OLG Schleswig: Nach Abmahnung genügt Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung
Bei einer Abmahnung genügt meist eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen. Doch reicht das auch aus, um den Unterlassungsanspruch zu erledigen - oder kann der Abmahner diesen trotzdem noch gerichtlich weiterverfolgen?
7 min