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Prost: EU-Kommission genehmigt „Oktoberfestbier“ als neue geschützte geografische Angabe

28.10.2022, 14:36 Uhr | Lesezeit: 2 min
Prost: EU-Kommission genehmigt „Oktoberfestbier“ als neue geschützte geografische Angabe

Die EU-Kommission hat „Oktoberfestbier“ als eine neue geschützte geografische Angabe (g.g.A.) Deutschlands genehmigt. Das Siegel steht für die enge Verbindung eines Produktes mit dem Herkunftsgebiet: dort muss mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – durchlaufen werden. Das Gütezeichen bürgt für die Qualität eines hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisses oder Lebensmittels, sorgt für den Schutz gegen Missbrauch und Nachahmung der Produktbezeichnung und dient damit auch der besseren Vermarktung.

Der Bierherstellungsprozess, der im Stadtgebiet der Stadt München stattfindet, beginnt mit dem Mahlen des Malzes und der Mazeration und endet mit einer Lagerzeit von etwa vier bis elf Wochen. Dabei reichert sich junges Bier natürlich mit Kohlensäure an und reift bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es seinen endgültigen Geschmack erlangt hat. Eine Besonderheit des Bieres ist die Nutzung von Wasser aus tiefen Quellen der Stadt München, das in den Tertiärschichten (bis zu ca. 250 m Tiefe) entsteht. Das Ansehen und die Besonderheit des „Oktoberfestbiers“ sind auf ein traditionelles Produktionsverfahren zurückzuführen, das im Laufe der Jahrhunderte erarbeitet wurde, und auf den außergewöhnlichen Ruf des Oktoberfests in München.

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Innovationen im Brauprozess

Das weltweite Ansehen des Oktoberfestbiers beruht u. a. darauf, dass in München sehr früh Innovationen in den Brauprozess eingeführt wurden, die die Qualität des Bieres entscheidend beeinflusst haben. Die Tatsache, dass das „Oktoberfestbier“ speziell für das Oktoberfest gebraut wird, hat erheblich zum herausragenden Ansehen dieses Biers beigetragen. Die neue Bezeichnung wird in die Liste der 1598 bereits geschützten Lebensmittelerzeugnisse aufgenommen.

Schutz-Siegel gilt auch schon für andere bayerische Spezialitäten

Auf leeren Magen muss das Oktoberfestbier dabei übrigens nicht getrunken werden: Auch bayerische Spezialitäten wie Bayerische Breze und Obazda, Nürnberger Rostbratwurst oder Allgäuer Bergkäse sind schon durch die EU geschützt. Die Liste aller geschützten geografischen Angaben ist in der eAmbrosia-Datenbank zu finden.

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