Abmahnradar: Irreführung über privates bzw. gewerbliches Handeln / Kaffee: Werbung mit "bekömmlich"/ Marken: claris, DAYDREAM etc.
Die Irreführung ist zurück! Derartige Abmahnungen Waren schon letztes Jahr hoch im Kurs. Diese Woche ging es mal wieder um das Werbeschlagwort "bekömmlich", aber auch um irreführende Lebensmittelangaben oder die Irreführung über den angeblich privaten Verkäuferstatus, obwohl doch eigentlich gewerblich gehandelt wird. Weiterhin warnen wir vor Bilderklau - hier wird immer noch viel abgemahnt. Ansonsten stehen auch Markenabmahnungen weiter hoch im Kurs - diesmal ging es um die Marken claris, DAYDREAM oder Cheetos.....
Foto-Studio
Beitrag von Unbekannt
06.07.2022, 18:53 Uhr
Der Besitzer hat diese Fotos geschossen und sich vermutlich absichtlich nirgends verlinkt. Wenn man seine Vita etwas nachverfolgt, dann läuft das Hauptgeschäft wohl eher schleppend. Die Einnahmen, die solche Herrschaften (meist mit Migrationshintergrund) mit dieser Masche erwirtschaften, werden beträchtlich sein und das auch noch rechtens!
O.g. Person verschickt die Abmahnungen beglaubigt. Vor Gericht wird er die gewünschten Summen niemals von Privatpersonen erhalten, allerdings werden die Mahngebühren, evtl. Prozesskosten etc. um ein vielfaches höher sein - das wissen diese "Fotografen" natürlich.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Hilmi Pesket von Nick, 10.03.2022, 21:24 Uhr
Hallo zusammen , ich verstehe gerade nicht ganz alles . Ist diese aufgeführten Personen nur real oder Fake wenn sie solche Mails schreibt über einen Foto Studio ? Woher weiß ich das diese Person das Foto gemacht hat, auf seinem Profil ist länger nichts passiert und gibt auch keinen Hinweiss das er... » Weiterlesen
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