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Irreführende Werbeaussagen

Top-Themen

Gesetzliche Rechte dürfen nicht als Vorteil beworben werden

Wer gesetzliche Rechte als besondere Vorzüge bewirbt, täuscht Verbraucher. Das KG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung die strenge Linie des BGH bestätigt: Die Hervorhebung von Selbstverständlichkeiten stellt eine unzulässige Irreführung dar!

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Produktnähe im Online-Shop: Wann fremde Werbeaussagen gefährlich werde

Wer Produkte im Online-Shop nebeneinander präsentiert, sollte nicht nur auf Preise und Bilder achten. Auch die räumliche Nähe von Angeboten kann rechtlich relevant sein. Werbeaussagen zu einem Produkt können unter Umständen auf andere Produkte „ausstrahlen“ – und dadurch unzulässige Werbung begründen.

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Aufgeklebte „Folien-Buche“ ist keine echte Buche

Wer Möbel mit Holzbezeichnungen bewirbt, muss bei den Materialangaben besonders sorgfältig sein. Das OLG Hamm entschied, dass die Bewerbung einer lediglich mit Kunststofffolie beschichteten Wohnwand als „Buche oder Kirschbaum Dekor“ irreführend sein kann

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