Werbung mit Kundenbewertungen
AllVotes: Ihre gebündelten Bewertungen an einem Ort und in einer Grafik
Das im Leistungsumfang unseres AGB-Pflegeservices enthaltene Kundenbewertungssystem ShopVote erfreut sich starker Beliebtheit. Insbesondere erhalten wir immer wieder Anfragen, wie es um die Integration von externen Bewertungsprofilen, wie etwa von Ebay oder Amazon, bestellt ist. Aus dem Grund stellen wir die Integrationsmöglichkeiten externer Bewertungsprofile in das ShopVote-Bewertungssystem und die Anforderungen daran gerne in diesem Beitrag vor.
Das im Leistungsumfang unseres AGB-Pflegeservices enthaltene Kundenbewertungssystem ShopVote erfreut sich starker Beliebtheit. Insbesondere erhalten wir immer wieder Anfragen, wie es um die Integration von externen Bewertungsprofilen, wie etwa von Ebay oder Amazon, bestellt ist. Aus dem Grund stellen wir die Integrationsmöglichkeiten externer Bewertungsprofile in das ShopVote-Bewertungssystem und die Anforderungen daran gerne in diesem Beitrag vor.
Ganz einfach mit ShopVote: Datenschutzkonform und rechtssicher Kundenbewertungen sammeln
Kundenbewertungen helfen dabei das Vertrauen von potentiellen Neukunden in einen Onlineshop zu stärken. Um Kundenbewertungen rechtssicher erfragen zu können, wird jedoch zunächst die Einwilligung des Kunden zur Abgabe einer Bewertung benötigt. Auch sollte bei der Auswahl eines Bewertungsdienstleisters darauf geachtet werden, dass der gesamte Prozess der Bewertungsabgabe datenschutzkonform und transparent erfolgt. Wie interessierte Onlinehändler ganz einfach und rechtssicher mit der von der IT-Recht Kanzlei geprüften Premium-Funktion EasyReviews unseres Kooperationspartners ShopVote Kundenbewertungen sammeln können, zeigen wir in diesem Beitrag.
Kundenbewertungen helfen dabei das Vertrauen von potentiellen Neukunden in einen Onlineshop zu stärken. Um Kundenbewertungen rechtssicher erfragen zu können, wird jedoch zunächst die Einwilligung des Kunden zur Abgabe einer Bewertung benötigt. Auch sollte bei der Auswahl eines Bewertungsdienstleisters darauf geachtet werden, dass der gesamte Prozess der Bewertungsabgabe datenschutzkonform und transparent erfolgt. Wie interessierte Onlinehändler ganz einfach und rechtssicher mit der von der IT-Recht Kanzlei geprüften Premium-Funktion EasyReviews unseres Kooperationspartners ShopVote Kundenbewertungen sammeln können, zeigen wir in diesem Beitrag.
BGH: Kundenzufriedenheitsanfrage via Rechnungs-mail nur mit Einwilligung
Gute Kundenbewertungen sind oft das Zünglein an der Waage, wenn es darum geht den Kunden für sich zu gewinnen. Umso mehr begeben sich Händler auf Bewertungsfang. Aber Vorsicht: Wer zur Abgabe einer Kundenzufriedenheitsanfrage beim Kunden proaktiv anfragen will, der muss sich an bestimmte Regeln halten. Denn: Die Kundenzufriedenheitsanfrage per E-Mail stellt *Werbung* dar, welche nur dann an den betreffenden Kunden übersendet werden darf, wenn diesbezüglich vorab eine *ausdrückliche Einwilligung* des Kunden eingeholt wurde.
Gute Kundenbewertungen sind oft das Zünglein an der Waage, wenn es darum geht den Kunden für sich zu gewinnen. Umso mehr begeben sich Händler auf Bewertungsfang. Aber Vorsicht: Wer zur Abgabe einer Kundenzufriedenheitsanfrage beim Kunden proaktiv anfragen will, der muss sich an bestimmte Regeln halten. Denn: Die Kundenzufriedenheitsanfrage per E-Mail stellt *Werbung* dar, welche nur dann an den betreffenden Kunden übersendet werden darf, wenn diesbezüglich vorab eine *ausdrückliche Einwilligung* des Kunden eingeholt wurde.
