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Garantiewerbung - Produkt- und Qualitätswerbung

Kritisch: Pauschale Bewerbung einer „Geld-zurück-Garantie“

Händler sind permanent auf der Suche nach Argumenten und Vertrauensmerkmalen, um Interessenten von einem Kauf in ihrem Shop zu überzeugen. Vorsicht ist geboten, wenn mit einer „Geld-zurück-Garantie“ geworben wird. Hier kursieren aktuell sogar Abmahnungen.

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Aufgepasst bei Werbung mit kombinierter Garantie

Seit jeher birgt die Werbung mit Garantien wettbewerbsrechtlichen Zündstoff und ist Anlass für unzählige Abmahnungen. Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt zeigt, dass bereits bei der Angabe der Garantiedauer sehr genau gearbeitet werden muss.

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