Abmahnradar Mai: Die Abmahnungen des Monats

Abmahnradar Mai: Die Abmahnungen des Monats
2 min
Beitrag vom: 28.05.2025

Hier unser Überblick über die Abmahnungen des Monats Mai aus dem Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es im Mai u.a. um folgende Themen:

  • Unzulässige Werbung - Bewertungserinnerungsmail / Datenauskunft
  • Fehlende Textilkennzeichnung
  • Irreführung durch die Bezeichnung „Himalaya-Salz“

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .

  • Multischalter - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
  • Fehlende Grundpreise
  • Irreführende Werbung - Ultraschallzahnbürste

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .

  • Biozid-Produkte: Fehlender Warnhinweis
  • Fehlende Grundpreise
  • Verstoß GPSR
  • Weiterverkauf Fussballtickets
  • Unzulässige E-Mail-Werbung
  • Einweggetränke: Keine Pfanderhebung
  • Irreführende Werbung - LGA geprüft

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .

  • Unzulässige Werbung - Werbemails / Datenauskunft / Schadensersatz
  • Durchlauferhitzer: Fehlende Angaben zur Installation
  • Rechtsdienstleistungen - Angebot ohne Berechtigung

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .

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Abmahnungen aus dem Markenrecht

Wie gewohnt ist das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marke:

- "One Million"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marken finden Sie hier .

  • "Inbus"
  • "Elara"

Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier .

- "MTEC"

Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marke finden Sie hier .

- "Mensch ärgere Dich nicht"

Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marke finden Sie hier .

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnungen im Zusammenhang mit Bilderklau. Weitere Infos hierzu finden Sie etwa hier .

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker .

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Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Smart Calendar / shutterstock.com

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