AllVotes von ShopVote ermöglicht nun auch die Übernahme von DaWanda-Bewertungen
Das bekannte Bewertungssystem ShopVote bietet im Rahmen der Funktion AllVotes nun die Übernahme von Bewertungen an, die Verkäufer auf der zum 30.08.2018 schließenden Plattform DaWanda erhalten haben.
Das bekannte Bewertungssystem ShopVote bietet im Rahmen der Funktion AllVotes nun die Übernahme von Bewertungen an, die Verkäufer auf der zum 30.08.2018 schließenden Plattform DaWanda erhalten haben.
Kundenbewertungsanfrage: Wie kann der Händler dies rechtskonform umsetzen?
Gute Kundenbewertungen sind in Zeiten von Preisvergleichsportalen oft das Zünglein an der Waage, um den Kunden für sich zu gewinnen. Aber Vorsicht: Wer zur Abgabe einer Bewertung beim Kunden proaktiv anfragen will, der muss sich an bestimmte Regeln halten. Denn: Die Bewertungsanfrage per E-Mail stellt Werbung dar, welche nur dann an den betreffenden Kunden übersendet werden darf, wenn diesbezügliche eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden eingeholt wurde. Geschieht dies nicht, handelt der Händler wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.
Gute Kundenbewertungen sind in Zeiten von Preisvergleichsportalen oft das Zünglein an der Waage, um den Kunden für sich zu gewinnen. Aber Vorsicht: Wer zur Abgabe einer Bewertung beim Kunden proaktiv anfragen will, der muss sich an bestimmte Regeln halten. Denn: Die Bewertungsanfrage per E-Mail stellt Werbung dar, welche nur dann an den betreffenden Kunden übersendet werden darf, wenn diesbezügliche eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden eingeholt wurde. Geschieht dies nicht, handelt der Händler wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.
Tipp: Mehr Bewertungen durch Reduzierung der Bewertungskriterien
Das Premium-Addon „Flexible Bewertungskriterien“ unseres Kooperationspartners ShopVote bietet nach dem aktuellsten Systemupdate noch mehr Flexibilität. Bisher hatten Shopbetreiber die Möglichkeit die 7 Bewertungskriterien umzubenennen um so ein optimales, bedarfsgerechtes und aussagekräftiges Bewertungsergebnis zu erhalten. Neu ist nun auch die Möglichkeit der Flexibilisierung der Anzahl der bewertbaren Kriterien. Welchen Nutzen Onlinehändler daraus ziehen können wird in unserem aktuellen Beitrag aufgezeigt.
Das Premium-Addon „Flexible Bewertungskriterien“ unseres Kooperationspartners ShopVote bietet nach dem aktuellsten Systemupdate noch mehr Flexibilität. Bisher hatten Shopbetreiber die Möglichkeit die 7 Bewertungskriterien umzubenennen um so ein optimales, bedarfsgerechtes und aussagekräftiges Bewertungsergebnis zu erhalten. Neu ist nun auch die Möglichkeit der Flexibilisierung der Anzahl der bewertbaren Kriterien. Welchen Nutzen Onlinehändler daraus ziehen können wird in unserem aktuellen Beitrag aufgezeigt.
Die Zulässigkeit der Übernahme von externen Kundenbewertungen in den Online-Shop
Bereits seit geraumer Zeit gelten produkt- und personenbezogene Kundenbewertungen als wohl stärkste Währung im Netz, weil sie wie kaum ein anderes Instrumentarium eine unmittelbare Beeinflussung von Kaufinteressenten ermöglichen und ihnen bei positivem Ausfall somit eine hohe Werbekraft zukommt. Angesichts der Fülle von Bewertungsmöglichkeiten auf Verkaufsplattformen und in diversen sozialen Netzwerken verfügen Händler heutzutage zwar meist über zahlreiche Rezensionen, sehen sich aber gleichzeitig dem Problem gegenüber, dass diese nur von den Besuchern der jeweiligen Hosting-Seite wahrgenommen werden können und vor allem im eigenen Online-Shop nicht erscheinen. Abhilfe könnte hier eine schlichte Einbindung oder Sammlung von externen Kundenbewertungen schaffen. Doch ist die Übertragung von Rezensionen von einer Website auf eine andere aus wettbewerbs-, datenschutz- und urheberrechtlicher Sicht zulässig? Lesen Sie mehr.
