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Preis- und Rabattwerbung

Top-Themen

Werbung mit einer alten UVP: Ist das erlaubt?

Preisgegenüberstellungen sind im Online-Handel beliebt. Mancher Händler stellt dabei seinen eigenen aktuellen Preis einer früheren unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers gegenüber. Geht das?

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UVP-Werbung: Vorsicht bei selbst festgesetzten Preisen

Um den eigenen Preis attraktiver zu machen, wird er oft mit einer höheren UVP verglichen. Ist der vermeintlich fremde Referenzpreis jedoch vom werbenden Händler selbst festgelegt, stellt dies laut OLG Frankfur eine irreführende Werbung gem. § 5 UWG dar.

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Vorsicht bei UVP-Werbung: Darauf müssen Sie achten!

Die Werbung mit einer Preisersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) ist für Händler attraktiv, aber rechtlich riskant. Wann sind UVP-Vergleiche zulässig und wo drohen Irreführungsgefahren?

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BGH: Verwendung der Bezeichnung "UVP" ist nicht wettbewerbswidrig

Mit seiner Entscheidung vom 07.12.2006 hat der BGH einem seit Monaten umhergehenden Abmahngespenst endgültig den Garaus gemacht. Der BGH stellte nun ein für alle Mal klar, dass die Verwendung der Bezeichnung „UVP“ nicht irreführend i.S.d. § 5 UWG und daher auch nicht wettbewerbswidrig ist. Bedauerlich ist nur, dass seit der nun vom BGH revidierten Entscheidung des OLG Köln vom 28.11.2003 mehr als drei Jahre vergangen sind, in denen die oben genannte Bezeichnung zuhauf abgemahnt werden konnte.

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