Irreführende Werbeaussagen
Vorsicht Falle: Werbung mit kostenlosem Rückversand
Viele Online-Händler werben mit der Aussage „kostenlosem Rückversand“, meist bezogen auf das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Allerdings wird dabei übersehen, dass es auch Fälle geben kann, in denen dies nicht zutrifft oder in denen dies vom Verkäufer sogar gesetzlich gefordert wird. In beiden Fällen wäre eine solche Werbung unzulässig.
Viele Online-Händler werben mit der Aussage „kostenlosem Rückversand“, meist bezogen auf das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Allerdings wird dabei übersehen, dass es auch Fälle geben kann, in denen dies nicht zutrifft oder in denen dies vom Verkäufer sogar gesetzlich gefordert wird. In beiden Fällen wäre eine solche Werbung unzulässig.
Blickfangwerbung: Was Sie als Online-Händler beachten müssen!
Blickfangwerbung zieht wegen ihrer auffälligen Gestaltung die Blicke der anvisierten Kundschaft auf sich. Doch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt dieser Werbung Grenzen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Für die Blickfangwerbung gelten im Vergleich zur „normalen“ Werbung einige Besonderheiten, die sich im Hinblick auf die Rechtsprechung der letzten Jahre herausgebildet haben. Was Sie zum Thema Blickfangwerbung wissen und beachten müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Blickfangwerbung zieht wegen ihrer auffälligen Gestaltung die Blicke der anvisierten Kundschaft auf sich. Doch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt dieser Werbung Grenzen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Für die Blickfangwerbung gelten im Vergleich zur „normalen“ Werbung einige Besonderheiten, die sich im Hinblick auf die Rechtsprechung der letzten Jahre herausgebildet haben. Was Sie zum Thema Blickfangwerbung wissen und beachten müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Unser Klo jetzt mit KI - AI Washing
Wie Pilze schießen sie im Moment aus dem Boden: KI/AI-Produkte hier und da und überall. Künstliche Intelligenz (KI) bzw. Artificial Intelligence (AI) ist das neue Öko. Auf einmal enthalten ganz viele Produkte, KI bzw. AI, so suggeriert jedenfalls die Werbung. Welche rechtlichen Folgen eine solche Werbung haben kann, wenn sie so nicht stimmt, zeigen wir in diesem Beitrag.
Wie Pilze schießen sie im Moment aus dem Boden: KI/AI-Produkte hier und da und überall. Künstliche Intelligenz (KI) bzw. Artificial Intelligence (AI) ist das neue Öko. Auf einmal enthalten ganz viele Produkte, KI bzw. AI, so suggeriert jedenfalls die Werbung. Welche rechtlichen Folgen eine solche Werbung haben kann, wenn sie so nicht stimmt, zeigen wir in diesem Beitrag.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Unlautere Werbung mit Duftzwillingen und Dupes?
Ähnlicher Geruch, vergleichbare Designs und verwandte Namen, aber doch kostengünstigeres Parfüm-Dupe? Duftzwillinge bzw. Dupes erfreuen sich an wachsender Beliebtheit und sind immer mehr in Drogeriemärkten oder Parfümerien erhältlich. Doch bei ihrer Bewerbung handelt es sich meist um unlautere vergleichende Werbung....
Ähnlicher Geruch, vergleichbare Designs und verwandte Namen, aber doch kostengünstigeres Parfüm-Dupe? Duftzwillinge bzw. Dupes erfreuen sich an wachsender Beliebtheit und sind immer mehr in Drogeriemärkten oder Parfümerien erhältlich. Doch bei ihrer Bewerbung handelt es sich meist um unlautere vergleichende Werbung....
Irreführende Werbung durch Angabe der Herstelleradresse?
