Neues Muster für Mandanten: Kaufpreisforderung nach PayPal-Käuferschutz-Rückzahlung

Neues Muster für Mandanten: Kaufpreisforderung nach PayPal-Käuferschutz-Rückzahlung
21.09.2021 | Lesezeit: 5 min

Der PayPal-Käuferschutz ist bei Online-Händlern berüchtigt und gefürchtet: er gewährt Käufern jenseits der gesetzlichen Rechte ein starkes Instrument, um mit wenigen Klicks bei Problemen mit der Bestellung die Rückbuchung von Kaufpreiszahlungen über PayPal zu beantragen. PayPal entscheidet hierbei oftmals leichtfertig zugunsten des Käufers. Wie bereits der BGH im Jahr 2017 urteilte, sind Händler an eine Entscheidung PayPals in einem Käuferschutzverfahren aber nicht gebunden, sondern behalten regelmäßig ihren Kaufpreisanspruch. Für die Einforderung des Kaufpreises gegenüber dem Käufer nach Käuferschutz-Rückzahlung stellt die IT-Recht Kanzlei Mandanten ab sofort ein Muster bereit.

I. Der PayPal-Käuferschutz: Starkes Instrument und profitable Betrugsoption

Der Käuferschutz von PayPal soll Kunden eine einfache vertragliche Rückabwicklung und vor allem die schnelle Rückerstattung von über PayPal gezahlten Kaufpreisen in Fällen ermöglichen, in denen eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht.

Der Käuferschutz bietet redlichen Käufern damit ein effektives Instrument zur Wahrung ihrer Rechte vor allem dann, wenn der Händler sich stur stellt oder ein Einstehen kategorisch ablehnt und so die Geltendmachung der gesetzlichen Käuferrechte (Anspruch auf Lieferung bzw. bei defekter Ware Gewährleistung) erschwert.

Andererseits öffnet der Käuferschutz auch missbräuchlichen Praktiken unredlicher Kunden Tor und Tür und begünstigt im Zweifel bei Falschbehauptungen eine wirtschaftliche Schieflage von Händlern, die durch unerlaubte Beanspruchung des Käuferschutzsystems einerseits um ihre Ware und andererseits um den Kaufpreis gebracht werden.

Letzteres wird dadurch verstärkt, dass sich PayPal bei Entscheidungen über Käuferschutzanträge regelmäßig bewusst kundenfreundlich positioniert und bei Zweifeln und Unklarheiten meist zugunsten der Käufer entscheidet.

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II. BGH: Entscheidung PayPals berührt Kaufpreisanspruch des Händlers nicht

An eine Entscheidung PayPals über die Rückbuchung von Kaufpreisen auf Käuferschutz-Anträge hin sind Händler allerdings nicht gebunden.

Dies entschied der BGH mit Urteilen vom 21.11.2017 (Az. VIII ZR 83/16 und Az. VIII ZR 213/16).

Die Rückbuchung vom Händler und die Rückzahlung an den Käufer lassen vertragliche Zahlungsansprüche des Händlers unberührt.

Zwar erlösche der Kaufpreisanspruch des Händlers in dem Moment, wo PayPal ihm die Kaufpreisgutschrift verbuche. Gebe PayPal einem Käuferschutz-Antrag aber statt und komme es deshalb der Rückbelastung des Händlerkontos, lebe der Kaufpreisanspruch des Händlers wieder auf.

Grund hierfür seine eine stillschweigende Vereinbarung zwichen Händler und Käufer bei der einvernehmlichen Verwendung PayPals als Zahlungsmittel darüber, dass der Kaufpreisanspruch wiederbegründet werden soll, wenn PayPal dem Händler den bereits gezahlten Kaufpreis wieder abbuche.

Mit einer Stattgabe von Käuferschutzantragen durch PayPal ist für den Händler das letzte Wort also noch nicht gesprochen. Er muss diese Entscheidung nicht akzeptieren, sondern kann den Kaufpreis nach wie dem Käufer gegenüber einfordern. Will der Käufer der Zahlungspflicht entgegentreten, muss er sich der gesetzlich vorgesehenen Rechte bedienen (Einrede der mangelnden Vertragserfüllung bzw. Mängeleinrede).

Laut BGH sei genau dies interessengerecht: der Käufer werde nicht schlechter gestellt, weil er nach einem erfolgreichen Käuferschutzantrag das Geld immer noch sofort zurückerhalte und diesen gegenüber dem Händler gerade nicht einfordern muss.

III. Muster für Mandanten: Einforderung des Kaufpreises nach erfolgreichem Käuferschutzantrag

Im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann ein Händler auch nach der Stattgabe eines Käuferschutzantrags durch PayPal vom Käufer den gezahlten Kaufpreis vertraglich einfordern. Er muss also eine Käuferschutz-Entscheidung nicht hinnehmen.

Für die Geltendmachung des Kaufpreisanspruchs nach Rückbuchung vom Händler im Wege des Käuferschutzes stellt die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten nachfolgend ein Musterschreiben zur Verwendung gegenüber Käufern bereit:

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