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Besondere Verkaufsbestimmungen

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Benötigen Nahrungsergänzungsmittel behördliche Zulassung?

Nahrungsergänzungsmittel sollen dem Körper besondere ernährungsphysiologische Wirkungen verleihen und liegen bei Verbrauchern hoch im Trend. Da Nahrungsergänzungsmittel jedoch Lebensmitteln sind, gibt es in rechtlicher Hinsicht viel zu beachten.

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Darf man abgelaufene Ware noch verkaufen?

Täglich landen Produkte mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum im Müll - obwohl sie oft bedenkenlos genießbar sind. Darf der Handel abgelaufene Produkte anbieten?

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Anspruchsvoll: Nahrungsergänzungsmittel über das Internet rechtssicher bewerben und verkaufen!

Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland zu bewerben und zu verkaufen ist in rechtlicher Hinsicht (extrem!) anspruchsvoll. Es bestehen Anzeige- wie auch diverse allgemeine und besondere Kennzeichnungspflichten, die wiederum in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen - z.B. die Health-Claims-Verordnung oder die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel - geregelt sind. Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen Beitrag zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.

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Anzeigepflicht: Beim Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln

Das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels muss durch den Hersteller oder Importeur gegenüber dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) rechtzeitig angezeigt werden. Der nachfolgende Beitrag klärt die wichtigsten Fragen in dem Zusammenhang.

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Konkret: Zur Ausnahme des Widerrufsrechts beim Onlinehandel mit Lebensmitteln

Das Widerrufsrechts  bei Fernabsatzverträgen ist eine zentrale Regelung des Verbraucherschutzes. Allerdings gibt es auch Konstellationen, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Aufgrund der schwammigen Gesetzesformulierung ist diesbezüglich beim Onlinehandel mit Lebensmitteln immer noch vieles unklar.

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