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KG Berlin: Impressum auf der Mich-Seite von eBay reicht aus

Das KG Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob die Angabe eines Impressums auf der Mich-Seite bei eBay ausreichend ist. Dies sei der Fall, da es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung genüge, wenn die Anbieterkennzeichnung über zwei Links "Kontakt" und "Impressum" erreichbar ist (BGH GRUR 2007, 159 ff.). Die Schaltfläche "mich" sei in diesem Zusammenhang nicht anders zu beurteilen als die Schaltflächen "Kontakt" und "Impressum".

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