Paypal stört sich an Erwähnung von Ratenzahlung / Ratenkauf, wenn nicht angeboten

Paypal stört sich an Erwähnung von Ratenzahlung / Ratenkauf, wenn nicht angeboten
06.11.2023 | Lesezeit: 3 min

Nahezu jeder Online-Händler nutzt Paypal, da es sich um einen bei Käufern sehr beliebten Paymentanbieter handelt. Seit einigen Wochen erhalten Händler Nachrichten von Paypal, wenn in deren Rechtstexten (abstrakt) eine Ratenkaufmöglichkeit erwähnt wird, der jeweilige Händler aber tatsächlich gar keinen Paypal Ratenkauf anbietet. Was steckt dahinter?

Worum geht es?

Paypal bietet eine ganze Reihe an verschiedenen Zahlungsformen an, darunter auch eine Ratenzahlungsmöglichkeit.

Der Käufer kann dabei zwischen 3, 6, 12 und 24 Monatsraten wählen, um den Kaufpreis auszugleichen.

Regelmäßig wird zur Voraussetzung der Nutzbarkeit einer Ratenzahlung die Bonität des Käufers gemacht. Hierzu erfolgen regelmäßig im Hintergrund Bonitätsprüfungen, bevor die Ratenzahlungsmöglichkeit genehmigt wird. Diesbezüglich sind dann auch in der Datenschutzerklärung des Händlers Informationen zu erteilen.

Nicht jeder Händler, der eine Zahlung via Paypal ermöglicht, bietet auch die Ratenzahlung via Paypal an.

Paypal stört sich neuerdings daran, wenn in den Rechtstexten eines Händlers, der Paypal nutzt, jedoch keine Ratenzahlung via Paypal anbietet ein (wenn auch nur abstrakter) Hinweis auf Ratenzahlung enthalten ist.

Sofern also etwa in der Datenschutzerklärung des Händlers im Zusammenhang mit Paypal eine mögliche Datenweitergabe zum Zwecke der Bonitätsprüfung bei Ratenzahlung Erwähnung findet, kann dies dazu führen, dass Paypal sich hieran stört.

Ist dies der Fall, schreibt Paypal Händler mit folgendem Hinweis an:

Hallo [Verkäufername]!

Die Darstellung von PayPal Ratenzahlung auf Ihrer Website enthält Formulierungen, Text oder Bilder, die nicht von PayPal genehmigt sind und gegen PayPals Vorgaben und rechtliche Verpflichtungen bezüglich der Darstellung von PayPal Ratenzahlung verstoßen. Wir bitten Sie die unter [folgt Link] befindlichen Formulierungen bezüglich PayPal Ratenzahkung zu entfernen! (...)

Ferner wurde bereits von Kontoeinschränkungen aufgrund dieser Thematik durch Paypal berichtet.

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IT-Recht Kanzlei hat Datenschutzerklärungen für Online-Shops angepasst

Die IT-Recht Kanzlei hat diese Thematik zum Anlass genommen, ihre Datenschutzerklärungen für Online-Shops bereits im Juni 2023 anzupassen. Dies zum Schutz der Verkäufer, um Paypal keinen Anlass für entsprechende Beanstandungen zu bieten.

Die dahingehend aktualisierte Fassung der Datenschutzerklärungen für Online-Shops steht seit dem 13.06.2023 im Mandanten-Portal der Update-Service-Mandanten zur Verfügung.

Wenngleich die Verwendung der alten Fassung in juristischer Hinsicht vollkommen unbedenklich ist, raten wir dennoch zur Übernahme der aktuellen Fassung der Datenschutzerklärung für Online-Shops aus dem Mandanten-Portal.

Fazit:

Wer zwar Paypal, aber nicht Paypal Ratenzahlung / Ratenkauf anbietet, der sollte in seinem Shop keinerlei Hinweis vorhalten, der auch nur in irgendeiner Form so verstanden werden kann, als würde Paypa Ratenzahlung / Ratenkauf als Zahlungsart zur Verfügung stehen.

Paypal scheint hier inzwischen sehr strenge Maßstäbe anzulegen und schreibt andernfalls die Händler an.

Hierfür reichen auch bereits völlig abstrakte Hinweise (z.B. in den Rechtstexten), dass es bei Vorleistungszahlungsarten des Verkäufers, wie etwa bei einer Ratenzahlung, zu einer Bonitätsprüfung kommen kann.

Sie sind noch kein Update-Service-Mandant und wünschen sich einen rechtssicheren und abmahnfreien Internetauftritt? Gerne sichern wir Sie mit unseren Schutzpaketen anwaltlich ab.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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