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Registrierungspflicht auch für passive Elektrogeräte

Während bislang rein passive Elektronikgeräte ohne eigenständige aktive Funktion (z.B. Steckdosenleisten) vom sachlichen Anwendungsbereich des ElektroG ausgenommen waren, werden auch rein passive Geräte registrierungspflichtig.

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ElektroG-Änderung: Neue Regeln für die Registrierung von Elektrogeräten

Wer Elektrogeräte in den Verkehr bringt, muss sich mit seiner Marke und Geräteart bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Auch Onlinehändler, die als Vertreiber agieren, müssen darauf achten, dass sie nur Geräte von ordnungsgemäß registrierten Herstellern anbieten. Durch eine Anpassung des ElektroG ändert sich nun einiges an der Registrierungspraxis.

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Buchpreisbindung: Ist die kostenlose Abgabe von Büchern zulässig?

Die Buchpreisbindung verpflichtet Verlage dazu, für neue Bücher einen einheitlichen Verkaufspreis festzusetzen. Preisnachlässe oder Boni sind daher grundsätzlich unzulässig. Das OLG Dresden hat entschieden, dass die kostenlose Abgabe von preisgebundenen Büchern im Einzelfall erlaubt sein kann.

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LG München I: „Powerbank“ kann dem ElektroG unterfallen

In Zeiten stromhungriger mobiler Geräte gehören „Powerbanks“ zu den Verkaufsschlagern. Mit diesen mobilen Energiespeichern lassen sich Smartphones oder Tablets unterwegs aufladen, wenn deren Akku zur Neige geht. Beim Verkauf solcher „Powerbanks“ sollten sich Händler jedoch in Acht nehmen: Diese können registrierungspflichtige Elektronikgeräte darstellen.

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