Lebensmittelunternehmer müssen ihre Unternehmensanschrift u.a. auf der Verpackung ihres Lebensmittels angeben. Andererseits kann die Angabe der Anschrift in bestimmten Fällen auch gegen das UWG verstoßen und zu Abmahnungen führen. Wir klären aufgrund eines jüngst vom LG München entschiedenen Falles auf, was Lebensmittelhändler insoweit beachten müssen.
Lebensmittelunternehmer müssen ihre Unternehmensanschrift u.a. auf der Verpackung ihres Lebensmittels angeben. Andererseits kann die Angabe der Anschrift in bestimmten Fällen auch gegen das UWG verstoßen und zu Abmahnungen führen. Wir klären aufgrund eines jüngst vom LG München entschiedenen Falles auf, was Lebensmittelhändler insoweit beachten müssen.
Frage des Tages: Was ist im Online-Handel unter dem Begriff „Warenkorbwert“ zu verstehen?
Viele Online-Händler gewähren ihren Kunden ab einem bestimmten Einkaufswert besondere Vorteile oder Preisnachlässe, wie beispielsweise den Erlass von Versandkosten oder die Gewährung eines Rabattgutscheins für den nächsten Einkauf im Händler-Shop. Häufig wird in diesem Zusammenhang der Begriff „Warenkorbwert“ verwendet, wenn es darum geht, einen bestimmten Schwellenwert für den zu gewährenden Vorteil zu definieren. Doch was ist eigentlich genau hierunter zu verstehen und was muss im Zusammenhang mit der Werbung für entsprechende Vergünstigungen beachtet werden?
Viele Online-Händler gewähren ihren Kunden ab einem bestimmten Einkaufswert besondere Vorteile oder Preisnachlässe, wie beispielsweise den Erlass von Versandkosten oder die Gewährung eines Rabattgutscheins für den nächsten Einkauf im Händler-Shop. Häufig wird in diesem Zusammenhang der Begriff „Warenkorbwert“ verwendet, wenn es darum geht, einen bestimmten Schwellenwert für den zu gewährenden Vorteil zu definieren. Doch was ist eigentlich genau hierunter zu verstehen und was muss im Zusammenhang mit der Werbung für entsprechende Vergünstigungen beachtet werden?
Erfüllung von Informationspflichten via QR-Codes und URLs
Händler müssen eine Vielzahl von Informationspflichten bereits in der Produktwerbung beachten. Die Kosten und Knappheit von Werbefläche führen dazu, dass Händler den Umfang der Pflichtangaben möglichst gering halten möchten. Eine Möglichkeit besteht darin, nur ein Minimum an Informationen direkt in der Werbeanzeige anzugeben, im Übrigen auf weiterführende Informationen im Internet zu verweisen - etwa per QR-Code. Wir berichten aus der aktuellen Rechtsprechung, ob dies rechtlich zulässig sein kann.
Händler müssen eine Vielzahl von Informationspflichten bereits in der Produktwerbung beachten. Die Kosten und Knappheit von Werbefläche führen dazu, dass Händler den Umfang der Pflichtangaben möglichst gering halten möchten. Eine Möglichkeit besteht darin, nur ein Minimum an Informationen direkt in der Werbeanzeige anzugeben, im Übrigen auf weiterführende Informationen im Internet zu verweisen - etwa per QR-Code. Wir berichten aus der aktuellen Rechtsprechung, ob dies rechtlich zulässig sein kann.
Vorsicht Abmahngefahr: Bezeichnung von Produkten als "recyclebar" und "kompostierbar"
Wer umweltfreundliche Produkte verkauft, die recyclebar und/ oder kompostierbar sind, möchte diese Vorzüge natürlich auch bewerben, etwa direkt auf dem Produkt, der Produktverpackung oder auch in der Produktbeschreibung und Werbung. Doch ist Vorsicht geboten: Die Werbung mit der Recycle- und Kompostierbarkeit birgt Irreführungsrisiken und damit eine Abmahngefahr. Wir erläutern in diesem Beitrag die Problematik und geben Online-Händlern Empfehlungen für ihre Werbung mit diesen Begriffen.
