Bestellmissbrauch: Wann systematische Scheinbestellungen unzulässig sind – Die Grenze
Unlauterer Wettbewerb kann auch unter Mitbewerbern vorliegen – etwa wenn ein Unternehmen ein anderes gezielt mit unsinnigen Bestellungen und Retouren behindert. Das OLG Hamm sah darin eine unzulässige Behinderung.
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