Verpackungsgesetz
Verpackungsgesetz: Was steckt hinter der Markenangabe im Registrierungsprozess? (Update)
Zum 01.01.2019 ist in Deutschland das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten, das Erstinverkehrbringern von Verpackungsmaterial flächendeckend dessen Lizenzierung vorschreibt. Jedenfalls im Hinblick auf Versandverpackungen, die vom Händler erstmalig für die Lieferung von Bestellungen verwendet werden, gelten auch Online-Händler als Hersteller im Sinne des Verpackungsrechts und müssen diese Verpackungen selbst lizenzieren. Erster Schritt hierfür ist die Online-Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Zum 01.01.2019 ist in Deutschland das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten, das Erstinverkehrbringern von Verpackungsmaterial flächendeckend dessen Lizenzierung vorschreibt. Jedenfalls im Hinblick auf Versandverpackungen, die vom Händler erstmalig für die Lieferung von Bestellungen verwendet werden, gelten auch Online-Händler als Hersteller im Sinne des Verpackungsrechts und müssen diese Verpackungen selbst lizenzieren. Erster Schritt hierfür ist die Online-Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Das Verpackungsgesetz – Wozu bezahle ich überhaupt?
Viele Kunden schreiben unserem Kooperationspartner, der Reclay Holding GmbH, ab und an kritische Anmerkungen zum Thema Verpackungsgesetz. Insbesondere fehlt das Verständnis wie das System funktioniert und warum überhaupt Lizenzentgelte gezahlt werden müssen. Reclay möchte hierzu im Rahmen eines Gastbeitrags einen Überblick geben und die Funktionsweise des Systems kurz erläutern.
Viele Kunden schreiben unserem Kooperationspartner, der Reclay Holding GmbH, ab und an kritische Anmerkungen zum Thema Verpackungsgesetz. Insbesondere fehlt das Verständnis wie das System funktioniert und warum überhaupt Lizenzentgelte gezahlt werden müssen. Reclay möchte hierzu im Rahmen eines Gastbeitrags einen Überblick geben und die Funktionsweise des Systems kurz erläutern.
Frage des Tages zum VerpackG: Müssen Händler Verpackungen des Zulieferers lizenzieren, die sie ungeöffnet zum Weiterversand an den Endverbraucher nutzen?
Das Verpackungsgesetz stellt Händler mit seinen zahlreichen Begrifflichkeiten und differenzierten Pflichten immer wieder auf die Probe. Probleme entstehen oft, weil nach dem Gesetz für die maßgeblich zu erfüllenden Pflichten stets nach der Art der Verpackung (Transport- oder Verkaufsverpackungen) zu unterscheiden ist. Hinzu kommt, dass das Gesetz auf die diversen Zulieferungs- und Versandkostellationen im Online-Handel zu wenig zugeschnitten zu sein scheint.
In diesem Zusammenhang erreichte die IT-Recht Kanzlei heute folgende Frage eines Mandanten: „Wir versenden Artikel in den Versandkartons, in denen wir Ware angeliefert bekommen.
Ist da eine Registrierung überhaupt nötig ?“ Der nachfolgende Beitrag gibt Antwort.
Das Verpackungsgesetz stellt Händler mit seinen zahlreichen Begrifflichkeiten und differenzierten Pflichten immer wieder auf die Probe. Probleme entstehen oft, weil nach dem Gesetz für die maßgeblich zu erfüllenden Pflichten stets nach der Art der Verpackung (Transport- oder Verkaufsverpackungen) zu unterscheiden ist. Hinzu kommt, dass das Gesetz auf die diversen Zulieferungs- und Versandkostellationen im Online-Handel zu wenig zugeschnitten zu sein scheint. In diesem Zusammenhang erreichte die IT-Recht Kanzlei heute folgende Frage eines Mandanten: „Wir versenden Artikel in den Versandkartons, in denen wir Ware angeliefert bekommen. Ist da eine Registrierung überhaupt nötig ?“ Der nachfolgende Beitrag gibt Antwort.
Die ZSVR mahnt Defizite bei 10.000en Kunden an
Die ZSVR hat letzte Woche mehrere 10.000 Kunden kontaktiert und über festgestellte Defizite informiert. Defizite können u.a. in fehlender Registrierung und/oder Systembeteiligung oder nicht vollständiger Datenmeldung begründet sein. Diese Nachforschungen sollen zukünftig regelmäßig durchgeführt werden und so nach und nach zu einer höheren Systembeteiligung und Lizenzmenge führen. In unserem aktuellen Beitrag haben wir die Datenmeldung bei der ZSVR noch einmal zusammengefasst. Beachten Sie bitte, dass die Datenmeldung bei der ZSVR eine höchstpersönliche Pflicht ist, die nicht auf Dritte übertragen werden kann.
Die ZSVR hat letzte Woche mehrere 10.000 Kunden kontaktiert und über festgestellte Defizite informiert. Defizite können u.a. in fehlender Registrierung und/oder Systembeteiligung oder nicht vollständiger Datenmeldung begründet sein. Diese Nachforschungen sollen zukünftig regelmäßig durchgeführt werden und so nach und nach zu einer höheren Systembeteiligung und Lizenzmenge führen. In unserem aktuellen Beitrag haben wir die Datenmeldung bei der ZSVR noch einmal zusammengefasst. Beachten Sie bitte, dass die Datenmeldung bei der ZSVR eine höchstpersönliche Pflicht ist, die nicht auf Dritte übertragen werden kann.
Verpackungsgesetz: Zentrale Stelle Verpackungsregister macht Ernst und leitet Bußgeldverfahren ein
Seit dem in Kraft treten des neuen Verpackungsgesetzes haben sich bereits mehr als 80.000 Unternehmen als Neukunde bei einem Dualen System beteiligt. Insofern stellt dies aus der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erst einmal einen Schritt in die richtige Richtung dar, denn eines der Hauptziele des Verpackungsgesetzes war und ist es, die Zahl der Trittbrettfahrer und Unterlizenzierer deutlich zu reduzieren. Allerdings zufrieden scheint man damit noch nicht sein. Schließlich gibt es laut einer Studie eines renommierten Marktforschungsunternehmens allein in Deutschland ca. 750.000 verpflichtete Unternehmen.
Seit dem in Kraft treten des neuen Verpackungsgesetzes haben sich bereits mehr als 80.000 Unternehmen als Neukunde bei einem Dualen System beteiligt. Insofern stellt dies aus der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erst einmal einen Schritt in die richtige Richtung dar, denn eines der Hauptziele des Verpackungsgesetzes war und ist es, die Zahl der Trittbrettfahrer und Unterlizenzierer deutlich zu reduzieren. Allerdings zufrieden scheint man damit noch nicht sein. Schließlich gibt es laut einer Studie eines renommierten Marktforschungsunternehmens allein in Deutschland ca. 750.000 verpflichtete Unternehmen.
Pflicht zur Lizenzierung von gebrauchtem Verpackungsmaterial nach VerpackG?
Nicht selten kommen Online-Händler etwa infolge der Ausübung von Verbraucherwiderrufsrechten oder durch Warenlieferungen mit gebrauchtem Verpackungsmaterial in Kontakt und gedenken, dieses für neue Produktkäufe weiter zu verwenden. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Registrierungs- und Lizenzierungspflichten des VerpackG ist allerdings fraglich, ob der Einsatz gebrauchten Verpackungsmaterials ohne weitere Voraussetzungen zulässig ist oder ob diese Pflichten vielmehr auch für gebrauchte Verpackungen eigenständig gelten. Der nachfolgende Beitrag gibt Antwort auf diese Frage und zeigt auf, welche weiteren Gesichtspunkte und Schwierigkeiten Online-Händler bei der Verwendung gebrauchter Verpackungen zu beachten haben.
Nicht selten kommen Online-Händler etwa infolge der Ausübung von Verbraucherwiderrufsrechten oder durch Warenlieferungen mit gebrauchtem Verpackungsmaterial in Kontakt und gedenken, dieses für neue Produktkäufe weiter zu verwenden. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Registrierungs- und Lizenzierungspflichten des VerpackG ist allerdings fraglich, ob der Einsatz gebrauchten Verpackungsmaterials ohne weitere Voraussetzungen zulässig ist oder ob diese Pflichten vielmehr auch für gebrauchte Verpackungen eigenständig gelten. Der nachfolgende Beitrag gibt Antwort auf diese Frage und zeigt auf, welche weiteren Gesichtspunkte und Schwierigkeiten Online-Händler bei der Verwendung gebrauchter Verpackungen zu beachten haben.
Verpflichtung nach dem VerpackG galt bereits in 2018
Das neue Verpackungsgesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Die große Neuerung des Gesetzes ist die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Irrtümlicherweise sind viele Verpflichtete der Meinung, dass auch die Systembeteiligungspflicht erst ab dem 01.01.2019 gilt. Dem ist jedoch nicht so.
Das neue Verpackungsgesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Die große Neuerung des Gesetzes ist die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Irrtümlicherweise sind viele Verpflichtete der Meinung, dass auch die Systembeteiligungspflicht erst ab dem 01.01.2019 gilt. Dem ist jedoch nicht so.
Verpackungsgesetz: Abmahnungen wegen fehlender Registrierung...vermeiden
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Und es hat natürlich nicht lange gedauert bis die Abmahner dieses Thema entdeckt haben. Seitdem wird regelmäßig wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht abgemahnt ….das ist vermeidbar.
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Und es hat natürlich nicht lange gedauert bis die Abmahner dieses Thema entdeckt haben. Seitdem wird regelmäßig wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht abgemahnt ….das ist vermeidbar.
Das Verpackungsgesetz – Informationen für Importeure
Das Verpackungsgesetz verpflichtet, die nach dem Verpackungsgesetz definierten Hersteller, mit der Lizenzierung der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Wichtig an der Stelle ist, dass der definierte Hersteller nicht zwangsläufig der tatsächliche Hersteller der Verpackung oder des Produktes sein muss. Das Gesetz definiert den Hersteller und damit den Verpflichteten als denjenigen, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt. Als Hersteller gilt des Weiteren auch derjenige, der Verpackungen in den Geltungsbereich des Verpackungsgesetzes (nach Deutschland) einführt. Damit können als Hersteller i.S. des Verpackungsgesetzes Produzenten, Händler, Importeure, Online- und Versandhändler, Vertreiber und sonstige Erstinverkehrbringer in Frage kommen.
Das Verpackungsgesetz verpflichtet, die nach dem Verpackungsgesetz definierten Hersteller, mit der Lizenzierung der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Wichtig an der Stelle ist, dass der definierte Hersteller nicht zwangsläufig der tatsächliche Hersteller der Verpackung oder des Produktes sein muss. Das Gesetz definiert den Hersteller und damit den Verpflichteten als denjenigen, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt. Als Hersteller gilt des Weiteren auch derjenige, der Verpackungen in den Geltungsbereich des Verpackungsgesetzes (nach Deutschland) einführt. Damit können als Hersteller i.S. des Verpackungsgesetzes Produzenten, Händler, Importeure, Online- und Versandhändler, Vertreiber und sonstige Erstinverkehrbringer in Frage kommen.
Verpackungsgesetz: Gilt die Lizenzierungspflicht auch im Verhältnis B2B?
Das Verpackungsgesetz ist für juristische Laien schwer zu durchdringen. Es ist überaus kompliziert geschrieben, enthält viele unbestimmte Rechtsbegriffe und führt schon mit zentralen Begrifflichkeiten (wie z.B. "Hersteller") schnell in die Irre. Immerhin: Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bemüht sich und veröffentlicht auf ihrer Internetpräsenz diverse FAQ, Erklärfilme, Themenpapiere, normeninterpretierende Verwaltungsvorschriften etc.. Aber wann soll der gesetzestreue Online-Händler - der ja nebenbei auch mal was verkaufen möchte - das alles lesen? Wir möchten in diesem Beitrag anhand eines Fallbeispiels Hilfestellung geben bei der Frage, ob die Lizenzierungspflicht auch im Verhältnis zwischen Unternehmern (B2B) gilt.
Das Verpackungsgesetz ist für juristische Laien schwer zu durchdringen. Es ist überaus kompliziert geschrieben, enthält viele unbestimmte Rechtsbegriffe und führt schon mit zentralen Begrifflichkeiten (wie z.B. "Hersteller") schnell in die Irre. Immerhin: Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bemüht sich und veröffentlicht auf ihrer Internetpräsenz diverse FAQ, Erklärfilme, Themenpapiere, normeninterpretierende Verwaltungsvorschriften etc.. Aber wann soll der gesetzestreue Online-Händler - der ja nebenbei auch mal was verkaufen möchte - das alles lesen? Wir möchten in diesem Beitrag anhand eines Fallbeispiels Hilfestellung geben bei der Frage, ob die Lizenzierungspflicht auch im Verhältnis zwischen Unternehmern (B2B) gilt.
Änderungen beim Einwegpfand zum 01.01.2019 – Ausweitung der Pfandpflicht
Zum 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten, welches die bisher geltende Verpackungsverordnung ersetzt. Damit gehen auch für Onlinehändler relevante Änderungen bezüglich der Erhebung von Einwegpfand einher.
Zum 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten, welches die bisher geltende Verpackungsverordnung ersetzt. Damit gehen auch für Onlinehändler relevante Änderungen bezüglich der Erhebung von Einwegpfand einher.
Duales System RKD stellt Betrieb ein
Nachdem Mitte des letzten Jahres bereits der Systembetreiber ELS Insolvenz anmelden musste, wird mit der RKD (Recycling Kontor Dual) nun kurzfristig der nächste Systemanbieter vom Markt verschwinden. RKD kündigt den Rückzug bereits zum 31. März an. Die zuständigen Behörden der Bundesländer seien entsprechend informiert worden. Es wird vermutet, dass diese nun zeitnah die jeweiligen Freistellungen der RKD widerrufen werden.
Nachdem Mitte des letzten Jahres bereits der Systembetreiber ELS Insolvenz anmelden musste, wird mit der RKD (Recycling Kontor Dual) nun kurzfristig der nächste Systemanbieter vom Markt verschwinden. RKD kündigt den Rückzug bereits zum 31. März an. Die zuständigen Behörden der Bundesländer seien entsprechend informiert worden. Es wird vermutet, dass diese nun zeitnah die jeweiligen Freistellungen der RKD widerrufen werden.
Prüfpflicht für Verpackungsregistrierung anderer Hersteller im Online-Handel: Schnellcheck über die ZSVR-Datenbank „LUCID“
Seit dem 01.01.2019 sind Online-Händler unter Geltung des neuen Verpackungsgesetzes nicht nur regelmäßig verpflichtet, eigene Verpackungen zu lizenzieren. Vielmehr wird Ihnen auch eine Prüfpflicht dahingehend auferlegt, ob Hersteller von anderem produktbegleitenden Verpackungsmaterial registriert sind. Fällt die Prüfung negativ aus, stellt das Verpackungsgesetz ein Vertriebsverbot für den Handel auf, dessen Nichtbeachtung mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Wie der Prüfpflicht durch die Nutzung der Registrierungsdatenbank „LUCID“ Rechnung getragen werden kann, ist Gegenstand des aktuellen Beitrags.
Seit dem 01.01.2019 sind Online-Händler unter Geltung des neuen Verpackungsgesetzes nicht nur regelmäßig verpflichtet, eigene Verpackungen zu lizenzieren. Vielmehr wird Ihnen auch eine Prüfpflicht dahingehend auferlegt, ob Hersteller von anderem produktbegleitenden Verpackungsmaterial registriert sind. Fällt die Prüfung negativ aus, stellt das Verpackungsgesetz ein Vertriebsverbot für den Handel auf, dessen Nichtbeachtung mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Wie der Prüfpflicht durch die Nutzung der Registrierungsdatenbank „LUCID“ Rechnung getragen werden kann, ist Gegenstand des aktuellen Beitrags.
Frage des Tages zum Verpackungsgesetz: Gilt die Lizenzierungspficht erst ab dem 01.01.2019?
Das neue Verpackungsgesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Die große Neuerung des Gesetzes ist die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Irrtümlicherweise sind viele Onlinehändler der Meinung, dass auch die Systembeteiligungspflicht erst ab dem 01.01.2019 gilt. Dem ist jedoch nicht so.
Das neue Verpackungsgesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Die große Neuerung des Gesetzes ist die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Irrtümlicherweise sind viele Onlinehändler der Meinung, dass auch die Systembeteiligungspflicht erst ab dem 01.01.2019 gilt. Dem ist jedoch nicht so.
Neues Verpackungsgesetz – die ersten Abmahnungen sind schon da…
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Offensichtlich ist ein Großteil der Onlinehändler den neuen Pflichten bislang noch nicht nachgekommen. Nun – nach nicht einmal drei Wochen – sind die ersten Abmahnungen bereits im Umlauf. Anlass genug, einmal über die möglichen Abmahngefahren durch das Verpackungsgesetz zu informieren.
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Offensichtlich ist ein Großteil der Onlinehändler den neuen Pflichten bislang noch nicht nachgekommen. Nun – nach nicht einmal drei Wochen – sind die ersten Abmahnungen bereits im Umlauf. Anlass genug, einmal über die möglichen Abmahngefahren durch das Verpackungsgesetz zu informieren.
Das neue Verpackungsgesetz: Es tut sich was...
Der 01. Januar 2019 war Stichtag – seit diesem Tag gilt das neue Verpackungsgesetz. Die damit einhergehenden gesetzlichen Neuerungen haben die Gemüter der Onlinehändler bereits Monate davor erhitzt. Es gab viele Fragen – va. war die neue Registrierungspflicht DAS Thema der Händler. Nun haben sich bis heute rund 130.000 Unternehmen bei der zuständigen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert - mehr als erwartet. Und auch auf dem Abmahnmarkt rührt sich schon was...
Der 01. Januar 2019 war Stichtag – seit diesem Tag gilt das neue Verpackungsgesetz. Die damit einhergehenden gesetzlichen Neuerungen haben die Gemüter der Onlinehändler bereits Monate davor erhitzt. Es gab viele Fragen – va. war die neue Registrierungspflicht DAS Thema der Händler. Nun haben sich bis heute rund 130.000 Unternehmen bei der zuständigen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert - mehr als erwartet. Und auch auf dem Abmahnmarkt rührt sich schon was...
Vier Fallbeispiele zum besseren Verständnis des Verpackungsgesetzes
Das Verpackungsgesetz ist komplex und nur schwer verständlich. Um die Anwendung des Verpackungsgesetzes speziell für Online-Händler besser zu veranschaulichen, haben wir zu einigen besonders praxisrelevanten Sachverhalten Fallbeispiele herausgearbeitet.
Das Verpackungsgesetz ist komplex und nur schwer verständlich. Um die Anwendung des Verpackungsgesetzes speziell für Online-Händler besser zu veranschaulichen, haben wir zu einigen besonders praxisrelevanten Sachverhalten Fallbeispiele herausgearbeitet.
Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)
Das am 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz hat einmal mehr die Spielregeln im E-Commerce geändert. So müssen sich Online-Händler nun bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" registrieren, um ihre Verpackungen auf legale Weise in Verkehr bringen zu können. Auch haben Online-Händler neue Datenmeldungspflichten zu beachten. Die IT-Recht Kanzlei stellt das neue Verpackungsgesetz im Einzelnen vor. Dabei wird im wesentlichen auf die einschlägigen Pflichten von Online-Händlern eingegangen.
Das am 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz hat einmal mehr die Spielregeln im E-Commerce geändert. So müssen sich Online-Händler nun bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" registrieren, um ihre Verpackungen auf legale Weise in Verkehr bringen zu können. Auch haben Online-Händler neue Datenmeldungspflichten zu beachten. Die IT-Recht Kanzlei stellt das neue Verpackungsgesetz im Einzelnen vor. Dabei wird im wesentlichen auf die einschlägigen Pflichten von Online-Händlern eingegangen.
Inwieweit lizenzierungspflichtig nach Verpackungsgesetz?: Händler nutzt Logistikunternehmer (Fulfillment)
Viele Online-Händler bedienen sich der Dienste von Logistikdienstleistern ("Fulfillment Center"), die dem Händler bestimmte Aufgaben im Rahmen der Kaufabwicklung abnehmen (z.B. die Bestellungsannahme gegenüber dem Produzenten, Lagerhaltung, Kommissionierung, Verpackung, Versand etc.). Wer muss in diesem Zusammenhang welche Verpackungen lizenzieren? Dieser Frage gehen wir mit Hilfe einiger Fallbeispiele einmal genauer nach.
Viele Online-Händler bedienen sich der Dienste von Logistikdienstleistern ("Fulfillment Center"), die dem Händler bestimmte Aufgaben im Rahmen der Kaufabwicklung abnehmen (z.B. die Bestellungsannahme gegenüber dem Produzenten, Lagerhaltung, Kommissionierung, Verpackung, Versand etc.). Wer muss in diesem Zusammenhang welche Verpackungen lizenzieren? Dieser Frage gehen wir mit Hilfe einiger Fallbeispiele einmal genauer nach.
Das Verpackungsgesetz – seit dem 01.01.2019 in Kraft
Am 01. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Laut einer Hochrechnung heisst es, dass in Deutschland ca. 750.000 verpflichtete Unternehmen existieren. Bis heute haben sich erst ca. 130.000 bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert. Es darf also davon ausgegangen werden, dass viele Verpflichtete entweder nichts von Ihrer Registrierungspflicht wissen oder sie noch nicht wahrgenommen haben. Beide Fälle führen jedoch zum gleichen Ergebnis: Sollten verpflichtete Unternehmen, zu denen auch jeder Versand- und Onlinehändler zählt, sich nicht registrieren, gilt in diesen Fällen ein Vertriebsverbot.
Am 01. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Laut einer Hochrechnung heisst es, dass in Deutschland ca. 750.000 verpflichtete Unternehmen existieren. Bis heute haben sich erst ca. 130.000 bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert. Es darf also davon ausgegangen werden, dass viele Verpflichtete entweder nichts von Ihrer Registrierungspflicht wissen oder sie noch nicht wahrgenommen haben. Beide Fälle führen jedoch zum gleichen Ergebnis: Sollten verpflichtete Unternehmen, zu denen auch jeder Versand- und Onlinehändler zählt, sich nicht registrieren, gilt in diesen Fällen ein Vertriebsverbot.
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