Bereits seit geraumer Zeit gelten produkt- und personenbezogene Kundenbewertungen als wohl stärkste Währung im Netz, weil sie wie kaum ein anderes Instrumentarium eine unmittelbare Beeinflussung von Kaufinteressenten ermöglichen und ihnen bei positivem Ausfall somit eine hohe Werbekraft zukommt. Angesichts der Fülle von Bewertungsmöglichkeiten auf Verkaufsplattformen und in diversen sozialen Netzwerken verfügen Händler heutzutage zwar meist über zahlreiche Rezensionen, sehen sich aber gleichzeitig dem Problem gegenüber, dass diese nur von den Besuchern der jeweiligen Hosting-Seite wahrgenommen werden können und vor allem im eigenen Online-Shop nicht erscheinen. Abhilfe könnte hier eine schlichte Einbindung oder Sammlung von externen Kundenbewertungen schaffen. Doch ist die Übertragung von Rezensionen von einer Website auf eine andere aus wettbewerbs-, datenschutz- und urheberrechtlicher Sicht zulässig? Lesen Sie mehr.
LG Hamburg: Google muss unkorrekte 1 Sterne-Bewertung löschen
Das LG Hamburg hatte sich kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Internetplattform Google für eine negative Bewertung von einem Nutzer, welche auf der Seite von Google veröffentlicht wurde, verantwortlich ist und ob diese Bewertung gelöscht werden muss. Das Gericht sah Google hier in der Pflicht, bei Kenntnis von einer möglichen Rechtsverletzung Nachforschungen anzustellen.
Das LG Hamburg hatte sich kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Internetplattform Google für eine negative Bewertung von einem Nutzer, welche auf der Seite von Google veröffentlicht wurde, verantwortlich ist und ob diese Bewertung gelöscht werden muss. Das Gericht sah Google hier in der Pflicht, bei Kenntnis von einer möglichen Rechtsverletzung Nachforschungen anzustellen.
Weg mit falsch: Löschung von Bewertungen mit Mustern für typische Fallkonstellationen
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Produkt- und unternehmensbezogene Kundenbewertungen können für Händler Fluch und Segen zugleich sein. Fallen sie positiv aus, wirkt sich das umsatzfördernd aus. Bei negativen Bewertungen, kann dies stark geschäfts- und reputationsschädigend wirken. Auch wenn Händler hier aus Gründen der Meinungsfreiheit vieles hinnehmen müssen, so gibt es doch auch bei Bewertungen rechtliche Grenzen. Diese sind dort erreicht, wo die Bewertung entweder eine Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Der folgende Beitrag skizziert kurz die Rechtslage und stellt hilfreiche Handlungsanleitungen samt Musterformulierungen bereit.
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Produkt- und unternehmensbezogene Kundenbewertungen können für Händler Fluch und Segen zugleich sein. Fallen sie positiv aus, wirkt sich das umsatzfördernd aus. Bei negativen Bewertungen, kann dies stark geschäfts- und reputationsschädigend wirken. Auch wenn Händler hier aus Gründen der Meinungsfreiheit vieles hinnehmen müssen, so gibt es doch auch bei Bewertungen rechtliche Grenzen. Diese sind dort erreicht, wo die Bewertung entweder eine Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Der folgende Beitrag skizziert kurz die Rechtslage und stellt hilfreiche Handlungsanleitungen samt Musterformulierungen bereit.
LG Köln verbietet Bewertungswidgets mit „Sammelbewertungen“ – Bewertungssystem ShopVote nicht betroffen
Zwei Mitbewerber stritten sich kürzlich vor dem LG Köln über die Zulässigkeit der Darstellung des Widgets eines Bewertungssystems, welches Gesamtanzahl und Durchschnittswertung der Bewertungen zusammengefasst darstellt, die der Händler auf mehreren Verkaufsplattformen erzielt hatte. Das LG Köln sah darin eine irreführende Werbung. Das Bewertungssystem ShopVote ist nicht betroffen.
Zwei Mitbewerber stritten sich kürzlich vor dem LG Köln über die Zulässigkeit der Darstellung des Widgets eines Bewertungssystems, welches Gesamtanzahl und Durchschnittswertung der Bewertungen zusammengefasst darstellt, die der Händler auf mehreren Verkaufsplattformen erzielt hatte. Das LG Köln sah darin eine irreführende Werbung. Das Bewertungssystem ShopVote ist nicht betroffen.
