Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Marken auf Fotos: Was ist erlaubt?

05.10.2022, 16:09 Uhr | Lesezeit: 4 min
author
von Lena Fahle
Marken auf Fotos: Was ist erlaubt?

Viele Händler, die Ihre Waren selbst fotografieren, dürften das kennen: Was ist, wenn auf dem Produktfoto eine Marke zu sehen ist? Darf ich dieses Foto so verwenden oder bin ich markenrechtlich daran gehindert? Wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht, was erlaubt ist und wo Gefahren hinsichtlich markenrechtlicher Klagen und Schadensersatz lauern, das erklären wir Ihnen hier.

1. Marken: Was ist das?

Fangen wir kurz nochmal ganz vorne an: Eine Marke dient der Kennzeichnung und dem Schutz von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Die Schutzfähigkeit ist dann gegeben, wenn das Zeichen geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheidbar von denen anderer Unternehmen zu machen.

Als Marke können alle Zeichen, wie unter anderem Wörter, Namen und Logos, eingetragen werden.

2. Markenverletzung durch Foto? Nur, wenn...

Ob die Fotografie einer solchen Marke eine relevante Verletzung der Marke darstellen kann, hängt vom Einzelfall ab. Erst einmal setzt die Verletzung einer Marke voraus, dass die Verwendung der Marke, wie beispielsweise durch Fotografie der Marke und Verbreitung, im geschäftlichen Verkehr geschieht. Werden Fotos ausschließlich privat genutzt, ist dies markenrechtlich nicht relevant. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Sie die Fotos auf eine private Homepage stellen, auch wenn diese potenziell zugänglich ist für eine weitere Öffentlichkeit.

Banner Premium Paket

3. Fotografie im geschäftlichen Verkehr

Aber auch bei der Berufsfotografie und der Verbreitung der Fotos im geschäftlichen Kontext, ist eine Verletzung der Marke eher unwahrscheinlich.

Die Verletzung einer Marke durch eine Fotografie setzt voraus, dass die Marke in dem Foto markenmäßig genutzt wird. Eine markenmäßige Nutzung liegt nur vor, wenn Sie die Marke zur Kennzeichnung eines Produktes verwenden. Das heißt, eine Marke kann nur dann verletzt werden, wenn diese auf der Fotografie dazu genutzt wird, dass die Kunden das Produkt durch die Markenverwendung dem Fotografen zuordnen können.

Dies ist aber eher selten der Fall. Es reicht nicht aus, dass auf der Fotografie einfach nur eine fremde Marke zu sehen ist. Vielmehr muss der Geschäftsverkehr in der Markenverwendung verwirrt werden. Wenn die Verwendung einer Marke derart mit dem Produkt in Verbindung gebracht wird, dass eine Zuordnung der Marke zu dem Produkt geschieht, erst dann liegt eine Verletzung vor. Dies wird durch die Gerichte immer anhand eines durchschnittlich aufmerksamen Kunden gemacht.

4. Achtung bei der Werbung

Bei der Verwendung von Fotografien, um Produkte zu bewerben ist mehr Vorsicht geboten. Ist eine fremde Marke auf einem Werbefoto gut sichtbar, ist eine Markenverletzung wahrscheinlich. Denn hier kommt es schnell zu einer Verwirrung der Kunden. Die große Abbildung einer fremden Marke suggeriert dem Kunden schnell, dass es sich um ein Produkt der abgebildeten Marke handelt. Darin liegt dann eine Verletzung der fremden Marke, da diese in Verbindung gebracht wird mit einem Produkt, das nicht von diesem Unternehmen stammt.

5. Fazit: Marke im Foto: Ja, aber...

Zusammenfassend ist also zu sagen, dass eine Markenverletzung durch die Abbildung fremder Marken auf Fotografien, die nicht der Werbung für ein Produkt dienen, eher selten sind. Eine unbedenkliche Nutzung dürfte grds. vorliegen, wenn

  • es lediglich Beiwerk ist,
  • es um eine zulässige (nicht diffamierende) Berichterstattung
  • es im Zusammenhang mit dem Handel mit mit einem erschöpften, nicht verschlechterten Produkt
  • es um ein Ersatzteil/Zubehör geht - siehe mehr dazu auch hier.

Es ist davon abgesehen immer darauf zu achten, dass das Fotoprodukt vom Geschäftsverkehr nicht mit der fremden Marke in Verbindung gebracht wird. Eine solche Verbindung kann aber bei einer Fotografie, die für Werbung benutzt wird, sehr schnell entstehen. Hier ist etwas mehr Vorsicht geboten. Wird eine Marke besonders groß dargestellt, besteht die Gefahr, dass das Produkt durch den Geschäftsverkehr von der fremden Marke stammend wahrgenommen wird. Darin liegt dann eine Markenverletzung.

Apropos Marke.....

Wer sicher und sogar kostenfrei eine Marke anmelden will und bereits Mandant bzgl. unserer Schutzpakete ist oder werden will, für den haben wir folgendes Angebot:

Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:

- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.

- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis. Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.

Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag.

/Info

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

OLG Frankfurt a.M. zur Irreführung über fehlende Markenlizenz bei Produkten
(10.11.2022, 11:35 Uhr)
OLG Frankfurt a.M. zur Irreführung über fehlende Markenlizenz bei Produkten
Werbung vs. Markenrechte: Ist die Fussball-WM für alle da?
(09.11.2022, 15:47 Uhr)
Werbung vs. Markenrechte: Ist die Fussball-WM für alle da?
How to: Leitfaden zur markenrechtlichen Kennzeichnung von Zubehör
(24.11.2021, 11:32 Uhr)
How to: Leitfaden zur markenrechtlichen Kennzeichnung von Zubehör
Eine Geschichte voller Missverständnisse: Metatags und Markenrecht
(28.08.2020, 10:20 Uhr)
Eine Geschichte voller Missverständnisse: Metatags und Markenrecht
Passt das? Markenrechtliche Fallstricke bei der Bewerbung von Ersatzteilen und Zubehör
(11.06.2020, 13:47 Uhr)
Passt das? Markenrechtliche Fallstricke bei der Bewerbung von Ersatzteilen und Zubehör
Vorsicht: Werbung mit ÖKO-TEST-Siegel kann markenrechtswidrig sein
(12.12.2019, 11:14 Uhr)
Vorsicht: Werbung mit ÖKO-TEST-Siegel kann markenrechtswidrig sein
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei