Abmahnfalle E-Mail-Werbung - Abmahnungen vermeiden
E-Mails eignen sich so wahnsinnig gut für Werbung - das ist klar. Rechtlich ist die Sache aber ebenfalls klar: Wer als Händler keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorweisen kann, kann nur in engen Grenzen damit werben. Und das gilt nicht nur für den berüchtigten Newsletter. Denn eine E-Mail kann schneller Werbung sein, als man denkt - etwa E-Mails, die im Zusammenhang mit der Bestellabwicklung versendet werden und auf weitere Produkte hinweisen. Wer als Händler hier Fehler macht, riskiert unnötige Abmahnungen....