Frage des Tages: Dürfen Online-Händler an Bestandskunden Werbe-E-Mails schicken?
Das E-Mail-Marketing ist ein sehr beliebtes Marketing-Mittel, birgt allerdings rechtliche Fallstricke. E-Mail-Werbung stellt deshalb regelmäßig den Gegenstand von (wettbewerbsrechtlichen) Abmahnverfahren dar - ein wahrer „Abmahn-Dauerbrenner“ sozusagen. Für den rechtskonformen Versand von E-Mail-Werbung gilt die Regel: Ohne Einwilligung kein rechtssicherer E-Mail-Werbeversand. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme, die Online-Händler kennen sollten. Im Rahmen der sog. „Bestandskundenausnahme“ (§ 7 Abs. 3 UWG) ist der Versand von E-Mail-Werbung auch ohne Einwilligung möglich. Wir klären hier auf.