Kennzeichnung Leuchten: Auf welche Effizienzklasse kommt es bei Gestaltung des Effizienzpfeils für verlinkte Etikettendarstellung an?

Kennzeichnung Leuchten: Auf welche Effizienzklasse kommt es bei Gestaltung des Effizienzpfeils für verlinkte Etikettendarstellung an?
Stand: 05.04.2016 3 min 1

Achtung: Dieser Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema finden Sie hier: "Wegfall der verpflichtenden Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten zum 25.12.2019!"

An die Darstellung des Effizienzetiketts per Verlinkung knüpft die EU-Verordnung Nr. 518/2014 eine Reihe von Gestaltungsvoraussetzungen, die sich primär auf das Ausgangsobjekt der Verlinkung beziehen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produktes mit ausgewiesener Energieeffizienz in weißer Schrift im Inneren der Anknüpfungspunkt für das verlinkte elektronische Etikett sein muss. Bei Leuchten stellt sich in Anbetracht der zwingenden Angabe des Pfeils mit ausgewiesener Energieeffizienzklasse und spezifischer Farbe aber das Problem, dass die Leuchte selbst nicht hinsichtlich ihrer Energieeffizienz bewertet werden kann und dass somit vielmehr auf das jeweils kompatible Leuchtmittel abzustellen ist.

Deshalb ist auf Leuchtenetiketten stets ausgewiesen, mit welchen Leuchtmitteln welcher Energieeffizienzklasse die Leuchte betrieben werden kann. Dabei wird die Kompatibilität der Leuchtmittel überwiegend nicht auf eine bestimmte Effizienzklasse (etwa A+) beschränkt, sondern lässt ein Spektrum über mehrere Klassen zu. Fraglich war lange, an welche Effizienzklasse die Pfeilgestaltung anzuknüpfen hat und ob aufgrund der Besonderheiten bei Leuchten gegebenenfalls von den darstellerischen Vorgaben abgewichen werden darf.

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Der Lösungsvorschlag der Kommission

Nach zahlreichen Rügen und Verständnisfragen durch Online-Händler verschiedener Mitgliedsstaaten hat sich die Kommission der Problematik der Pfeildarstellung für verlinkte Effizienzetiketten bei Leuchten angenommen und mit überraschender Einsicht einen Verordnungsfehler eingeräumt, der auf der beim Erlass ungenügenden Berücksichtigung der technischen Besonderheiten von Leuchten beruht.

Die Kommission argumentiert mit Blick auf das Ziel der ursprünglichen Kennzeichnungsverordnung Nr. 874/2012, nach welchem Leuchten auf energieeffizientere Leuchtmittel ausgerichtet und entsprechend in ihrer Kompatibilität verbessert werden sollten.

Bis auf Weiteres gilt demnach Folgendes:

Grundsatz

Müssen als Ausgangspunkt für die geschachtelte Anzeige stets ein Pfeil in der Farbe der Effizienzklasse und deren Angabe in einem mittig positionierten weißen Schriftzug erfolgen, soll es für Leuchten ausreichen, die jeweils höchste Klasse eines einschlägigen Energieeffizienzspektrums als Pfeilfarbe und im Schriftzug anzuführen. So werde dem Interesse der Verbraucher hinreichend Rechnung getragen, denen es insofern nur darauf ankomme, die höchstmögliche Effizienz des Geräts einzusehen.

Besonderheit bei Leuchten mit festverbauten LEDs

Weil es bei in einer Leuchte festverbauten LEDs jedoch häufig nicht möglich ist, die genaue Energieeffizienz zu ermitteln, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die höchste Effizienzklasse von A++ tatsächlich erreicht wird. Die festverbauten LEDs bewegen sich in einem Spektrum über die Klassen A++ bis A, sodass hier die Klasse A+ als Richtwert fungieren sollte. Wird so eine Leuchte mit LEDs innerhalb eines Spektrums von A++ bis A online zum Verkauf angeboten, reicht es für den Pfeil als Ausgangspunkt der geschachtelten Anzeige aus, diesen in der Farbe der Klasse A+ anzuführen und die Klasse in weißer Schriftform in der Mitte des Pfeils anzugeben.

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1 Kommentar

F
Fares Naber 05.04.2016, 16:04 Uhr
Herr
Anzumerken ist noch, dass die Schrift im Pfeil (also A, A++, etc.) auf der Produktansichtsseite die gleiche Größe wie der angegebene Produktpreis haben muss.

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