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Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?

31.01.2024, 08:46 Uhr | Lesezeit: 6 min
Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?

Das Verpackungsgesetz ist bereits seit dem 01. Januar 2019 in Kraft - doch noch immer erreichen uns viele Anfragen von Mandanten, die mit der Situation überfordert sind und nicht wissen, was als nächstes zu tun ist. Wir stellen daher einen Leitfaden zur Verfügung, der Schritt für Schritt erklärt, wie Online-Händler ihre Verpflichtung aus dem Verpackungsgesetz erfüllen können.

Schritt 1: Registrierung bei der ZSVR

1. Als erstes müssen Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Gehen Sie dafür auf lucid.verpackungsregister.org und wählen Sie folgende Kachel aus

Lucid 1

Klicken Sie auf "Registrierung starten".

2. Führen Sie den Anmeldeprozess durch. Benötigt werden hier die Kontaktdaten der vertretungsberichtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist etc.) und die Kontaktdaten des zukünftigen Bearbeiters. Kreativität wird bei der Anlage des Kennwortes benötigt, denn es muss 8 Zeichen lang sein, einen Groß- und Kleinbuchstaben, ein Sonderzeichen und eine Zahl enthalten.

Anschließend erhalten Sie eine Mail mit einem Aktivierungslink, den Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen müssen.

Mit Klick auf den Aktivierungslink gelangen Sie wieder in das Register. Nun benötigen Sie folgende Informationen:

  • Anschrift und Kontaktdaten des Unternehmens, Umsatzsteuer ID oder Steuernummer, und weitere Kennziffern wie bspw. Handelsregisternummer.
  • Sie können zusätzliche Bearbeiter hinterlegen.
  • Sie hinterlegen die Markennamen Ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Der Upload einer XML-Datei ist möglich. Bei Obermarken, die ggf. weitere Untermarken beinhalten, ist lediglich die Angabe der Obermarke erforderlich. (Hinweis: Haben Sie keine Marken tragen Sie stattdessen Ihren Unternehmensnamen ein. Eine nachträgliche Bearbeitung der Markennamen ist möglich.)
  • Es können freiwillige Angaben zu den Produktsegmenten gemacht werden. Außerdem müssen Sie bestätigen, dass Sie kein Beauftragter Dritter sind und das Sie die Daten wahrheitsgemäß abgegeben haben.

Im Anschluss erhalten Sie eine Mail mit Bestätigung Ihrer „Registrierung“ und Ihrer vorläufigen Registrierungsnummer.

Die Registrierung ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Sie investieren lediglich ein einige Minuten Ihrer Zeit. Registrierte Unternehmen und Marken werden in der Datenbank online veröffentlicht. Somit wird transparent, welche Unternehmen ihren Registrierungsverpflichtungen nachkommen. Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie Ihre Registrierungsnummer, die Sie für die Anmeldung bei einem Dualen System benötigen.

Schritt 2: Suchen Sie sich ein Duales System als Partner

In Deutschland gibt es aktuell 10 bundesweit freigestellte Systembetreiber.

In der Regel bieten die Anbieter Onlinelösungen an, sodass Sie die Preise vorab vergleichen können.

Empfehlung: Sie möchten Ihre Verpackungen günstig lizenzieren - ohne lange Vertragsbindungen?

Wir konnten für unsere Mandanten wieder einen Rabatt i.H.v. 8 % mit Reclay für das Jahr 2024 aushandeln. Der entsprechende Gutschein-Code ist hier hinterlegt.

Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten immerhin noch einen Rabatt i.H.v. 5%, wenn sie folgenden Gutscheincode verwenden: IRK52024LES oder auf diesen Direktlink klicken.

Zusätzlich bietet activate - by Reclay folgende attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an.

Einkauf bis

  • Quartal 1 (Q1) 2024 –> 25 % Rabatt
  • Quartal 2 (Q2) 2024 –> 20 % Rabatt
  • Quartal 3 (Q3) 2024 –> 10 % Rabatt

Warum „activate-by Reclay“?

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"

  • Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
  • Das Mindest-Systembeteiligungsentgelt wurde für 2024 auf 10 Euro gesenkt. Die Systemkosten betragen weiterhin 4,95 €. Die Systembeteiligung für 2024 ist daher ab 14,95 € netto möglich.
  • Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
  • Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.