Wer umweltfreundliche Produkte verkauft, die recyclebar und/ oder kompostierbar sind, möchte diese Vorzüge natürlich auch bewerben, etwa direkt auf dem Produkt, der Produktverpackung oder auch in der Produktbeschreibung und Werbung. Doch ist Vorsicht geboten: Die Werbung mit der Recycle- und Kompostierbarkeit birgt Irreführungsrisiken und damit eine Abmahngefahr. Wir erläutern in diesem Beitrag die Problematik und geben Online-Händlern Empfehlungen für ihre Werbung mit diesen Begriffen.
Shop-Neueröffnung und Jubiläum: Welche Werbung ist erlaubt?
Beides will gebührend beworben werden: Ein Webshop wird eröffnet oder feiert ein Jubiläum. In beiden Fällen freuen sich Händler und wollen, dass möglichst viele Kunden davon erfahren, im Webshop vorbeischauen und Produkte kaufen. Die Werbung für Neueröffnungen und Jubiläen ist allerdings nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Wir erörtern in diesem Beitrag, welche Art von Werbung verboten ist und wie Händler umgekehrt solche Sonderaktionen gesetzeskonform bewerben können.
Beides will gebührend beworben werden: Ein Webshop wird eröffnet oder feiert ein Jubiläum. In beiden Fällen freuen sich Händler und wollen, dass möglichst viele Kunden davon erfahren, im Webshop vorbeischauen und Produkte kaufen. Die Werbung für Neueröffnungen und Jubiläen ist allerdings nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Wir erörtern in diesem Beitrag, welche Art von Werbung verboten ist und wie Händler umgekehrt solche Sonderaktionen gesetzeskonform bewerben können.
OLG Düsseldorf: Aufklärungspflicht bei Werbung mit Attribut „klimaneutral“
Immer mehr Menschen achten auf ihren persönlichen ökologischen Fußabdruck und versuchen diesen möglichst gering zu halten. Nicht zuletzt deshalb hat sich der Klimaschutz bei Unternehmen als beliebtes Marketinginstrument hervorgetan und wird in Werbemaßnahmen zunehmend rigoros angepriesen. Die Frage, ob und wie mit dem Begriff „klimaneutral“ geworben werden darf, klärte das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 06.07.2023 (Az: 20 U 72/22).
Immer mehr Menschen achten auf ihren persönlichen ökologischen Fußabdruck und versuchen diesen möglichst gering zu halten. Nicht zuletzt deshalb hat sich der Klimaschutz bei Unternehmen als beliebtes Marketinginstrument hervorgetan und wird in Werbemaßnahmen zunehmend rigoros angepriesen. Die Frage, ob und wie mit dem Begriff „klimaneutral“ geworben werden darf, klärte das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 06.07.2023 (Az: 20 U 72/22).
Verbotene Angabe von Kundenbewertungen in Produktbeschreibungen
Positive Kundenbewertungen triggern Aufmerksamkeit, Kunden und schließlich Absatzerfolge. Wird ein Webshop oder Unternehmen von Kunden positiv bewertet, kann dies auch auf dessen Produkte ausstrahlen. Allerdings ist die Werbung mit Kundenbewertungen unzulässig, wenn in Produktbeschreibungen oder in sonstiger Produktwerbung suggeriert wird, bestimmte Kundenbewertungen würden sich auf das konkret beworbene Produkt beziehen, die Bewertung aber in Wirklichkeit das Unternehmen betrifft. Wir ordnen diese für Online-Händler wichtige Thematik anhand eines aktuellen Urteils des OLG Braunschweigs ein.
