Zahlungsarten
Neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Kauf auf Rechnung im Online-Handel vor dem Aus?
Die EU überarbeitet aktuell die Verbraucherkreditrichtlinie. Hiervon betroffen ist auch der Kauf auf Rechnung, der als Zahlungsmittel bei Online-Händlern und Verbrauchern beliebt ist. Die Abwicklung über Zahlungsdienstleister, die Händler bei Stellung der Rechnungen und Eintreibung der Forderungen unterstützen, werden dadurch deutlich aufwendiger werden, so dass der Rechnungskauf im Online-Handel möglicherweise sogar vor dem Aus steht. Wir beantworten die ersten Fragen zu den Neuerungen und ihren Auswirkungen auf Online-Händler.
Die EU überarbeitet aktuell die Verbraucherkreditrichtlinie. Hiervon betroffen ist auch der Kauf auf Rechnung, der als Zahlungsmittel bei Online-Händlern und Verbrauchern beliebt ist. Die Abwicklung über Zahlungsdienstleister, die Händler bei Stellung der Rechnungen und Eintreibung der Forderungen unterstützen, werden dadurch deutlich aufwendiger werden, so dass der Rechnungskauf im Online-Handel möglicherweise sogar vor dem Aus steht. Wir beantworten die ersten Fragen zu den Neuerungen und ihren Auswirkungen auf Online-Händler.
LG Düsseldorf: Online-Händler müssen ausländisches SEPA-Konto für Zahlungen akzeptieren
Mit dem SEPA-Verfahren sollen im europäischen Wirtschaftsraum ein einheitlicher Zahlungsverkehr für Eurozahlungen geschaffen werden und Unterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen überwunden werden. Zur Erreichung dieses Ziels schreibt die EU-SEPA-Verordnung gewisse Akzeptanzgrundsätze und Diskriminierungsverbote vor. Ob die Ablehnung der Zahlung durch einen Online-Händler auf eine litauische Bankverbindung eines potenziellen Kunden als Verstoß gegen diese Verordnung zu werten ist, klärte jüngst das LG Düsseldorf.
Mit dem SEPA-Verfahren sollen im europäischen Wirtschaftsraum ein einheitlicher Zahlungsverkehr für Eurozahlungen geschaffen werden und Unterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen überwunden werden. Zur Erreichung dieses Ziels schreibt die EU-SEPA-Verordnung gewisse Akzeptanzgrundsätze und Diskriminierungsverbote vor. Ob die Ablehnung der Zahlung durch einen Online-Händler auf eine litauische Bankverbindung eines potenziellen Kunden als Verstoß gegen diese Verordnung zu werten ist, klärte jüngst das LG Düsseldorf.
Abmahngefahr für Händler bei Kostenpflichtigkeit bestimmter Zahlungsmittel
Händler müssen für die Abwicklung von Kundenzahlungen in der Regel Gebühren an die Anbieter der Zahlungsmittel entrichten. Nicht für alle angebotenen Zahlungsmittel können die Kosten aber auf Verbraucher abgewälzt werden. Zumindest ein gängiges Zahlungsmittel muss Verbrauchern für die Bezahlung kostenlos zur Verfügung stehen. Was darunter zu verstehen ist, steht nicht im Gesetz. Die Rechtsprechung ist verbraucherfreundlich und schiebt Versuchen von Unternehmen, die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen, einen Riegel vor – wie jüngst auch der BGH. Wir beleuchten das Abmahnrisiko für Händler.
Händler müssen für die Abwicklung von Kundenzahlungen in der Regel Gebühren an die Anbieter der Zahlungsmittel entrichten. Nicht für alle angebotenen Zahlungsmittel können die Kosten aber auf Verbraucher abgewälzt werden. Zumindest ein gängiges Zahlungsmittel muss Verbrauchern für die Bezahlung kostenlos zur Verfügung stehen. Was darunter zu verstehen ist, steht nicht im Gesetz. Die Rechtsprechung ist verbraucherfreundlich und schiebt Versuchen von Unternehmen, die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen, einen Riegel vor – wie jüngst auch der BGH. Wir beleuchten das Abmahnrisiko für Händler.
Was tun, wenn der Kaufpreis nur unvollständig ankommt?
Im E-Commerce ist Handel auch über Grenzen hinweg weit verbreitet. Nicht selten kommt es dabei vor, dass bei Auslandsüberweisungen Bankgebühren berechnet werden und der Verkäufer gar nicht den (vollen) vereinbarten Kaufpreis erhält. Wie ist dann vorzugehen?
Im E-Commerce ist Handel auch über Grenzen hinweg weit verbreitet. Nicht selten kommt es dabei vor, dass bei Auslandsüberweisungen Bankgebühren berechnet werden und der Verkäufer gar nicht den (vollen) vereinbarten Kaufpreis erhält. Wie ist dann vorzugehen?
