Verbrauchervorgaben

AG München: Kein Vertrag bei „Jetzt Kaufen“-Button, falls irreführend gestaltet

Der Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ führt nicht zum Vertragsschluss, wenn eine irreführende Darstellung vorliegt - eine interessante Entscheidung des AG München zu den rechtlichen Anforderungen an den Online-Bestellbutton.

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Kündigungsbutton bei Dauerschuldverhältnissen mit Einmalzahlung?

Online abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse mit wiederkehrenden Leistungen müssen vom Verbraucher per Kündigungsbutton beendet werden können. Gilt das auch, wenn nur einmalig bei Vertragsschluss gezahlt wird?

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OLG Nürnberg: Kündigungsbutton erst im Nutzeraccount unzureichend

Anbieter von Online-Abonnements müssen für Verbraucher einen leicht zugänglichen Kündigungsbutton auf ihren Websites platzieren. Dass dessen Platzierung nur in einem geschützten Kundenbereich nach Login nicht ausreicht, entschied das OLG Nürnberg.

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Elektronischer Kündigungsprozesses: maximal 2 Stufen

Das OLG Düsseldorf hat einem Versorgungsunternehmen untersagt, online eine Kündigungsbestätigungsseite vorzuhalten, die erst durch Eingabe von Benutzername und Passwort erreichbar ist.

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Bereitstellung weiterer Kündigungsoptionen neben Kündigungsbutton auf Webseite zulässig

Unternehmer müssen Verbrauchern einen Kündigungsbutton für online geschlossene Dauerschuldverhältnisse auf ihren Webseiten bereitstellen. Verbietet diese Pflicht die Bereitstellung zusätzlicher alternativer Kündigungsmöglichkeiten?

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Bestellbuttons "Abonnieren" und "Weiter zur Zahlung" unzulässig

Der Bestell-Button im Online-Shop muss klar auf eine Zahlungspflicht hinweisen. Während „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“ zulässig sind, sind Formulierungen wie „Abonnieren“ oder „Weiter zur Zahlung“ rechtlich problematisch.

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Angabe der wesentlichen Eigenschaften der Ware – es geht schon wieder los!

Online-Händler sind verpflichtet, Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung nochmals über die wesentlichen Merkmale der Ware zu informieren. Lange Zeit war es ruhig um das Thema, doch aktuell häufen sich die Abmahnungen.

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LG München I: Kündigungsbutton erst nach weiterem Klick unzureichend

Zum Zwecke des Verbraucherschutzes muss ein Kündigungsbutton etwa unmittelbar und leicht zugänglich sein. Ob ein Kündigungsbutton, der erst nach einem weiteren Klick erscheint, diese Voraussetzung erfüllt, klärte nun das LG München.

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Kündigungsbutton bei Online-Verträgen - Mangelhafte Umsetzung in der Praxis

Für bestimmte Verträge gilt in Deutschland die Pflicht zur Vorhaltung eines elektronischen Kündigungsbuttons. Wir zeigen die wichtigsten Grundsätze dieser Regelung auf.

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Unzulässig: Bestellbutton beschriften mit "Mit (Name Zahlungsart) bezahlen“

Seit über 10 Jahren ist die sogenannte „Buttonlösung“ in Kraft. Nach dieser muss der die Bestellung im Internet auslösende Button in bestimmter Weise beschriftet sein. Andernfalls drohen Abmahnungen und der Abschluss unwirksamer Verträge.

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Pflicht zu mehreren Bestellbuttons bei Buchung verschiedener Leistungen

Bei Verbraucherverträgen muss der Bestellbutton auf die Zahlungspflicht hinweisen – etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. Ein einziger Button reicht in der Regel auch bei mehreren Waren im Warenkorb. Schließen Verbraucher jedoch verschiedenartige Verträge ab, gelten strengere Anforderungen.

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Kurios: „Buttonlösung“ soll auch für Beendigung von Verträgen per Email gelten

Seit über zehn Jahren muss der Bestellbutton im Onlinehandel klar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Das AG Köln überträgt dieses Prinzip nun auf Vertragsbeendigungen per E-Mail.

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Kundenkennwort für Kündigungsbutton-Funktion ist unzulässig

Seit dem 01.07.2022 sind Unternehmer verpflichtet, Verbrauchern beim Online-Abschluss von Dauerschuldverhältnissen einen gut erreichbaren ‚Kündigungsbutton‘ bereitzustellen. Dass dieser nicht hinter einer Passwortabfrage versteckt sein darf, stellte das LG Köln klar.

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Neu: Kündigungsbutton für zahlreiche Dauerschuldverhältnisse erforderlich

Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge wird eine neue Pflicht zur Vorhaltung einer Kündigungsroutine bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr geschaffen.

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Autositzbezüge: Hinweis auf Seitenairbag-Eignung erforderlich

Verkäufer von Autositzbezügen müssen deutlich darauf hinweisen, ob sich das Produkt für die Verwendung in einem Kraftfahrzeug mit Seitenairbags eignet. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 08.05.2020 entschieden.

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Was müssen Online-Händler bei sog. Lock(vogel)angeboten beachten?

Lockangebote üben oft eine starke Anziehungskraft auf Kunden aus - ein Effekt, den sich einige Online-Händler zunutze machen, obwohl sie wissen, dass die Nachfrage die Verfügbarkeit übersteigt.

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Autositzbezüge und Airbags: Hinweis auf Seitenairbag-Tauglichkeit erforderlich

Verkäufer von Autositzbezügen müssen deutlich darauf hinweisen, ob sich das Produkt für die Verwendung in einem Kraftfahrzeug mit Seitenairbags eignet. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 08.05.2020 entschieden.

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BGH: Verlinkung auf wesentliche Merkmale im Warenkorb nicht ausreichend

Auf Betreiben der Wettbewerbszentrale hatte Amazon vor einem Jahr vom OLG München in Sachen „Buttonlösung“ eine Lektion erteilt bekommen. Das Gericht war mit der Gestaltung der finalen Bestellseite durch Amazon nicht einverstanden.

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Muss Werbepost für Topfset Angaben über die Größe der Töpfe beinhalten?

Size matters! Dieses Zitat mag eventuell in anderen Bereichen des Lebens zutreffen, nicht jedoch in Bezug auf die Werbung für ein Topf- und Pfannenset, wie das LG Dortmund in seinem Urteil vom 28. August 2019 (Az. 10 O 11/19) entschieden hat.

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„Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden!“ – Von Luftballons und Abmahnungen

Tatsächlich so geschehen: Es wurde ein Luftballon verkauft, auf dessen Verpackung sich kein entsprechender Warnhinweis befunden hat. Der Verkäufer wurde nun von einem Mitbewerber abgemahnt. Alles nur heiße Luft?

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