe und auch nicht am Kauf interessiert bin. Sie sollten mir mitteilen, wann sie dieses Gerät kostenfrei bei mit bis... (Frist) abholen. Noch steht das Gerät eingepackt hier und die Frist läuft in 2 Tagen ab.
Parallel habe ich noch ein Schreiben von der Firma Vorwerk (bzw. von dem Vertreter der dieses Gerät für mich bestellt hat) bekommen mit einer Kopie des Kaufvertrages "meines" Thermomix . Außerdem eine Aufforderung zur Mitteilung ob dieser Kaufvertrag von mir unterschrieben wurde. Vor drei Tagen schickte auch hier einen Brief zurück mit der Bestätigung, dass dieser Kaufvertrag von mir nicht ausgefüllt und unterschrieben wurde.
Mein Anwalt (über die Rechtschutz Versicherung der Huk Coburg) hatte mir geraten, wenn das Gerät nicht abgeholt würde die Kosten für die Paketlagerung der Firma Vorwerk zu berechnen.
P
Peter 09.10.2014, 17:28 Uhr
@Anja
Erfreuen Sie sich an dem ThermoMix. Wenn Sie diesen wirklich nicht bestellt haben, müssen Sie weder das Gerät bezahlen noch an den Absender zurückschicken. Die Nutzung des Geräts kann Ihnen auch nicht als "Annahme" eines etwaigen Vertragsangebots ausgelegt werden, wenn Sie das Gerät tatsächlich nicht bestellt haben. Das ist ja gerade Sinn und Zweck des § 241a BGB.
A
Anja 07.10.2014, 20:28 Uhr
Thermomix nicht bestellt, jedoch heute zugeschickt bekommen!
Bekomme heute einen nagelneuen Thermomix (Wert 1109,00 Euro) zugestellt, den ich auf keinen Fall bestellt habe. Bekam vor ca. 1 Monat eine Vorankündigung mit neuen Infos "zu meine neuen Thermomix"
Auf diesen Brief habe ich nicht reagiert, da ich ja gar keine bestellt habe.
In einem 2. Paket bekam ich heute auch noch 2 Kochbücher im Gesamtwert von 70 Euro, die ich ebenfalls nicht bestellt habe. Diese sind bei der beiligenden Sepia Überweisung/Zahlschein nicht aufgeführt. Auf dem Zahlschein steht ein Betrag von 1109,00 Euro.
Was soll ich tun?
A
Andrea W. 05.10.2014, 11:25 Uhr
Verbrecherische Banden aus dem Ausland
Mein volljähriger Sohn hat ein Nahrungsergänzungsmittel zugeschickt bekommen, das er nicht bestellt hat. Dabei war eine Rechnung über 177 Euro. Er hat es sofort auf eigene Rechnung zurückgeschickt und mit getrennter Post einen Brief in dem stand, daß er die Ware nie bestellt und zurückgeschickt hat und deshalb die Rechnung auch nicht bezahlen wird. Trotzdem ist jetzt eine Mahnung gekommen mit der Androhung, bei Nichtbezahlung ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Außerdem ist das gleiche Päckchen schon wieder bei uns eingetroffen. Die Sendung kam aus Düsseldorf, aber der Sitz der Firma ist in Riga. Wie kann man sich gegen solche Leute wehren?
g
genervterAnon 07.08.2014, 17:26 Uhr
Bestellung zurückgeschickt mit bitte auf Rückzahlung
Guten Tag,
Ich habe vor kurzem etwas in einem Outdoorbekleidungs Shop bestellt, der Grossteil der Ware passte nicht also wollte ich von meinem Umtauschrecht gebrauch machen und habe die Ware unter angabe meiner Bankverbindung und dem Hinweis das Geld zu erstatten zurückgeschickt.

Jetzt cirka zwei Wochen danach habe ich einfach eine Warensendung erhalten, statt mein Geld:
1x Hemd in grösser aber gleicher Art wie ich behalten habe
1x Wahlloses Hemd, Lange Ärmel - Nadelstreifen (hatte 2 Kurzärmelige zurückgesendet)
1x 3er Pack äusserst unattraktiver Herrenslips (Ich hatte gar keine Slips in meiner Bestellung)

Greift hier das beschriebene Gesetz?

