OLG Frankfurt a.M. zur Irreführung über fehlende Markenlizenz bei Produkten
Das OLG Frankfurt a.M. befasste sich mit einer möglichen Irreführung wegen fehlenden Hinweises auf eine Markenlizenz – obwohl der Anbieter ausdrücklich eine Vertragsbeziehung zum Markeninhaber verneint hatte.
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