EuGH verbietet Entgelte für Überweisungen
Im elektronischen Zahlungsverkehr dürfen Unternehmen keine zusätzlichen Gebühren von Kunden fordern, die ihre Rechnungen nicht per Bankeinzug, sondern z.B. per Überweisung bezahlen. Nach einer Entscheidung des EuGH dürfen Unternehmen bei elektronischen Zahlungen seit 2018 keine Unterschiede mehr bei den elektronischen Zahlungsmitteln machen, was wiederum bedeutet, dass für diese kein zusätzliches Entgelt verlangt werden darf. Lesen Sie mehr zur EuGH-Entscheidung in unserem Beitrag.
Im elektronischen Zahlungsverkehr dürfen Unternehmen keine zusätzlichen Gebühren von Kunden fordern, die ihre Rechnungen nicht per Bankeinzug, sondern z.B. per Überweisung bezahlen. Nach einer Entscheidung des EuGH dürfen Unternehmen bei elektronischen Zahlungen seit 2018 keine Unterschiede mehr bei den elektronischen Zahlungsmitteln machen, was wiederum bedeutet, dass für diese kein zusätzliches Entgelt verlangt werden darf. Lesen Sie mehr zur EuGH-Entscheidung in unserem Beitrag.
Bevorstehende Entscheidung des BGH: PayPal, Sofortüberweisung und das sog. Surcharging-Verbot
Seit 2018 dürfen Unternehmer keine Entgelte für eine SEPA-Lastschrift, eine SEPA-Überweisung oder für die Nutzung einer Zahlungskarte in Rechnung stellen. Der BGH befasst sich zurzeit mit der Frage, ob das sog. Surcharging-Verbot auch Zahlungen via Paypal oder Sofortüberweisung umfasst. Welche rechtlichen Erwägungen dahinter stecken, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.
Seit 2018 dürfen Unternehmer keine Entgelte für eine SEPA-Lastschrift, eine SEPA-Überweisung oder für die Nutzung einer Zahlungskarte in Rechnung stellen. Der BGH befasst sich zurzeit mit der Frage, ob das sog. Surcharging-Verbot auch Zahlungen via Paypal oder Sofortüberweisung umfasst. Welche rechtlichen Erwägungen dahinter stecken, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.
BGH: Online-Händler müssen für Lastschriften alle EU-Konten unabhängig vom Kundenwohnsitz zulassen
Wer im eigenen Online-Shop die Zahlung per Lastschrift anbietet, muss diese nach einem Urteil des EuGH vom 05.09.2019 (Az.: C-28/18) flächendeckend für jeden EU-Käufer anbieten. Eine Beschränkung der Nutzbarkeit nur für inländische Kunden ist unzulässig, auch wenn mit der EU-weiten Öffnung erhebliche Zusatzkosten für notwendige Bonitätsprüfungen und die Abwicklung entstehen. Dieser Leitlinie folgend hat mit Urteil vom 06.02.2020 (Az. I ZR 93/18) jüngst der BGH entschieden, dass in Online-Shops ein SEPA-Bankeinzug nicht versagt werden darf, wenn EU-Wohnsitz und EU-Kontositz auseinanderfallen.
Wer im eigenen Online-Shop die Zahlung per Lastschrift anbietet, muss diese nach einem Urteil des EuGH vom 05.09.2019 (Az.: C-28/18) flächendeckend für jeden EU-Käufer anbieten. Eine Beschränkung der Nutzbarkeit nur für inländische Kunden ist unzulässig, auch wenn mit der EU-weiten Öffnung erhebliche Zusatzkosten für notwendige Bonitätsprüfungen und die Abwicklung entstehen. Dieser Leitlinie folgend hat mit Urteil vom 06.02.2020 (Az. I ZR 93/18) jüngst der BGH entschieden, dass in Online-Shops ein SEPA-Bankeinzug nicht versagt werden darf, wenn EU-Wohnsitz und EU-Kontositz auseinanderfallen.
Hat der EuGH das Ende der Lastschriftzahlung im Onlinehandel eingeläutet?
Die Zahlung per SEPA-Lastschrift ist eine beliebte Zahlungsmethode in Onlineshops. Händler sichern sich hierbei gerne durch eine Bonitätsprüfung vor Ausfällen ab. Der EuGH hat nun klargestellt, dass die Zahlung per Lastschrift nicht nur für inländische Kunden angeboten werden darf, was die Sache für Händler schwierig macht.
Die Zahlung per SEPA-Lastschrift ist eine beliebte Zahlungsmethode in Onlineshops. Händler sichern sich hierbei gerne durch eine Bonitätsprüfung vor Ausfällen ab. Der EuGH hat nun klargestellt, dass die Zahlung per Lastschrift nicht nur für inländische Kunden angeboten werden darf, was die Sache für Händler schwierig macht.