Positive Kundenbewertungen triggern Aufmerksamkeit, Kunden und schließlich Absatzerfolge. Wird ein Webshop oder Unternehmen von Kunden positiv bewertet, kann dies auch auf dessen Produkte ausstrahlen. Allerdings ist die Werbung mit Kundenbewertungen unzulässig, wenn in Produktbeschreibungen oder in sonstiger Produktwerbung suggeriert wird, bestimmte Kundenbewertungen würden sich auf das konkret beworbene Produkt beziehen, die Bewertung aber in Wirklichkeit das Unternehmen betrifft. Wir ordnen diese für Online-Händler wichtige Thematik anhand eines aktuellen Urteils des OLG Braunschweigs ein.
OLG Düsseldorf: Werbung mit „klimaneutral“ trotz Erläuterung nur per QR-Code in Ordnung
Das Bewusstsein der Verbraucher in Bezug auf den Klimaschutz hat sich in letzter Zeit stark gewandelt. Das Thema hat aktuell enorme werbliche Relevanz. Doch die Grenzen zwischen seriöser Werbung und bloßem „Greenwashing“ sind meist fließend. Das OLG Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass eine Aufklärung über die konkreten Umstände dabei auch anhand eines QR-Codes erfolgen kann.
Das Bewusstsein der Verbraucher in Bezug auf den Klimaschutz hat sich in letzter Zeit stark gewandelt. Das Thema hat aktuell enorme werbliche Relevanz. Doch die Grenzen zwischen seriöser Werbung und bloßem „Greenwashing“ sind meist fließend. Das OLG Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass eine Aufklärung über die konkreten Umstände dabei auch anhand eines QR-Codes erfolgen kann.
Wer einmal lügt....: Falsche Blickfangwerbung nicht durch Fußnotenhinweis korrigierbar?!
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 23.12.2022 - Az.: 3 U 1720/22) befasst sich mit der Blickfangwerbung. Das Gericht stellt klar, dass eine Blickfangwerbung, die objektiv falsche Angaben enthält, grundsätzlich nicht durch klarstellende Fußnotenhinweise korrigiert werden kann. Ansonsten kann der Irrtum aber durchaus durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis, der selbst Teil des Blickfangs ist, ausgeschlossen werden. Mehr dazu in diesem Beitrag...
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 23.12.2022 - Az.: 3 U 1720/22) befasst sich mit der Blickfangwerbung. Das Gericht stellt klar, dass eine Blickfangwerbung, die objektiv falsche Angaben enthält, grundsätzlich nicht durch klarstellende Fußnotenhinweise korrigiert werden kann. Ansonsten kann der Irrtum aber durchaus durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis, der selbst Teil des Blickfangs ist, ausgeschlossen werden. Mehr dazu in diesem Beitrag...
10 Dark Patterns im Online-Handel - erkennen und vermeiden!
Um den Umsatz zu maximieren, verwenden einige Online-Shops bestimmte Design- und Marketingtechniken, um das Kaufverhalten der Kunden zu beeinflussen. Diese Techniken werden als Dark Patterns bezeichnet und können zu einer Manipulation der Website-Besucher führen. Dark Patterns sind Designelemente, die bewusst eingesetzt werden, um Kunden zu beeinflussen und zum Kauf zu bewegen. Wir stellen 10 der häufigsten Dark Patterns vor, analysieren ihre rechtliche Einordnung und zeigen, warum Sie auf diese Techniken besser verzichten sollten.
Um den Umsatz zu maximieren, verwenden einige Online-Shops bestimmte Design- und Marketingtechniken, um das Kaufverhalten der Kunden zu beeinflussen. Diese Techniken werden als Dark Patterns bezeichnet und können zu einer Manipulation der Website-Besucher führen. Dark Patterns sind Designelemente, die bewusst eingesetzt werden, um Kunden zu beeinflussen und zum Kauf zu bewegen. Wir stellen 10 der häufigsten Dark Patterns vor, analysieren ihre rechtliche Einordnung und zeigen, warum Sie auf diese Techniken besser verzichten sollten.
Was müssen Händler bei Werbung mit Umweltangaben beachten?
