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Button Lösung - Verbrauchervorgaben

Pflicht zu mehreren Bestellbuttons bei Buchung verschiedener Leistungen

Bei Verbraucherverträgen muss der Bestellbutton auf die Zahlungspflicht hinweisen – etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. Ein einziger Button reicht in der Regel auch bei mehreren Waren im Warenkorb. Schließen Verbraucher jedoch verschiedenartige Verträge ab, gelten strengere Anforderungen.

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Kundenkennwort für Kündigungsbutton-Funktion ist unzulässig

Seit dem 01.07.2022 sind Unternehmer verpflichtet, Verbrauchern beim Online-Abschluss von Dauerschuldverhältnissen einen gut erreichbaren ‚Kündigungsbutton‘ bereitzustellen. Dass dieser nicht hinter einer Passwortabfrage versteckt sein darf, stellte das LG Köln klar.

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LG Hamburg: Hyperlink auf wesentliche Merkmale der Ware nicht ausreichend

Wenn im Rahmen einer Bestellübersicht im Internet keine Informationen über die wesentlichen Eigenschaften des Produkts zur Verfügung gestellt werden, kann dies einen Verstoß gegen die Informationspflichten aus dem EGBGB begründen. Der Verweis der Produktdetails über einen „sprechenden“ Link ist im Zweifel nicht ausreichend, so das LG Hamburg.

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OLG Köln: Widerrufsbelehrung kann auch unterhalb des „Kaufen“-Buttons stehen

Flirtcafé.de sorgte für große Aufregung, als das Unternehmen auf seiner Internetseite den Link zum Widerruf unterhalb des Bestell-Buttons positionierte und nicht oberhalb wie die meisten anderen Online-Shops. Der Fall landete vor dem OLG Köln (Urteil vom 08.05.2015, Az.: 6 U 137/14). Es wurde um die für Online-Händler spannende Frage gestritten, wie Käufer auf die Widerrufsbelehrung aufmerksam gemacht werden müssen, bevor sie ihre Bestellung absenden. Betreiber von Shop-Websites fragen sich, wie sie ihre Online-Bestellflächen gestalten müssen, um nicht in Verruf der Verbraucherschützer zu geraten. Lesen Sie mehr zur Problemstellung, dem Hintergrund und der Lösung der IT-Recht Kanzlei in unserem Beitrag!

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Problem: Bei eBay und Amazon werden die wesentlichen Merkmale der Ware nicht auf der Bestellübersichtsseite angezeigt!

Unternehmer sind beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet, den Verbraucher über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung zu informieren. Seit dem 01.08.2012 müssen diese Informationen bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr – wie es bei eBay und Amazon der Fall ist – zwingend (auch) auf der finalen Bestellseite getätigt werden und zwar klar und verständlich in hervorgehobener Weise, § 312j Abs. 2 BGB. Auf den Plattformen eBay und Amazon werden diese wesentlichen Merkmale allerdings nicht auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Derzeit gibt es die ersten Abmahnungen, welche die fehlenden wesentlichen Merkmale auf der Bestellübersichtsseite zum Gegenstand haben - lesen Sie mehr:

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OLG Hamm: Falsche Beschriftung des Bestell-Buttons ("Bestellung abschicken") ist abmahnbar

Das OLG Hamm (Urteil vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13) hatte in einer aktuellen Entscheidung unter anderem die Frage zu beurteilen gehabt, ob die falsche Beschriftung eines Bestell-Buttons ("Bestellung abschicken") in einem Online-Shop kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Des Weiteren hatte das Gericht darüber zu befinden, ob es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn im Rahmen der Belehrung über den Fristbeginn einer Rückgabebelehrung anstatt auf die neue Regelung des § 312g BGB auf die veraltete Vorschrift des §312e BGB verwiesen wird. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

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LG Berlin: die Ausweisung einer Bestell-Schaltfläche mit „Jetzt anmelden!“ durch Online-Händler ist unzulässig.

Mit seiner Entscheidung vom 17.07.2013 (Az. 97 O 5/13) hat das LG Berlin die Anforderungen an eine korrekte Beschriftung der Schaltflächen, über die sich Verbraucher vertraglich zur Zahlung eines Entgelts für eine bestimmte Dienstleistung oder Ware verpflichten, im Online-Handel konkretisiert. Demnach ist die Beschriftung des „Bestell-Buttons“ mit der Angabe „Jetzt anmelden!“ unzulässig. Auch müssen verbraucherrelevante Bestellinformationen unmittelbar oberhalb des Buttons aufgeführt werden.

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