Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Ganz einfach: Facebook und Google Bewertungen im eigenen Webshop einbinden

15.10.2018, 16:18 Uhr | Lesezeit: 4 min
Ganz einfach: Facebook und Google Bewertungen im eigenen Webshop einbinden

ShopVote macht´s möglich: Ebay und Amazon Bewertungen im eigenen Onlineshop darstellen Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "ShopVote macht´s möglich: Ebay und Amazon Bewertungen im eigenen Onlineshop darstellen" veröffentlicht.

Neben dem eigenen Onlineshop sind auch Facebook und Google gern genutzte Vertriebskanäle, um Produkte zu verkaufen und danach Kundenbewertungen zu sammeln. Wie man die bei Facebook und Amazon gesammelten Bewertungen ganz einfach und vor allem rechtssicher in das Bewertungsprofil des eigenen Onlineshops integrieren kann, zeigen wir in diesem Beitrag.

1. Bewertungen sammeln für den eigenen Webshop

Wie Onlinehändler mit dem Premium-Addon EasyReviews unseres Kooperationspartners ShopVote, dem kostenlosen, neutralen und unabhängigen Bewertungsportal ganz einfach, rechtssicher und datenschutzkonform Bewertungen sammeln können, haben wir bereits in unserem Beitrag „EasyReviews – Kundenbewertungen sammeln leicht gemacht“ aufgezeigt.

Nach einer einmaligen, einfachen Einrichtung im Shop übernimmt das für Mandanten der IT-Recht Kanzlei kostenlose ShopVote-Addon EasyReviews vollautomatisch das Sammeln der Kundenbewertungen.

2. Integration von Facebook- und Google-Bewertungen in das Shop-Bewertungsprofil

Das Bewertungsprofil im eigenen Onlineshop mit den Bewertungen von Facebook und/oder Google ergänzen können Händler ganz einfach mit der Funktion AllVotes von ShopVote. Auch diese Premium-Funktion ist für Mandanten der IT-Recht Kanzlei natürlich kostenlos.

Im Händlerbereich von ShopVote sind dazu einfach die URL´s zu den Bewertungsprofilen bei Facebook und Google einzugeben. Diese Bewertungen werden von ShopVote regelmäßig redaktionell (und kostenfrei) erfasst und zu einem Reputationsprofil für Ihr Unternehmen zusammengefasst.

Wählen Sie dazu zunächst die Bewertungsgruppe 2 beim AllVotes-Menüpunkt aus.

ShopVote Bewertungsgruppe 2

Danach können Sie die Facebook & Google URL´s eintragen, Änderungen speichern und fertig ist das Reputationsprofil mit Ihren Bewertungen aus dem eigenen Onlineshop, Facebook und Google.

In der Bewertungsgrafik, die im Shop eingebunden ist, sind danach die Gesamtanzahl der Bewertungen und die Anzahl der Portale, von denen die Bewertungen stammen, sichtbar.

Beispielgrafik Allvotesbei ShopVote

Klickt ein Interessent auf die Grafik wird er zum Bewertungsprofil des Unternehmens bei ShopVote geleitet. Dort findet er dann im Reputationsprofil links weitere Informationen zu den Bewertungen und Portalen.

Das Online-Reputationsprofil bei ShopVote

3. Einbindung weiterer externer Bewertungsprofile

Neben den Profilen von Facebook und Google können noch 2 weitere externe Bewertungsprofile aus derselben Bewertungsgruppe in Ihr ShopVote Profil integriert werden.

Aktuell sind die Profile folgender Anbieter zur Integration in der Bewerrtungsgruppe zugelassen:

Die Bewertungsquellen der Gruppe 2 bei Shopvote


- ausgezeichnet.org
- bewertet.de
- capterra.com
- dawanda.com
- dooyoo.de
- ekomi.de
- erfahrungen.com
- facebook.com
- g2crowd.com
- google.at
- google.ch
- google.com
- google.de
- idealo.de
- kaeufersiegel.de
- kiyoh.nl
- onlinehaendler.org
- shopauskunft.de
- toppreise.ch
- tripadvisor.de
- trustedshops.de

4. Wie profitieren Mandanten der IT-Recht Kanzlei von den Vorteilen des Bewertungssystems ShopVote?

Mandanten der IT-Recht Kanzlei profitieren wie folgt von den Vorteilen des Bewertungssystems ShopVote:

Die Freischaltung des Addons „EasyReviews“ und allen weiteren Premium-Funktionen erfolgt dabei direkt im Händlerbereich von ShopVote.

Sie sind noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei? Gerne können Sie sich hier über unseren AGB-Service informieren.

Tipp: ShopVote kann jetzt auch Produktbewertungen

Mit dem Bewertungsportal ShopVote können neben Shopbewertungen nun auch Produktbewertungen gesammelt werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

2 Kommentare

A
Alexandra P. 28.01.2020, 15:15 Uhr
Frau
Diesselbe Frage habe ich tatsächlich auch! Können ganze Bewertungen inklusive der Profilbilder von bspw facebook und den Erfahrungsberichten in den Webshop integriert werden?
j
jörg 14.03.2019, 15:58 Uhr
hr
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für diesen Artikel, ich sehe bei diesem System werden keine Fotos der Bewertungen gezeigt. Kann das Einbinden von ganzen Google My Business Rezessionen mit Bild und Text zu Abmahnungen führen ?

weitere News

LG Frankenthal: Schlechte Bewertung im Online-Portal - Verfasser muss Tatsachen beweisen können
(03.08.2023, 12:25 Uhr)
LG Frankenthal: Schlechte Bewertung im Online-Portal - Verfasser muss Tatsachen beweisen können
Aufgepasst: Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung kann angreifbar sein
(15.06.2023, 16:51 Uhr)
Aufgepasst: Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung kann angreifbar sein
LG München I: Keine Hinweispflicht auf Näheverhältnis bei Bewertungen von nahestehenden Personen
(29.11.2022, 12:06 Uhr)
LG München I: Keine Hinweispflicht auf Näheverhältnis bei Bewertungen von nahestehenden Personen
BGH: Ausfällige Bewertung auf eBay zulässig
(29.09.2022, 12:58 Uhr)
BGH: Ausfällige Bewertung auf eBay zulässig
OLG Frankfurt: Bezahlte Bewertungen müssen im Gesamtergebnis kenntlich gemacht werden
(09.08.2022, 17:09 Uhr)
OLG Frankfurt: Bezahlte Bewertungen müssen im Gesamtergebnis kenntlich gemacht werden
Unlautere getarnte Werbung bei Berücksichtigung bezahlter Produktrezensionen
(20.06.2022, 13:53 Uhr)
Unlautere getarnte Werbung bei Berücksichtigung bezahlter Produktrezensionen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei