Urheberrecht

Alles muss raus: Was nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Vermeidung einer Vertragsstrafe bei Bildverletzungen zu beachten ist

So leicht man ein Bild via copy&paste im Netz verwerten kann, so schwer ist es, dieses aus dem Internet wieder zu entfernen. Für diejenigen, die wegen der unberechtigten Nutzung von Bildmaterial mal abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, ist es aber zur Vermeidung von Vertragsstrafen äußerst wichtig, dass die Bilder komplett beseitigt werden. Aber wie weit geht diese Pflicht? Wir schauen uns hier mal an, was nach Abgabe einer Unterlassungserklärung diesbzgl. alles zu beachten ist…

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Steile Vorlage: BGH legt Fragen zur Haftung von YouTube für Urheberrechtsverletzungen EuGH vor

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung des Betreibers der Internetvideoplattform YouTube für von Dritten hochgeladene urheberrechtsverletzende Inhalte vorgelegt.

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Fotos von Kindern im Internet: Eltern müssen grundsätzlich gemeinsam klagen

Die Veröffentlichung eines Fotos des minderjährigen Kindes im Internet bedarf der Einwilligung beider Elternteile. Warum eine Einigung dieser genauso wichtig ist, wenn es um die Löschung des bereits veröffentlichten Bildes geht, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Oldenburg.

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Zitatrecht: Wann ist Werbung mit fremden Zitaten zulässig?

Fremde Zitate bekannter Persönlichkeiten werden im Internet oft und gerne unter dem vermeintlichen Deckmantel der Zitierfreiheit verwendet. Doch Vorsicht: Das Gesetz lässt die Verwendung fremder Zitate nur unter engen Voraussetzungen zu. Liegen diese nicht vor, begeht der Zitierende eine Urheberrechtsverletzung, die schnell richtig teuer werden kann. In welchem Umfang das Urheberrecht die Werbung mit fremden Zitaten zulässt, erfahren Sie im Folgenden.

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LG Trier zu den Anforderungen eines Impressums bei YouTube

Das LG Trier hat mit Urteil vom 21.07.2017 - Az.: 11 O 258/16 – entschieden, dass den gesetzlichen Anforderungen an die Angabe eines Impressums im Rahmen einer gewerblichen YouTube-Präsenz genüge getan ist, wenn über die betreffende YouTube –Seite auf eine andere Homepage des Anbieters verwiesen wird, auf der wiederum transparent auf ein Impressum verlinkt wird.

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BGH: EuGH-Vorlage zum Urheberrechtsschutz geheimer militärischer Lageberichte gegen eine Veröffentlichung durch die Presse

Der BGH (Beschluss vom 1.6.2017, I ZR 139/15 – Afghanistan Papiere) hat dem EuGH im Hinblick auf den urheberrechtlichen Schutz geheimer miltitärischer Lageberichte Fragen zur Zulässigkeit einer Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit vorgelegt. Der EuGH soll insbesondere klären, ob außerhalb der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen und Verwertungsbefugnisse eine allgemeine Interessenabwägung angestellt werden darf.

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LG Bochum: Homepage-Ersteller haftet für Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung

Der beklagte Webdesigner hatte für die Klägerin – eine Anwaltskanzlei – eine Homepage erstellt und zur Gestaltung der Seite urheberrechtlich geschützte Bilder aus seinem „Fundus“ verwendet. Als Betreiberin der Seite wurde die Klägerin auf Schadensersatz vom Inhaber der Urheberrechte der streitgegenständlichen Bilder wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen. Die Klägerin forderte vom Beklagten Schadensersatz wegen Pflichtverletzung aus dem zwischen ihr und dem Beklagten geschlossenen Vertrag zur Erstellung einer Homepage und bekam durch Urteil v. 16.08.2016 vom LG Bochum recht (LG Bochum, Urteil v. 16.08.2016 - Az.: 9 S 17/16).