OLG Köln: Shop-Betreiber haften für irreführende Kundenbewertungen
Negative Kundenbewertungen können für ein Unternehmen verheerend sein. Umgekehrt sind positive Rezensionen für Händler ein Segen. Denn nichts ist für unentschlossene Kaufinteressenten überzeugender als die Empfehlung eines echten Kunden. Doch Shop-Betreiber müssen bei der Werbung mit Kundenrezensionen Vorsicht walten lassen. Das OLG Köln hat nun entschieden, dass Kundenbewertungen Werbung darstellen, für deren irreführende Inhalte Händler gerade stehen müssen.
Negative Kundenbewertungen können für ein Unternehmen verheerend sein. Umgekehrt sind positive Rezensionen für Händler ein Segen. Denn nichts ist für unentschlossene Kaufinteressenten überzeugender als die Empfehlung eines echten Kunden. Doch Shop-Betreiber müssen bei der Werbung mit Kundenrezensionen Vorsicht walten lassen. Das OLG Köln hat nun entschieden, dass Kundenbewertungen Werbung darstellen, für deren irreführende Inhalte Händler gerade stehen müssen.
ShopVote Plugin für JTL-Shops: Kundenbewertungen sammeln und darstellen leicht gemacht
Ab sofort ist das neue ShopVote Plugin für JTL verfügbar, mit dessen Hilfe Onlinehändler einfach, vollautomatisiert und datenschutzkonform Bewertungsanfragen an ihre Kunden versenden lassen können. Die gesammelten Bewertungen können dann mit der ebenfalls im Plugin enthaltenen Funktion RatingStars in ansprechenden Grafiken mit den Bewertungsternen und der Bewertungsnote optimal im Shop präsentiert werden. Diese Funktion ist auch für die automatische Erzeugung der Bewertungssterne in den organischen Suchergebnissen bei Google zuständig.
Ab sofort ist das neue ShopVote Plugin für JTL verfügbar, mit dessen Hilfe Onlinehändler einfach, vollautomatisiert und datenschutzkonform Bewertungsanfragen an ihre Kunden versenden lassen können. Die gesammelten Bewertungen können dann mit der ebenfalls im Plugin enthaltenen Funktion RatingStars in ansprechenden Grafiken mit den Bewertungsternen und der Bewertungsnote optimal im Shop präsentiert werden. Diese Funktion ist auch für die automatische Erzeugung der Bewertungssterne in den organischen Suchergebnissen bei Google zuständig.
ShopVote App für Zen Cart: Jetzt ganz einfach Kundenbewertungen sammeln und darstellen
Online-Händler, die das Shopsystem Zen Cart nutzen, können ab sofort auf einfachste Art und Weise mit dem neuen ShopVote Plugin Bewertungsanfragen automatisieren, rechtssicher Kundenbewertungen sammeln und diese im Shop darstellen.
Online-Händler, die das Shopsystem Zen Cart nutzen, können ab sofort auf einfachste Art und Weise mit dem neuen ShopVote Plugin Bewertungsanfragen automatisieren, rechtssicher Kundenbewertungen sammeln und diese im Shop darstellen.
Tipp: Bewertungssterne sorgen für mehr Aufmerksamkeit bei Google Anzeigen und Suchergebnissen
Bewertungssterne eines unabhängigen Bewertungsdienstleisters, wie z.B. unserem Kooperationspartner ShopVote, können bei Google sowohl in den organischen Suchergebnissen als auch bei bezahlten Google Adwords Anzeigen und Google Shopping angezeigt werden.
Bewertungssterne eines unabhängigen Bewertungsdienstleisters, wie z.B. unserem Kooperationspartner ShopVote, können bei Google sowohl in den organischen Suchergebnissen als auch bei bezahlten Google Adwords Anzeigen und Google Shopping angezeigt werden.
EasyReviews-Funktion von Shopvote: ermöglicht rechtssichere automatisierte Bewertungsanfragen im Online-Shop
Wie kaum ein anderes Mittel können Kundenbewertungen im Online-Shop eine unmittelbare Beeinflussung von Kaufinteressenten ermöglichen und sich bei positivem Ausfall als effektive Werbeform ausprägen. So verwundert es nicht, dass Händler zunehmend gewillt sind, ihre Kunden auf unterschiedlichsten Wegen zur Abgabe von Kundenbewertungen anzuregen. Hierbei drohen allerdings nicht selten rechtliche Konsequenzen, weil das Lauterkeitsrecht der Zulässigkeit von Bewertungsanfragen enge Grenzen setzt. Das unabhängige Bewertungsportal „ShopVote“ hat mit dem Tool „EasyReviews“ einen Weg gefunden, automatisierte Bewertungsanfragen für Online-Shops in rechtssicherer Weise direkt in den Bestellprozess zu integrieren.
Wie kaum ein anderes Mittel können Kundenbewertungen im Online-Shop eine unmittelbare Beeinflussung von Kaufinteressenten ermöglichen und sich bei positivem Ausfall als effektive Werbeform ausprägen. So verwundert es nicht, dass Händler zunehmend gewillt sind, ihre Kunden auf unterschiedlichsten Wegen zur Abgabe von Kundenbewertungen anzuregen. Hierbei drohen allerdings nicht selten rechtliche Konsequenzen, weil das Lauterkeitsrecht der Zulässigkeit von Bewertungsanfragen enge Grenzen setzt. Das unabhängige Bewertungsportal „ShopVote“ hat mit dem Tool „EasyReviews“ einen Weg gefunden, automatisierte Bewertungsanfragen für Online-Shops in rechtssicherer Weise direkt in den Bestellprozess zu integrieren.
KG Berlin: Das Versenden einer Kundenzufriedenheitsanfrage (Feedbackanfrage) per E-Mail ist grds. unzulässig!
Kundenzufriedenheitbefragungen (auch Feedbackanfragen genannt) sind ein schnelles und kostenschonendes Mittel für Online-Händler, um einen Kunden im Nachgang zu einer Bestellung zur Abgabe einer Bewertung anzufragen. Bislang ist die Rechtsprechung zur Zulässigkeit dieser Kundenbewertungsanfragen uneinheitlich, nunmehr hatte das KG Berlin zu beurteilen gehabt, ob Kundenzufriedenheitsbefragungen ohne Einwilligung des betroffenen E-Mailempfängers zulässig sind. Das KG Berlin verneint diese Frage, hält aber ein Hintertürchen für Online-Händler bereit. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des KG Berlin in unserem Beitrag:
Kundenzufriedenheitbefragungen (auch Feedbackanfragen genannt) sind ein schnelles und kostenschonendes Mittel für Online-Händler, um einen Kunden im Nachgang zu einer Bestellung zur Abgabe einer Bewertung anzufragen. Bislang ist die Rechtsprechung zur Zulässigkeit dieser Kundenbewertungsanfragen uneinheitlich, nunmehr hatte das KG Berlin zu beurteilen gehabt, ob Kundenzufriedenheitsbefragungen ohne Einwilligung des betroffenen E-Mailempfängers zulässig sind. Das KG Berlin verneint diese Frage, hält aber ein Hintertürchen für Online-Händler bereit. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des KG Berlin in unserem Beitrag:
Vorsicht: Werbung mit Kundenbewertungen kann irreführend sein
Das Thema „irreführende Werbung“ stand dieses Jahr wieder ein Mal auf der Agenda des Bundesgerichtshofs (BGH). Diesmal ging es um „garantiert echte Meinungen“, mit denen ein Unternehmen geworben hatte. Erfahren Sie im heutigen Beitrag, wie der BGH im Urteil vom 21.1.2016 (Az. I ZR 252/14) den Rechtsstreit entschied und wann bei Werbung mit Kundenbewertungen Vorsicht geboten ist.
Das Thema „irreführende Werbung“ stand dieses Jahr wieder ein Mal auf der Agenda des Bundesgerichtshofs (BGH). Diesmal ging es um „garantiert echte Meinungen“, mit denen ein Unternehmen geworben hatte. Erfahren Sie im heutigen Beitrag, wie der BGH im Urteil vom 21.1.2016 (Az. I ZR 252/14) den Rechtsstreit entschied und wann bei Werbung mit Kundenbewertungen Vorsicht geboten ist.
OLG Dresden: Ist eine Kundenzufriedenheitsanfrage (Feedbackanfrage) per E-Mail zulässig?
Kundenzufriedenheitsbefragungen stellen für Unternehmen ein hilfreiches Instrument dar, um Kenntnis über die Differenz von Kundenerwartung und Bedürfnisbefriedigung zu erlangen, zudem stellen Kundenbewertungen ein äußerst effektives Werbemittel dar und erfreuen sich gerade deshalb außerordentlicher Beliebtheit bei Händlerin. Jedoch ist bei solchen Kundenzufriedenheitsanfragen Vorsicht geboten. Ob eine nach einem Online-Kauf per-E-Mail versendete Feedback-Anfrage als unzulässige Werbung zu bewerten ist, beschäftigte nun das OLG Dresden mit Urteil vom 24.04.2016 (Az. 14 U 1773/15).
Kundenzufriedenheitsbefragungen stellen für Unternehmen ein hilfreiches Instrument dar, um Kenntnis über die Differenz von Kundenerwartung und Bedürfnisbefriedigung zu erlangen, zudem stellen Kundenbewertungen ein äußerst effektives Werbemittel dar und erfreuen sich gerade deshalb außerordentlicher Beliebtheit bei Händlerin. Jedoch ist bei solchen Kundenzufriedenheitsanfragen Vorsicht geboten. Ob eine nach einem Online-Kauf per-E-Mail versendete Feedback-Anfrage als unzulässige Werbung zu bewerten ist, beschäftigte nun das OLG Dresden mit Urteil vom 24.04.2016 (Az. 14 U 1773/15).
Rechtlicher Überblick und Handlungsanleitung zur Löschung unliebsamer Kundenbewertungen
Produkt- und unternehmensbezogene Kundenbewertungen können für Händler Fluch und Segen zugleich sein. Auch wenn Händler hier aus Gründen der Meinungsfreiheit vieles hinnehmen müssen, sind sie doch nicht grundsätzlich schutzlos gestellt, sondern können in berechtigten Fällen die Löschung ungewünschter Kommentare durchsetzen. Wann aber sind die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten? Wie, unter welchen Voraussetzungen und gegenüber wem sind etwaige Löschungsansprüche geltend zu machen? Der folgende Beitrag gibt unter Bezugnahme auf die umfangreiche Kasuistik der Rechtsprechung Antworten auf diese und weitere Fragen und stellt eine hilfreiche Handlungsanleitung mit Musterformulierungen bereit.
Produkt- und unternehmensbezogene Kundenbewertungen können für Händler Fluch und Segen zugleich sein. Auch wenn Händler hier aus Gründen der Meinungsfreiheit vieles hinnehmen müssen, sind sie doch nicht grundsätzlich schutzlos gestellt, sondern können in berechtigten Fällen die Löschung ungewünschter Kommentare durchsetzen. Wann aber sind die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten? Wie, unter welchen Voraussetzungen und gegenüber wem sind etwaige Löschungsansprüche geltend zu machen? Der folgende Beitrag gibt unter Bezugnahme auf die umfangreiche Kasuistik der Rechtsprechung Antworten auf diese und weitere Fragen und stellt eine hilfreiche Handlungsanleitung mit Musterformulierungen bereit.
Keine „Rosinenpickerei“ bei Werbung mit Kundenmeinungen – auch negative Bewertungen müssen genannt werden!
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass an Verbraucher gerichtete Werbung mit Bewertungen von anderen Verbrauchern auf Internetbewertungsportalen nur dann zulässig ist, wenn auch neutrale und negative Bewertungen ohne Vorbehalte veröffentlicht werden. Werden diese nicht aufgeführt, so stellt dies eine irreführende, beschönigende und somit wettbewerbswidrige Werbung mit Kundenäußerungen dar, (Urteil vom 04.03.2013, Az.: I – 20 U 55/12).
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass an Verbraucher gerichtete Werbung mit Bewertungen von anderen Verbrauchern auf Internetbewertungsportalen nur dann zulässig ist, wenn auch neutrale und negative Bewertungen ohne Vorbehalte veröffentlicht werden. Werden diese nicht aufgeführt, so stellt dies eine irreführende, beschönigende und somit wettbewerbswidrige Werbung mit Kundenäußerungen dar, (Urteil vom 04.03.2013, Az.: I – 20 U 55/12).
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