Unternehmensnennung als „Referenzkunde“ auch ohne Einwilligung zulässig
Besonders werbewirksam ist die Benennung bekannter Unternehmen als „Referenzkunden“. Darüber, ob dies ohne Einwilligung des benannten Unternehmens zulässig ist, entschied das LG Bielefeld.
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