Schritt 3: Mengenmeldungen beim Dualen System (Initial- und Jahresabschlussmeldung)

Beim Online-Abschluss mit einem Systembetreiber melden/lizenzieren Sie i.d.R. direkt Ihre Verpackungsmengen, die Sie planen in Verkehr zu bringen. Sie müssen also ungefähr wissen wie viel Mengen Sie bspw. an Papier, Pappe oder Kunststoff in den nächsten Monaten in Umlauf bringen. Dies sind normalerweise Schätzmengen. Die Mengen müssen zunächst also nicht 100% exakt sein.

Bei dieser Mengenmeldung handelt es sich um die sogenannte Initialmeldung. Diese ist bei der Registrierung zu tätigen und sodann zu Beginn eines jeden neuen Kalenderjahrs für dieses Jahr.

Zusätzlich sind Jahresabschlussmeldungen gegenüber dem dualen System zu beachten: zum Beginn eines neuen Jahres muss die Menge der im Vorjahr tatsächlich in Umlauf gebrachten Verpackungen (die Ist-Menge) dem dualen System gemeldet werden.

Der Inhalt der Jahresabschlussmeldung, also die Ist-Menge, sollte Basis für die Berechnung der Initialmeldung des Folgejahres sein.

Beispiel:

Händler A verkauft seit Januar 2023 Kleinelektronikgeräte an Endverbraucher in Deutschland und verwendet hierfür systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen, für die er sich im Januar 2023 bei der ZSVR registriert und die er beim dualen System "Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH" lizenziert hat.

Nach der Registrierung musste A im Januar 2023 die prognostizierte Planmenge der für das Jahr 2022 geschätzten Verpackungen dem Grünen Punkt melden.

Im Januar 2024 ist A verpflichtet, die Menge der tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungen in Form der Jahresabschlussmeldung für 2023 dem Grünen Punkt zu melden.

Gleichzeitig muss A dem Grünen Punkt auch die neue Planmenge für das Jahr 2024 melden.

Schritt 4: Datenmeldungen bei der ZSVR (Initial- und Jahresabschlussmeldung)

Nachdem Sie die Mengen bei Ihrem Systembetreiber/Dualen System lizenziert haben, müssen Sie diese im Anschluss an die ZSVR melden (LUCID). Dies ist eine höchstpersönliche Pflicht, die Ihnen niemand abnehmen kann.

Die Meldepflichten gegenüber der ZSVR über die LUCID-Datenbank entsprechen vollständig denjenigen gegenüber dem dualen System. Die Meldung muss also abgegeben werden

  • für die Plan-Verpackungsmenge des laufenden Jahres spätestens bei der Registrierung im ersten Jahr und dann jeweils zum Jahresbeginn des Folgejahres
  • für die Ist-Menge des vorangegangenen Jahres zu Beginn des neuen Jahres

Beispiel:

A aus dem obigen Beispiel musste die Initialmenge nach der Registrierung bei der ZSVR im Januar, die er dem Grünen Punkt gemeldet hat, auch über die LUCID-Datenbank melden.

Im Januar 2024 ist A verpflichtet, die Menge der 2023 tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungen, die er dem Grünen Punkt meldet, auch über die LUCID-Datenbank zu melden.

Gleichzeitig muss A über die LUCID-Datenbank auch die neue Planmenge für das Jahr 2024 (wie gegenüber dem Grünen Punkt) melden.

Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass sich die gegenüber dem Dualen System und gegenüber der ZSVR angegebenen Mengen unbedingt decken müssen, also hinsichtlich der mitgeteilten Zahlen identisch sind.

Für die Datenmeldung gegenüber der ZSVR loggen Sie sich bitte über folgenden Punkt ein: https://lucid.verpackungsregister.org/login

Im LUCID Dashboard wählen Sie die Kachel "Datenmeldung" und klicken auf "Datenmeldung abgeben":

LUCID Datenmeldung


Anschließend erscheint eine Seite mit vier weiteren Kacheln, die die einzelnen Meldearten widerspiegeln. Diese sind im Einzelnen:

LUCID Datenmeldung 2


Die wichtigsten Meldearten sind die oberen drei.

