Kundenrechte und Händlerpflichten

AG München: Kein Vertrag bei „Jetzt Kaufen“-Button, falls irreführend gestaltet

Der Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ führt nicht zum Vertragsschluss, wenn eine irreführende Darstellung vorliegt - eine interessante Entscheidung des AG München zu den rechtlichen Anforderungen an den Online-Bestellbutton.

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Kündigungsbutton bei Dauerschuldverhältnissen mit Einmalzahlung?

Online abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse mit wiederkehrenden Leistungen müssen vom Verbraucher per Kündigungsbutton beendet werden können. Gilt das auch, wenn nur einmalig bei Vertragsschluss gezahlt wird?

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OLG Nürnberg: Kündigungsbutton erst im Nutzeraccount unzureichend

Anbieter von Online-Abonnements müssen für Verbraucher einen leicht zugänglichen Kündigungsbutton auf ihren Websites platzieren. Dass dessen Platzierung nur in einem geschützten Kundenbereich nach Login nicht ausreicht, entschied das OLG Nürnberg.

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Hinweispflichten: Vertrieb von Ersatzteilen für Gasanlagen

Bestimmte Ersatzteile für Gasanlagen dürfen nur von Fachpersonal installiert werden. Händler sind laut Rechtsprechung verpflichtet, hierauf in Angeboten hinzuweisen – online wie offline. Wir stellen eine Musterformulierung bereit.

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Elektronischer Kündigungsprozesses: maximal 2 Stufen

Das OLG Düsseldorf hat einem Versorgungsunternehmen untersagt, online eine Kündigungsbestätigungsseite vorzuhalten, die erst durch Eingabe von Benutzername und Passwort erreichbar ist.

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Bereitstellung weiterer Kündigungsoptionen neben Kündigungsbutton auf Webseite zulässig

Unternehmer müssen Verbrauchern einen Kündigungsbutton für online geschlossene Dauerschuldverhältnisse auf ihren Webseiten bereitstellen. Verbietet diese Pflicht die Bereitstellung zusätzlicher alternativer Kündigungsmöglichkeiten?

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Ab 2026: Neue umweltbezogene Handlungs- und Informationspflichten

Ab 2026 bringt eine neue EU-Richtlinie strengere Vorgaben für umweltbezogene Werbung und Hinweise zur Reparier- und Austauschbarkeit. Online-Händler müssen sich auf erweiterte Informations- und Kennzeichnungspflichten einstellen.

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Bestellbuttons "Abonnieren" und "Weiter zur Zahlung" unzulässig

Der Bestell-Button im Online-Shop muss klar auf eine Zahlungspflicht hinweisen. Während „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“ zulässig sind, sind Formulierungen wie „Abonnieren“ oder „Weiter zur Zahlung“ rechtlich problematisch.

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Angabe der wesentlichen Eigenschaften der Ware – es geht schon wieder los!

Online-Händler sind verpflichtet, Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung nochmals über die wesentlichen Merkmale der Ware zu informieren. Lange Zeit war es ruhig um das Thema, doch aktuell häufen sich die Abmahnungen.

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LG München I: Kündigungsbutton erst nach weiterem Klick unzureichend

Zum Zwecke des Verbraucherschutzes muss ein Kündigungsbutton etwa unmittelbar und leicht zugänglich sein. Ob ein Kündigungsbutton, der erst nach einem weiteren Klick erscheint, diese Voraussetzung erfüllt, klärte nun das LG München.

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Kündigungsbutton bei Online-Verträgen - Mangelhafte Umsetzung in der Praxis

Für bestimmte Verträge gilt in Deutschland die Pflicht zur Vorhaltung eines elektronischen Kündigungsbuttons. Wir zeigen die wichtigsten Grundsätze dieser Regelung auf.

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Unzulässig: Bestellbutton beschriften mit "Mit (Name Zahlungsart) bezahlen“

Seit über 10 Jahren ist die sogenannte „Buttonlösung“ in Kraft. Nach dieser muss der die Bestellung im Internet auslösende Button in bestimmter Weise beschriftet sein. Andernfalls drohen Abmahnungen und der Abschluss unwirksamer Verträge.

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Pflicht zu mehreren Bestellbuttons bei Buchung verschiedener Leistungen

Bei Verbraucherverträgen muss der Bestellbutton auf die Zahlungspflicht hinweisen – etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. Ein einziger Button reicht in der Regel auch bei mehreren Waren im Warenkorb. Schließen Verbraucher jedoch verschiedenartige Verträge ab, gelten strengere Anforderungen.

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Kurios: „Buttonlösung“ soll auch für Beendigung von Verträgen per Email gelten

Seit über zehn Jahren muss der Bestellbutton im Onlinehandel klar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Das AG Köln überträgt dieses Prinzip nun auf Vertragsbeendigungen per E-Mail.

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Abmahnung wegen fehlender Informationspflichten - unbedingt vermeiden!

Aktuell liegt uns eine Abmahnung gegen den Betreiber eines Shisha-Onlineshops seitens eines Wettbewerbers vor, in der fehlende Angaben bzw. Hinweise sowie Belehrungen moniert werden.

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Kundenkennwort für Kündigungsbutton-Funktion ist unzulässig

Seit dem 01.07.2022 sind Unternehmer verpflichtet, Verbrauchern beim Online-Abschluss von Dauerschuldverhältnissen einen gut erreichbaren ‚Kündigungsbutton‘ bereitzustellen. Dass dieser nicht hinter einer Passwortabfrage versteckt sein darf, stellte das LG Köln klar.

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Irreführend? Kennzeichnung gebrauchter Ware nur mit „Refurbished Certificate

Im E-Commerce muss auf den gebrauchten Zustand eines Produkts klar hingewiesen werden - da dieser vor Lieferung nicht erkennbar ist. Das LG München I urteilte, dass ein bloßer Verweis auf ein ‚Refurbished Certificate‘ hierfür nicht genügt.

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Neu: Kündigungsbutton für zahlreiche Dauerschuldverhältnisse erforderlich

Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge wird eine neue Pflicht zur Vorhaltung einer Kündigungsroutine bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr geschaffen.

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Informationspflicht über wesentliche Produkteigenschaften: korrekt umsetzen

Online-Händler sind einer Fülle an Informationspflichten ausgesetzt, die vor allem im eigenen Shop wegen der Gestaltungsfreiheit Probleme bereiten können. Wie gelingt eine korrekte Umsetzung im Online-Shop?

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LG Dortmund: Achtung beim Vertrieb von Starkstromgeräten!

Verkauft ein Online-Shop Elektrogeräte, welche an den Starkstrom anzuschließen sind, ist darauf hinzuweisen, dass der Anschluss nur durch qualifiziertes Personal vorgenommen werden darf - so das LG Dortmund.

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