Mein Plan:
Kontaktaufnahme per Email, frist setzen (Zahlung des Betrages der mir zusteht) bis einen Tag bevor Käuferschutz (Paypal) ausläuft.
Verstreicht die Frist: Käuferschutz aktivieren und Ware behalten
Frist Eingehalten: Ware sende ich aus "kulanz" zurück

Wäre super wenn jemand schnell was dazu sagen könnte, der Käuferschutz von Paypal gilt nur noch wenige Tage, da sich das Unternehmen gerne Zeit lässt mit den Sendungen....

Das Unternehmen ist im Internet übrigens schon dutzende Male genau durch solches Verhalten aufgefallen...
M
Markus 18.03.2014, 19:55 Uhr
Bis zu welchem Betrag.
Gilt dies alles auch für eine unbestallte Ware im Wert (Rechnungsbetrag) von ca. 200€ ???
S
Stephan K. 30.08.2013, 17:52 Uhr
unbestellte Ware
Ich habe Zeitgleich mit einer Bestellung ein weiteres Paket der Firma mit Ware erhalten. Diese zweite Bestellung habe ich nicht getätigt. Dem zweiten Paket liegt nicht etwa ein Lieferschein für die darin befindliche Ware bei, sondern eine Kopie des rechtmäßigen Lieferscheins für das erste Paket. Es liegt auch keine Zahlungsaufforderung bei.
Ich gehe davon aus, dass die Firma gar nicht weiß, dass ich die zweite Lieferung bekommen habe.
1. Muss ich tätig werden?
2. Geht der Inhalt irgendwann in mein Eigentum über, wenn sich die Firma nicht meldet?
Danke!
A
Anonymous 28.10.2011, 21:19 Uhr
doppelte Sendung zurückschicken?
Hallo

Ich hatte einen Computerartikel reklamiert und dann aber 2 neue bekommen.
Bei dem einen war eine Gewährleistungsrechnung und bei dem anderen eine Kulanzrechnung dabei.
Dem Unternehmen ist wohl ein fehler unterlaufen.
Nun hat sich das Unternehmen per E.mail bei mir gemeldet und fordert den Artikel bis zum 10.11 ein sonst würde es weitere Schritte einleiten.

Nun ist die Frage ob ich den Artikel zurücksenden muss oder nicht.

danke schonmal für Ihre Antwort
S
Simon M. 16.11.2009, 12:16 Uhr
Unbestellte Ware
Muss ich die Ware auch nicht zur Abholung für einen bestimmten Zeitraum bereithalten; also quasi neben der Haustür? Obwohl ich mir das ja schon komisch vorstelle: dann müsste man ja ein kleines Lager betreiben, nur damit man von den "Belästigungen" wieder befreit wird.

weitere News

Was müssen Online-Händler bei sog. Lock(vogel)angeboten beachten?
(17.06.2020, 12:39 Uhr)
Was müssen Online-Händler bei sog. Lock(vogel)angeboten beachten?
UWG - Schwarze Klausel Nr. 30 - Bitte kaufen, sonst feuern die mich - Verbotene psychische Tricks von Unternehmern
(20.11.2009, 09:23 Uhr)
UWG - Schwarze Klausel Nr. 30 - Bitte kaufen, sonst feuern die mich - Verbotene psychische Tricks von Unternehmern
UWG - Schwarze Klausel Nr. 28 - Kinder haben das Kommando - Einflussnahme unerwünscht
(06.11.2009, 18:45 Uhr)
UWG - Schwarze Klausel Nr. 28 - Kinder haben das Kommando - Einflussnahme unerwünscht
UWG – Schwarze Klausel Nr. 27 - Da kommt nix zurück - Wenn Versicherungen ihre Kunden schikanieren
(30.10.2009, 12:56 Uhr)
UWG – Schwarze Klausel Nr. 27 - Da kommt nix zurück - Wenn Versicherungen ihre Kunden schikanieren
UWG – Schwarze Klausel Nr. 26 - Raus jetzt! - Unternehmer in fremden Wohnungen
(23.10.2009, 14:24 Uhr)
UWG – Schwarze Klausel Nr. 26 - Raus jetzt! - Unternehmer in fremden Wohnungen
UWG – Schwarze Klausel Nr. 25 - Sie gehen nicht ohne den Fernseher! – Wenn Unternehmer Verbraucher unter Druck setzen
(16.10.2009, 19:18 Uhr)
UWG – Schwarze Klausel Nr. 25 - Sie gehen nicht ohne den Fernseher! – Wenn Unternehmer Verbraucher unter Druck setzen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei