Jugendschutz / Persönlichkeitsrecht

Jugendschutzbeauftragter: Die wichtigsten gerichtlichen Entscheidungen

Unter bestimmten Umständen müssen Anbieter entwicklungsbeeinträchtigender oder jugendgefährdender Inhalte einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Die wichtigsten Gerichtsentscheidungen zu dieser Thematik stellen wir Ihnen gerne vor.

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Übersendung einer Ausweiskopie bei altersbeschränkten Waren ausreichend?

Reicht es beim Vertrieb von altersbeschränkten Waren aus, sich eine Ausweiskopie des Käufers übersenden zu lassen und die Ware als „Einschreiben eigenhändig“ an diesen Kunden zu verschicken?

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Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beschlossen: Was ändert sich?

Durch den JMStV werden Minderjährige vor Angeboten, welche deren Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden, geschützt. Die Konferenz der Ministerpräsidenten hat nunmehr weitere Änderungen am JMStV beschlossen.

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JusProg ist laut VG Berlin doch ein geeignetes Jugendschutzprogramm!

Kürzlich entschied die Kommission für Jugendmedienschutz, dass das Jugendschutzprogramm „JusProg“ nicht die Voraussetzungen des JMStV erfülle. Der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. ist dagegen vorgegangen.

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Kommission für Jugendschutz: „JusProg“ kein geeignetes Jugendschutzprogramm?!

Die KJM hat entschieden, dass das Jugendschutzprogramm „JusProg“ nicht die Voraussetzungen des JMStV erfülle. Nach Ansicht der KJM könne „JusProg“ wesentliche Teile der Nutzung von Medieninhalten durch Minderjährige nicht erfassen.

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Selbst die Wahrheit nur in engen Grenzen: Äußerungen über Mitbewerber

Wer würde dem Mitbewerber nicht mal gerne die Meinung bzw. die Tatsache geigen? Aber Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt bei der Beurteilung von Mitbewerbern – auch wenn es die Wahrheit ist.

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FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Thema Jugendschutzbeauftragter

Die FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Jugendschutzbeauftragten klären alle Fragen zur Notwendigkeit der Bestellung eines solchen, der Qualifikation, die ein Jugendschutzbeauftragter benötigt und den Folgen bei etwaiger Nichtbestellung. Schließlich zeigen sie Lösungsmöglichkeiten auf, wie sich jeder Online-Diensteanbieter rechtssicher im Internet darstellen kann, ohne dabei Ordnungsgelder oder Abmahnungen riskieren zu müssen. Dieser Beitrag soll aufzeigen, was ein Jugendschutzbeauftragter ist, was er machen muss und vor allem, wer überhaupt einen braucht.

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Online-Verkauf von Trägermedien, (E-)Zigaretten, Tabak und Alkohol: Ist ein Jugendschutzbeauftragter zu bestellen?

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verlangt die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten unter anderem dann, wenn geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien (u.a. Internetseiten) entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte bereitstellen. Aufgrund der Tatsache, dass in diesem Bereich aktuell abgemahnt wird, ist die Frage nach der Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten beim Online-Handel mit Trägermedien, Zigaretten, Tabak und Alkohol gegenwärtig von Relevanz.

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Verwaltungsgerichtshof München: Website-Betreiber können sich per Link verbotene Inhalte einer anderen Website aneignen

So alt wie die Möglichkeit der Verlinkung ist die Diskussion, ob man sich durch Setzung eines Links die möglicherweise verbotenen Inhalte der verlinkten Seite aneignet. Der Verwaltungsgerichtshof München hat nun in einem aktuellen Beschluss (05.01.2018, Az. 7 ZB 18.31) entschieden, dass dies durchaus möglich ist.

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Oberste Landesjugendbehörden: Der Versand altersbeschränkter Waren - muss das Alter bereits bei der Bestellung geprüft werden?

Die Obersten Landesjugendbehörden haben hinsichtlich des Verkaufs altersbeschränkter Waren im (Online-) Versandhandel eine sehr rigide Rechtsauffassung und Praxishinweise veröffentlicht. Die Behörden verlangen bereits im Zeitpunkt der Bestellung (!) eine Altersprüfung, im Rahmen der Auslieferung müsse eine Identitätsprüfung erfolgen. Wir setzen uns in unserem Beitrag mit den Anforderungen an den Versand altersbeschränkter Waren näher auseinander. Lesen Sie mehr:

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Medialer Jugendschutz: Wettbewerbsverstoß bereits durch Abbildung eines indizierten Computerspiels auf Ebay

Das LG Wuppertal hat entschieden, dass es einen jugendschutzrechtlichen und damit abmahnbaren Verstoß darstellt, wenn auf der Plattform eBay ein indiziertes Computerspiel abgebildet wird! Ob tatsächlich eine nicht indizierte Version des Spiels verkauft werden sollte ist für den jugendschutzrechtlichen Verstoß irrelevant. Die Vorgaben aus dem Jugendschutzgesetz möchten generell verhindern, dass Kinder und Jugendliche Kenntnis von der Existenz eines indizierten Mediums erlangen. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem Beitrag:

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Das Recht auf Vergessen: Wie können Daten aus Suchmaschinen entfernt werden?

Persönlichkeitsrechtsverletzung, Bilderklau, Markenverstoß? Wie bekommt man Aussagen, Bilder oder Markenzeichen aus dem Internet, wenn man etwa nach Abgabe einer Unterlassungserklärung oder einer einstweiligen Verfügung dazu gezwungen wird. Was auf der eigenen Website noch leicht entfernt werden kann, ist deshalb noch lang nicht aus dem Internet verschwunden – dank der Suchmaschinen. Was tun?

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Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) 2016 - Was hat sich beim Jugendschutz im Internet geändert?

Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) besteht eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (z.B. Internet, Fernsehen, Hörfunk). Der JMStV bezweckt den einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendliche vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien (z.B. Fernsehen, Internet, Hörfunk), die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden. Ein weiteres Ziel ist der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen. Seit 1. Oktober 2016 gibt es nun eine neue Fassung des JMStV. Welche Änderungen auf Webseitenbetreiber zukommen, werden im vorliegenden Beitrag erläutert.

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Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) führt Informationspflichten für Jugendschutzbeauftragten ein

Seit dem 01.10.2016 ist der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft getreten, hierbei wurden neben einigen begrifflichen Anpassungen auch Novellierungen etabliert, die insbesondere einheitliche Vorgaben für Jugendschutzprogramme und Alterskennungen schaffen sollen. Im E-Commerce müssen geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, zukünftig darauf achten, dass die im Hinblick auf ergänzten § 7 Abs. 1 JMStV geschaffenen Informationspflichten zum Jugendschutzbeauftragen beachtet werden.

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Online-Händler aufgepasst: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag tritt in Kraft

Jahrelang wurde diskutiert, nun ist es soweit: Seit dem 1. Oktober 2016 ist die lang umkämpfte Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) in Kraft. Die Novellierungen sollen insbesondere einheitliche Vorgaben für Jugendschutzprogramme etablieren und Alterskennungen angleichen. Auch der E-Commerce ist von den aktuellen Änderungen im JMStV betroffen. Auf welche Neuerungen sich Online-Händler einstellen müssen, erfahren Sie im Folgenden.

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Jugendschutz auf dem Vormarsch: Regulierung des Vertriebs von „Legal Highs“

Viele Rauschmittel unterfallen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und sind daher verboten. Online sind allerdings einige Substanzen erhältlich, die zwar „high“ machen, jedoch nicht dem BtMG unterfallen. Altersverifikationsmechanismen sind nicht in allen Online-Shops vorhanden, sodass auch Minderjährige die „Legal Highs“ erwerben können und gesundheitlich besonders gefährdet sind. Die wachsende Kritik daran hat jüngst die Bundesregierung auf den Plan gerufen, die die Schaffung eines neuen Gesetzes erwägt. Dieser Beitrag beleuchtet die geplanten Neuerungen.

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Anforderungen an den rechtssicheren Versand von Artikeln mit Altersbeschränkung

Was haben Online-Händler beim Versand zu beachten, wenn Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas, Waffen, entwicklungsbeeinträchtigende/ jugendgefährdende Bildträger & Co. verkauft werden sollen? Welcher Versandserivce genügt den rechtlichen Vorgaben? Ist die Übersendung einer Ausweiskopie ein gültiger Nachweis der Volljährigkeit? Die IT-Recht Kanzlei beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit den rechtlichen Vorgaben zum rechtssicheren Versand von Waren mit Altersbeschränkungen. Lesen Sie mehr, um zu erfahren, ob Sie auch wirklich rechtssicher versenden!

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Zeitsperren, Altersverifikation oder digitaler Schrankenindex? Schwierigkeiten bei der jugendschutzrechtlichen Zugangskontrolle von eBooks

Die Verbreitung und Zugänglichmachung von Telemedien und Rundfunk unterliegen den strengen jugendschutzrechtlichen Vorgaben des Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV). Neben generellen Ausstrahlungsverboten für bestimmte Inhalte müssen die Anbieter bei anderen Themen die Pflicht beachten, mittels bestimmter Maßnahmen die Wahrnehmbarkeit durch gefährdete Altersgruppen zu verhindern. Früher vor allem bei Film und Fernsehen relevant, ist durch einen aktuellen Vorwurf der Jugendschutzbehörde gegenüber einem Online-Buchhändler die jugendschutzrechtliche Kontrolle von eBooks im Internet in den Fokus gerückt. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die rechtlichen Hintergründe, die Probleme und die Umsetzungsmöglichkeiten der Vorgaben zum Jugendschutz bei eBooks.

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Jugendschutzprogramme – eine alternative Zugangskontrolle auf dem Vormarsch?

Bereits seit geraumer Zeit können Eltern ihre Kinder vor der Wahrnehmung jugendgefährdender Medien durch den Einsatz von Filterprogrammen im heimischen Bereich bewahren. Gleichzeitig genügen Diensteanbieter ihrer Pflicht zur altersselektierten Inhaltsverbreitung, indem sie ihr Angebot auf derartige Systeme, die unter bestimmten Voraussetzungen als besondere Jugendschutzprogramme gebilligt werden müssen, ausrichten. Nachdem bereits 4 solcher Software-Lösungen offiziell anerkannt wurden, beschäftigt sich dieser Beitrag mit den rechtlichen Hintergründen, der Funktionsweise und der Bedeutung von Jugendschutzprogrammen.

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Jugendmedienschutzstaatsvertrag 2016

Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) existiert nun seit über zwölf Jahren und wurde schon oftmals auf den Prüfstand gestellt. Ab dem 01. Oktober 2016 soll voraussichtlich nunmehr eine überarbeitete Version des JMStV gelten, welche Online-Händler nur marginal betreffen wird.

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