Gesetzliche Rechte dürfen nicht als Vorteil beworben werden
Wer gesetzliche Rechte als besondere Vorzüge bewirbt, täuscht Verbraucher. Das KG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung die strenge Linie des BGH bestätigt: Die Hervorhebung von Selbstverständlichkeiten stellt eine unzulässige Irreführung dar!
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