Abmahnradar: Unzulässige E-Mailwerbung

Abmahnradar: Unzulässige E-Mailwerbung
4 min
Beitrag vom: 23.05.2025

E-Mail-Werbung ist für Händler attraktiv – aber nur zulässig mit vorheriger Einwilligung des Empfängers. Außerdem: Irreführende Werbung mit „LGA-geprüft“ sowie die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“.

Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!

Und nun die Abmahnungen der Woche:

Unzulässige Werbung - Werbemails / Datenauskunft / Schadensersatz

Abmahner: Stefan Richter
Kosten: 1.134,55 EUR

In diesem Fall ging es mal wieder um unzulässige E-Mail-Werbung im B2C-Bereich – ohne die nötige Einwilligung des Empfängers. Was bei mehrfacher E-mail-Werbung des Absenders gleich zu mehrfachen Abmahnungen führte.

Solche Verstöße sind häufig: Entweder fehlt die Zustimmung ganz oder sie entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Oft fordern Abmahner wie hier zusätzlich datenschutzrechtliche Auskünfte, was die Lage verschärft. Besonders heikel: Der Abmahner ist zugleich sein eigener Anwalt.

Was in diesem Zusammenhang hier auch geltend gemacht wird: Ein pauschaler Schadensersatz dürfte aber nach einer Entscheidung des BGH in Frage stehen, zumindest wenn es sich um einen einmaligen Verstoß handelt.

  • Für die Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Einen umfangreichen Leitfaden ("E-Mail Werbung: wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden") haben wir hier bereitgestellt.
  • Und was für Händler zu tun ist, wenn der Kunde eine Datenauskunft verlangt finden Sie in diesem Beitrag mit Muster
LegalScan Pro – Ihr Warnsystem für produktspezifische Rechtspflichten

Irreführende Werbung - LGA geprüft

Abmahner: vgu - Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 300,00 EUR

Beanstandet wurde die Verwendung des Hinweises „LGA-geprüft“, ohne dass erkennbar war, welche konkreten Prüfkriterien der Auszeichnung zugrunde lagen.

Eine solche Werbung kann als irreführend eingestuft werden, wenn die Aussage geeignet ist, einen unzutreffenden Eindruck über Inhalt, Umfang oder Aussagekraft der Prüfung zu erwecken – insbesondere bei fehlender Transparenz hinsichtlich der angewandten Prüfstandards.

Diese Art Werbung wurde in letzter Zeit auch schon abgemahnt. Was genau dabei zu beachten ist, finden Sie in diesem Beitrag.

Durchlauferhitzer: Fehlende Angaben zur Installation

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.

Kosten: 270,00 EUR

Banner LegalScan Pro

Gegenstand der Abmahnung war das Angebot eines Durchlauferhitzers, der mit Starkstrom betrieben wird. Beanstandet wurde, dass auf die eingeschränkte Verwendbarkeit solcher Geräte nicht hingewiesen wurde – insbesondere darauf, dass die Installation nur durch den Netzbetreiber oder einen eingetragenen Fachbetrieb erfolgen darf.

Ein solcher Hinweis ist jedoch erforderlich, da es sich um eine wesentliche Information handelt.

Tipp: Wir haben in diesem Beitrag alles Wissenswerte zu diesem Thema samt einer praxisrelevanten Mustererklärung veröffentlicht.

Rechtsdienstleistungen - Angebot ohne Berechtigung

Abmahner: Wettbewerbszentrale
Kosten: 350,00 EUR

Abgemahnt wurde ein KfZ-Sachverständigen-Büro, das im Rahmen der Unfallabwicklung auch mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen ("Rechtlicher Beistand") geworben hatte. Eine Berechtigung zur Erbringung solcher Dienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestand freilich nicht.

Urheberrecht - unberechtigte Bildnutzung

Abmahner: copytrack GmbH
Kosten: 350,00 EUR

Die Copytrack GmbH verschickt bei unlizenzierter Bildnutzung keine klassische Abmahnung, sondern eher eine Art Berechtigungsanfrage. Darin wird angeboten, entweder Schadensersatz zu leisten oder nachträglich eine Lizenz zu erwerben.

Auch ohne Abmahnung und Unterlassungsforderung kann das teuer werden.

Marke - "Mensch ärgere Dich nicht"

Abmahner: Schmidt Spiele GmbH
Kosten: 3.020,34 EUR

„Mensch ärgere Dich nicht“ ist markenrechtlich geschützt – auch wenn viele den Begriff irrtümlich für allgemein frei verwendbar halten. Wer damit ohne Lizenz wirbt oder Produkte kennzeichnet, riskiert eine kostspielige Markenabmahnung.

Die Markenabmahnung von angeblichen Gattungsbegriffen ist weit verbreitet - siehe diesen Beitrag dazu.

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

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Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Aria sandi hasim / shutterstock.com

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