Werben Händler im Internet für Autos, müssen sie besondere gesetzliche Informationspflichten beachten. Diese (Umwelt-)Angaben müssen insbesondere gut lesbar sein, damit Verbraucher sie rechtzeitig erkennen können. Wann genau eine gute Lesbarkeit gegeben ist, hat jüngst das OLG Köln beschäftigt. Wir erläutern die gesetzlichen Hintergründe und geben Händlern Hinweise, was sie im Zusammenhang mit den gesetzlichen Informationspflichten unbedingt beachten sollten.
Werben Händler im Internet für Autos, müssen sie besondere gesetzliche Informationspflichten beachten. Diese (Umwelt-)Angaben müssen insbesondere gut lesbar sein, damit Verbraucher sie rechtzeitig erkennen können. Wann genau eine gute Lesbarkeit gegeben ist, hat jüngst das OLG Köln beschäftigt. Wir erläutern die gesetzlichen Hintergründe und geben Händlern Hinweise, was sie im Zusammenhang mit den gesetzlichen Informationspflichten unbedingt beachten sollten.
OLG Nürnberg: Hinweis auf begrenzte Verfügbarkeit kein Eingeständnis mangelnder Bevorratung
Dass bestimmte Angebote besonders in Anspruch genommen werden und sich vorhandene Bestände daher schnell erschöpfen können, ist eine normale Folge des Wettbewerbs. Unzulässig und wettbewerbswidrig hingegen sind Lockangebote ohne angemessene Bevorratung, wenn ein entsprechender aufklärerischer Hinweis über die Mindermenge fehlt. In einem Grenzfall hatte nun das OLG Nürnberg zu entscheiden und musste die Werbeaussage eines Discounters einordnen, Angebote seien nicht in allen Filialen erhältlich und könnten schnell ausverkauft sein.
Dass bestimmte Angebote besonders in Anspruch genommen werden und sich vorhandene Bestände daher schnell erschöpfen können, ist eine normale Folge des Wettbewerbs. Unzulässig und wettbewerbswidrig hingegen sind Lockangebote ohne angemessene Bevorratung, wenn ein entsprechender aufklärerischer Hinweis über die Mindermenge fehlt. In einem Grenzfall hatte nun das OLG Nürnberg zu entscheiden und musste die Werbeaussage eines Discounters einordnen, Angebote seien nicht in allen Filialen erhältlich und könnten schnell ausverkauft sein.
OLG Nürnberg: Keine Korrektur unwahrer Blickfangwerbung durch aufklärende Fußnote
Für Werbung im E-Commerce gilt seit jeher: je prägnanter, desto besser. Denn was auffällt, wird gesehen und bleibt im Kopf. Beliebt ist daher das Konzept der Blickfangwerbung, also kurzer, einprägsamer Elemente, die erst über Fußnoten oder Sternchen konkretisiert oder erläutert werden. Dass sich blickfangmäßig herausgestellte Werbung aber dennoch an den Grundsätzen des Irreführungsverbots messen lassen muss und nicht unwahr sein, stellte jüngst das OLG Nürnberg klar. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Für Werbung im E-Commerce gilt seit jeher: je prägnanter, desto besser. Denn was auffällt, wird gesehen und bleibt im Kopf. Beliebt ist daher das Konzept der Blickfangwerbung, also kurzer, einprägsamer Elemente, die erst über Fußnoten oder Sternchen konkretisiert oder erläutert werden. Dass sich blickfangmäßig herausgestellte Werbung aber dennoch an den Grundsätzen des Irreführungsverbots messen lassen muss und nicht unwahr sein, stellte jüngst das OLG Nürnberg klar. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Unlauterkeit von Lockangeboten: Was Händler beachten müssen
Lockangebote sind ein beliebtes Mittel von Händlern, Kunden in das eigene Ladengeschäft oder den Webshop zu locken. Dies gilt nicht nur im stationären Lebensmittelhandel, sondern auch für den Online-Handel, und auch bei anderen Waren als Lebensmitteln. Aus Sicht des Lauterkeitsrechts gibt es aber Einiges zu beachten, wenn besonders attraktive Angebote nur in geringer Menge für Kunden verfügbar sind. Wir erläutern in diesem Beitrag die gesetzlichen Rahmenbedingungen anhand einer aktuellen Entscheidung des OLG Nürnbergs.
