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Böses Foul: EuG zur Bösgläubigkeit bei Anmeldung der Marke "NEYMAR"

Der Vorwurf der bösgläubigen Markenanmeldung ist oft das einzige Mittel, das jemandem zur Verfügung steht, der vergessen hat, sein Zeichen markenrechtlich schützen zu lassen, und wenn Dritte dies ausgenutzt haben. Die Marke müsste dann wegen Nichtigkeit gelöscht werden. So geschehen in einem Markenstreit mit dem bekannten Fußballspieler Neymar.

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