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Ein Schiff wird kommen….: Ein auf der Außenseite eines Schiffes angebrachtes Werk unterliegt Panoramafreiheit

Eine Veranstalterin von Kreuzfahrten erhob Klage gegen den Betreiber einer Internetseite, auf der unter anderem Ausflüge bei Landgängen auf Kreuzfahrtreisen angeboten wurden. Der Beklagte veröffentlichte auf seiner Internetseite ein Foto der Seitenansicht des Schiffs „AIDAbella“ der Klägerin. Auf diesem Schiff war der „AIDA Kussmund“ teilweise zu sehen. Die Veranstalterin von Kreuzfahrten sah sich in ihren Rechten am „AIDA Kussmund“ verletzt, weil das Kunstwerk sich insbesondere nicht an öffentlichen Straßen oder Plätzen befinde, wodurch der Betreiber der Internetseite kein Nutzungsrecht hatte.

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Die Urheberrechtsabgabe – eine Handlungsempfehlung für betroffene Händler

Hersteller bestimmter Geräte und Speichermedien, die der (elektronischen) Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken dienen, müssen gemäß §§ 54 ff. UrhG eine sog. Urheberrechtsabgabe leisten. Allerdings sind nicht nur Hersteller, sondern auch Importeure und Händler solcher Geräte und Speichermedien betroffen, insbesondere wenn die jeweiligen Hersteller ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Problematik und gibt Ratschläge, was betroffene Händler im Einzelfall tun können.

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EuGH: Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Werken

Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Werken, die ohne Erlaubnis des Urhebers auf einer anderen Website veröffentlicht wurden, stellt keine "öffentliche Wiedergabe" dar, wenn dies ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke geschieht. Werden diese Hyperlinks dagegen mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt, ist die Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung auf der anderen Website zu vermuten.

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BGH: Meine Bilder, deine Bilder – Zur Urhebervermutung bei Fotografien im Internet

Fast jeder hat wohl heutzutage schon einmal etwas über das Internet verkauft. Entsprechende Plattformen wie eBay werden sowohl von Privatverkäufern als auch von Onlinehändlern fleißig genutzt. Allerdings möchten die Käufer natürlich sehen, was ihnen angeboten wird. Daher wird das Angebot nur mit einem ordentlichen Bild zum Erfolg. Wer jetzt mit dem Gedanken spielt, einfach ein Bild des gleichen Artikels im Internet zu suchen und dieses für seine eigenen Zwecke zu nutzen, der sollte sich diesen Schritt besser noch einmal genau überlegen. Denn wenn der Urheber der Bilder dahinter kommt, kann es teuer werden.

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Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte: Rechtliche Stolperfallen der Bildernutzung im Internet

Die Verwendung guter Bilder auf Verkaufsseiten im Internet ist unverzichtbar. Noch wichtiger ist aber, dass durch die Verwendung von Bildmaterial keine Rechte Dritter verletzt werden - denn dann droht eine Abmahnung mit oft schmerzhaften Folgen. Um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche hier zu vermeiden, sollten Händler jedoch unbedingt einige einfache Regeln beachten.

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BGH: Meine Bilder, deine Bilder – Zur Urhebervermutung und Vervielfältigung von Fotografien im Internet

In seiner Entscheidung (Urteil vom 18.09.2014, Az: I ZR 76/13) setzt der Bundesgerichtshof sich detailliert mit den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 UrhG auseinander. Vor allem wird auf den Begriff des „Vervielfältigungsstücks“ eingegangen und speziell auf die Frage, ob ins Internet eingestellte Bilder unter diesen Begriff zu fassen sind. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Frage, ob das bloße Belassen von Bildern im Internet ein „Verbreiten" im juristischen Sinne darstellen kann.