Initiale Planmenge = Planmenge für das nächste Jahr (i.d.R. Abgabe Ende des Jahres)
Unterjährige Mengenmeldung = IST Menge/Aktuelle Meldung beim Systembetreiber
Jahresabschlussmeldung = Rückwirkende komplette Jahres IST Menge

Achten Sie darauf, dass die Mengenmeldung bei Ihrem Systembetreiber mit der Meldung im LUCID Register übereinstimmt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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12 Kommentare

H
Herr 25.01.2023, 17:44 Uhr
Unmögliche Gesetzgebung
Finde diese Art der Gesetzgebung völlig unmöglich, die lediglich darauf hinaus läuft, per Zwangsakquise per Gesetz (!) für Unternehmen in der Privatwirtschaft automatisierte Einnahmen zu generieren. Wenn es der Staat nicht schafft, eine Lösung anzubieten, dann darf es solche Gesetze gar nicht geben. Welche Seilschaften haben hier wieder den Gesetzestext diktiert?
B
Bettina Pfeiffer 28.10.2022, 21:55 Uhr
Registrierung für online Händler aus Österreich?
Guten Tag,
Ich wollte mich vergewissern, ob ich als online Händler aus Österreich tatsächlich in Deutschland registrieren muss. Wenn ja, gelten die in diesem Artikel angeführten Registrierungen auch für mich oder muss ich etwas anderes beachten?
Danke.
M
M. Geinitz 26.05.2022, 10:24 Uhr
Frau
Hallo,
ich habe mich schon gleich am Anfang überall angemeldet.
Nun meine Frage...
Wo gebe ich denn in meinen Anzeigen an das ich dort gemeldet bin ?
Die die die Abmahnungen schreiben können es, wenn es nirgendwo z.B. im Impressum, AGBs o.ä. angegeben ist, ja nicht wissen.
Also...
muss ich da irgendetwas in meinen Daten hinterlegen ?

Ich habe die Beiträge hier gelesen, leider finde ich aber die Antworten darauf nicht.
Mfg
M.Geinitz
C
Ch. Hofmann 02.01.2022, 15:48 Uhr
Frau
Ich habe einen kleinen Online-Shop - muss ich mich wirklich registrieren? Denn sowohl für meine Kartonagen als auch für meine Lebensmittel- Verpackungen zahle ich bereits beim Einkäufer /Hersteller diese Verpackungs-Entsorgungskosten. Zahle ich so nicht doppelt.
J
Jens Bederke 23.12.2021, 12:13 Uhr
Herr
Hallo!
Wo findet man die Antworten auf die Fragen in den Kommentaren?
Gruß Jens Bederke
M
Markus 22.12.2021, 20:39 Uhr
Etwas verwirrt - Gegensetzliche Ansagen
Ich bin jetzt etwas verwirrt. Wir hatten hier vor Ort einen Schulungsabend mit Vertretern des Registers und der IHK.
Dort war nie die Rede davon das die Planmenge abgegeben werden MUSS sondern das man das optional machen kann wenn man das möchte.

Ich habe es jetzt jedes Jahr so gehandabt das ich dann direkt am Jahreswechsel die Ist-Mengen des Jahres gemeldet und bezahlt habe und nie kahm irgendwie eine Aufforderung das anders zu machen.

Mal davon ab... wenn man bei der Plan-Menge zu hoch greift weil dann im Folgejahr nicht soviel versendet wird wie im Vorjahr bekommt man das zuviel bezahlte Geld vom Entsorungspartner nicht zurückerstattet. Dann hat man Pech gehabt.

Gibt es irgendwo im Gesetz oder Verordnung einen Passus der die Planmeldung zwingend fordert? Wen dem so ist werde ich das bei uns natürlich entsprechend handhaben.

Sowieso scheint vieles bei der ganzen Verpackungsgeschichte schlecht vorbereitet und schlecht erklärt.
Der Schulungsabend z.B. war ein einziges unbefriedigendes Durcheinander von Fragen und Antworten, unter anderem z.B. weil die Vertreter des Registers auch nicht so richtig erklären konnten oder wollten wie z.B. ein kleine Online-Händler wie ich das handhaben soll jedes Stück Papier und Pappe das ich nutze dann auch zu registrieren. Meine Frage ob ich also ein Paket erst komplett packen muss... dann das ganze wieder auseinandernehmen muss um dann Papier, Pappe zu wiegen - das zu notieren - und dann alles wieder zusammenzupacken konnte man mir nicht antworten. Betretenes Schweigen...

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