Überblick: Das „Surcharging“-Verbot nach § 270a BGB im Online-Handel
Seit dem 13.01 2018 ist es gemäß § 270a BGB untersagt, gesonderte Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften zu verlangen. Das sogenannte "Surcharging"-Verbot betrifft dabei insbesondere Online-Händler, die ihren Kunden die Möglichkeit anbieten, bargeldlos zu bezahlen. Doch welche Zahlungsmittel werden vom Verbot erfasst? Wo fängt dieses an und wo hört es auf? Sind Vergütungen auf einzelne Zahlungsmittel und Anreizsysteme auch weiterhin zulässig? Die IT-Recht Kanzlei hat im folgenden Beitrag Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen zum „Surcharging“-Verbot zusammengetragen und stellt Online-Händlern einen umfassenden Überblick zum aktuellen Stand der Rechtslage bereit.
Seit dem 13.01 2018 ist es gemäß § 270a BGB untersagt, gesonderte Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften zu verlangen. Das sogenannte "Surcharging"-Verbot betrifft dabei insbesondere Online-Händler, die ihren Kunden die Möglichkeit anbieten, bargeldlos zu bezahlen. Doch welche Zahlungsmittel werden vom Verbot erfasst? Wo fängt dieses an und wo hört es auf? Sind Vergütungen auf einzelne Zahlungsmittel und Anreizsysteme auch weiterhin zulässig? Die IT-Recht Kanzlei hat im folgenden Beitrag Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen zum „Surcharging“-Verbot zusammengetragen und stellt Online-Händlern einen umfassenden Überblick zum aktuellen Stand der Rechtslage bereit.
Unzulässigkeit von Skonti wegen Umgehung des „Surcharging-Verbots“ für bargeldlose Zahlungsmittel?
Seit dem 13.01.2018 ist es nach dem neuen § 270a BGB verboten, Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel zu erheben. Laut der Gesetzesbegründung greift dieses Verbot auch für Fälle, in denen die Gebührenfreiheit durch die Einräumung von Ermäßigungen oder Anreizsystemen für bestimmte Zahlungsmittel umgangen werden soll. Eine aktuelle Entscheidung des LG Berlin zu eben diesem Umgehungsverbot wirft nunmehr die Frage auf, inwieweit die Gewährung von Skonti und sonstigen Preisnachlässen für bargeldlose Zahlungsarten weiterhin zulässig bleibt. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Seit dem 13.01.2018 ist es nach dem neuen § 270a BGB verboten, Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel zu erheben. Laut der Gesetzesbegründung greift dieses Verbot auch für Fälle, in denen die Gebührenfreiheit durch die Einräumung von Ermäßigungen oder Anreizsystemen für bestimmte Zahlungsmittel umgangen werden soll. Eine aktuelle Entscheidung des LG Berlin zu eben diesem Umgehungsverbot wirft nunmehr die Frage auf, inwieweit die Gewährung von Skonti und sonstigen Preisnachlässen für bargeldlose Zahlungsarten weiterhin zulässig bleibt. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Pflicht zum Anbieten mehrerer Zahlungsarten im Online-Shop?
Das Anbieten verschiedenster Zahlungsarten im Online-Shop vermag zwar gegebenenfalls Kaufentscheidungen potenzieller Kunden positiv zu beeinflussen und kann geeignet sein, einen größeren Kundenstamm zu generieren. Weil viele Zahlungsdienstleister aber transaktionsbezogene Kommissionsgebühren berechnen, kann gerade Betreibern kleinerer Shops daran gelegen sein, nur eine Zahlungsmöglichkeit vorzusehen und Käufern gerade keine Wahlmöglichkeit einzuräumen. Ob dies zulässig ist oder ob Online-Händler vielmehr gesetzlich zum Anbieten verschiedener Zahlungsarten verpflichtet sind, soll im Folgenden Beitrag dargestellt werden.
Das Anbieten verschiedenster Zahlungsarten im Online-Shop vermag zwar gegebenenfalls Kaufentscheidungen potenzieller Kunden positiv zu beeinflussen und kann geeignet sein, einen größeren Kundenstamm zu generieren. Weil viele Zahlungsdienstleister aber transaktionsbezogene Kommissionsgebühren berechnen, kann gerade Betreibern kleinerer Shops daran gelegen sein, nur eine Zahlungsmöglichkeit vorzusehen und Käufern gerade keine Wahlmöglichkeit einzuräumen. Ob dies zulässig ist oder ob Online-Händler vielmehr gesetzlich zum Anbieten verschiedener Zahlungsarten verpflichtet sind, soll im Folgenden Beitrag dargestellt werden.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
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- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
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- Geschirrspülern
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- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
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- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
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Informationen zu wichtigen Gesetzen
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- Elektrogesetz
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