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Bietest du nur an oder verletzt du schon? BGH zur Verletzung des Verbreitungsrechts des ausübenden Künstlers

Mit Urteil vom 05.11.2015 (Az.: I ZR 88/13) hat der BGH entschieden, dass das urheberrechtliche Verbreitungsrecht auch das Recht umfasst, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines Werks der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten. Dabei reicht es allein aus, in eigener Person den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung zu erfüllen; auf ein Verschulden nach § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG kommt es nicht an.

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Spannend: Urheberrechtsverletzung durch Hyperlinks? Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts liegt vor

Verstößt das Setzen eines Hyperlinks gegen das Urheberrecht, wenn dieser zu einer Website führt, auf der rechtswidrig Fotos veröffentlicht wurden? Über einen solchen Fall hat nun der Europäische Gerichtshof zu entscheiden. Der Schlussbericht des Generalanwalts deutet auf eine allgemeine Linkfreiheit hin.

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Finger weg: Ein Überblick zum Thema Bilderklau im Internet

Produktbilder sind im Onlinehandel unverzichtbar geworden. Produkte lassen sich im Onlineshop nicht anfassen, fühlen und testen. Hochqualitative und anschauliche Produktbilder bieten die Lösung und helfen ab, wenn ein „live“ sehen wie im Einzelhandel nicht möglich ist. Und das verlockt natürlich dazu, die Bilder via copy&paste vom Mitbewerber zu entwenden. Und das wiederum stellt eine Urheberrechtsverletzung dar – denn jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt und darf nur vom Rechteinhaber genutzt werden. Eine Übersicht.

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LG München I: Eine bloße 2-dimensionale Reproduktion eines Produktcovers ist nicht urheberrechtlich geschützt

Für Onlinehändler, die zur Illustration ihrer Angebote auf Internetplattformen Produktfotos einstellen, ist Vorsicht geboten. Nicht selten kommt es vor, dass die Übernahme eines fremden Produktcovers die urheberrechtliche Verletzung der Bildrechte anderer zur Folge hat. Ob eine 2-dimensionale Reproduktion einer Produktverpackung eine urheberrechtliche Verletzung der Bildrechte darstellt, hat nun das Landgericht München I mit Urteil vom 27.07.2015 (Az. 7 O 20941/14) entschieden.

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BGH: Bereits Werbung für Erwerb eines Plagiats greift in Urheberrecht ein

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass das urheberrechtliche Verbreitungsrecht auch das Recht umfasst, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten.

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Ich schätz mal......Zum Schadensersatz bei Bilderklau ohne Lizenzierungspraxis

Wird ein Foto im Internet unberechtigt verwendet und der Lichtbildinhaber auch nicht als Urheber benannt, kann letzterer einen Unterlassungsanspruch sowie einen Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Lizenzgebühr gegen den Verwender geltend machen.Besteht allerdings keine Lizenzierungspraxis, ist die Tabelle der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing (MMF) nur eingeschränkt anwendbar und das Gericht befugt den Schadensersatz in freiem Ermessen schätzen. Im Falle des Landgericht Berlin (Urteil v. 30.07.2015 - Az.: 16 O 410/14) waren das dann 100 EUR.

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AG München: Namensnennungsrecht des Fotografen ist ernst zu nehmen

Ein Profi-Fotograf aus dem Landkreis München ist auf die Herstellung von Hotelfotos spezialisiert. Im Jahr 2013 machte er von einem Hotel in Friedrichshafen im Auftrag von dessen Geschäftsführer Fotografien zu einem Honorar von knapp 1000 Euro. 13 der insgesamt 19 Bilder verwendete der Geschäftsführer des Hotels auf der Webseite des Hotels und auf sechs Hotelportalseiten im Internet, ohne den Namen des Fotografen zu nennen. Der Fotograf verlangte daraufhin von dem Hotel die Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 958,72 Euro. Daraufhin ergänzte das Hotel auf seiner Internetseite den Fotografenhinweis, zahlte jedoch keinen Schadensersatz...

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