Lockangebote sind ein beliebtes Mittel von Händlern, Kunden in das eigene Ladengeschäft oder den Webshop zu locken. Dies gilt nicht nur im stationären Lebensmittelhandel, sondern auch für den Online-Handel, und auch bei anderen Waren als Lebensmitteln. Aus Sicht des Lauterkeitsrechts gibt es aber Einiges zu beachten, wenn besonders attraktive Angebote nur in geringer Menge für Kunden verfügbar sind. Wir erläutern in diesem Beitrag die gesetzlichen Rahmenbedingungen anhand einer aktuellen Entscheidung des OLG Nürnbergs.
LG Berlin: Irreführende Bezeichnung von Traubensaft als "alkoholfreier Wein"
Winzer sind heutzutage vor allem für ihre Weine bekannt. In vielen Supermarktregalen oder im Online-Getränkehandel finden sich jedoch oftmals auch andere ihrer Produkte, besonders alkoholfreie Weine und Traubensäfte. Bei der Gestaltung der verschiedenen Produkte ist jedoch Vorsicht geboten, um eine genau Unterscheidung zu gewährleisten. Das LG Berlin beschäftigte sich kürzlich mit einem Fall, bei dem die äußerliche Unterscheidung eines alkoholfreien Weines und eines Traubensaftes und die damit zusammenhängende Irreführung von Verbrauchern in Frage stand. Lesen Sie mehr hierzu im heutigen Beitrag!
Winzer sind heutzutage vor allem für ihre Weine bekannt. In vielen Supermarktregalen oder im Online-Getränkehandel finden sich jedoch oftmals auch andere ihrer Produkte, besonders alkoholfreie Weine und Traubensäfte. Bei der Gestaltung der verschiedenen Produkte ist jedoch Vorsicht geboten, um eine genau Unterscheidung zu gewährleisten. Das LG Berlin beschäftigte sich kürzlich mit einem Fall, bei dem die äußerliche Unterscheidung eines alkoholfreien Weines und eines Traubensaftes und die damit zusammenhängende Irreführung von Verbrauchern in Frage stand. Lesen Sie mehr hierzu im heutigen Beitrag!
Muss "Himalaya-Salz" aus dem Himalaya kommen?
Wenn Hersteller oder Händler mit einer besonderen geographischen Herkunft ihrer Produkte werben, müssen sie das Risiko von Abmahnungen wegen irreführender Werbung im Blick behalten. Der Name eines Produkts, die Produktbeschreibung und die Werbung für das Produkt dürfen die Kunden nicht in die Irre führen. Gemäß einer Entscheidung des OLG Köln zu „Himalaya-Salz“ kann eine Werbung aber sogar dann irreführend sein, wenn Angaben zur Herkunft gemacht werden. Wir beleuchten die Entscheidung des Gerichts und ihre Auswirkungen.
Wenn Hersteller oder Händler mit einer besonderen geographischen Herkunft ihrer Produkte werben, müssen sie das Risiko von Abmahnungen wegen irreführender Werbung im Blick behalten. Der Name eines Produkts, die Produktbeschreibung und die Werbung für das Produkt dürfen die Kunden nicht in die Irre führen. Gemäß einer Entscheidung des OLG Köln zu „Himalaya-Salz“ kann eine Werbung aber sogar dann irreführend sein, wenn Angaben zur Herkunft gemacht werden. Wir beleuchten die Entscheidung des Gerichts und ihre Auswirkungen.
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Ratgeber zum Werberecht
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