Produkt- und Qualitätswerbung

Abmahnung: Bio-Werbung für Lebensmittel ohne Nennung der Öko-Kontrollnummer

Abgemahnt wird aktuell die unzulässige Bewerbung von Lebensmitteln mit dem Zusatz "Bio", ohne dass die erforderliche Öko-Kontrollnummer angegeben wird. Mit LegalScan Pro lassen sich solche Abmahnungen vermeiden.

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Lecker: "Dubai-Schokolade" keine irreführende geografische Herkunftsangabe

Der Hype um Dubai-Schokolade hält an – nun gab es eine aktuelle Entscheidung des LG Frankfurt, das den Begriff mangels irreführender geografische Herkunftsangaben für unbedenklich hielt.

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EuGH entscheidet zur Nutzung des EU-Bio-Logos bei Drittstaatenerzeugnis

EU-Erzeugnisse dürfen das Öko-Logo nur bei Erfüllung der EU-Öko-Verordnung tragen. Ob dieselbe Anforderung auch für Produkte aus Drittstaaten gilt, entschied der EuGH.

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Abmahnung: Irreführende Angaben über geographische Herkunft eines Produkts

Der Begriff ‘Made in Germany’ hat weltweit einen guten Ruf. Verkäufer möchten ihre Produkte gerne mit diesem Qualitätsmerkmal versehen, riskieren dabei aber häufig rechtliche Abmahnungen.

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Wann ist die Aussage „Designed in Germany“ zulässig?

Deutschland genießt als Produktionsstandort nach wie vor hohes Ansehen in der Welt. Dieses Ansehen machen sich auch zahlreiche Händler zunutze, etwa indem sie ihre Produkte mit der Aussage „Made in Germany“ bewerben.

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Bio-Werbung: Bio-Siegel auf Websites und Flyern ohne Produktbezug zulässig?

Die Bewerbung von Bio-Lebensmitteln ist streng geregelt: Bio-Begriffe und -Siegel dürfen nur für öko-zertifizierte Produkte verwendet werden. Da die Vorschriften produktbezogen sind, stellt sich die Frage: Ist eine allgemeine Verwendung von Bio-Siegeln auf Websites zulässig?

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Werbung für Desinfektionsmittel als "ökologisch" und "bio“ unzulässig

Die Werbung für Biozid-Produkte unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben – vor allem bei Begriffen wie „ökologisch“ oder „bio“. Ein aktueller Gerichtsfall zeigt, wie schnell Händler hier abgemahnt werden können.

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LG Dessau-Roßlau: Keine Bio-Werbung ohne Öko-Kontrollnummer

Dass bei jeglicher Werbung für biologisch erzeugte Lebensmittel stets auch der Code der zuständigen Öko-Kontrollstelle anzuführen ist, bestätigte jüngst das LG Dessau-Roßlau.

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OLG München zur Irreführung durch firmeneigenes Bio-Logo

Bio-Lebensmittel in der EU unterliegen strengen Vorgaben – einschließlich EU-Öko-Logo. Das OLG München urteilte: Ein eigenes Bio-Logo kann irreführend sein, wenn es wie ein unabhängiges Prüfsiegel wirkt.

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Werbung mit Bio-Begriffen und -Siegeln: Was ist zu beachten?

Die Werbung mit Bio-Schlagworten obliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Welche Regeln sind einzuhalten und wie gelingt die rechtssichere Umsetzung?

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Neues EU-Öko-Recht: Die wichtigsten Änderungen für Online-Händler

Zum 01.01.2022 wird mit der EU-Verordnung 2018/848 eine weitreichende Reform des EU-Bio-Rechts in Kraft treten. Welche wesentlichen Änderungen Online-Händler hierbei erwarten, zeigt dieser Beitrag.

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Die Abmahnungen zum Thema Himalaya Salz

Ein Dauerthema seit Jahren: Die Abmahnung wegen Verwendung des Begriffes "Himalaya Salz". Vorwurf: Die Angabe „Himalaya-(Stein-)Salz“ ist irreführend, wenn das Salz tatsächlich gar nicht im eigentlichen Himalaya-Massiv gewonnen wird.

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EuGH: Kein Bio-Logo bei Fleisch aus rituellen Schlachtungen ohne Betäubung

Fleisch, das aus rituellen Schlachtungen ohne vorherige Betäubung stammt, darf nicht das europäische Bio-Logo tragen - so der EuGH. Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards.

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Auch bei Recycling-Produkten kann die Herkunftsangabe entscheidend sein

Umweltschutz ist ein wichtiges Thema – und erfreut sich derzeit auch einer gewissen Beliebtheit beim Verbraucher. Da ist es aus werbewirtschaftlicher Sicht natürlich naheliegend, auch mit eher banalen Alltagsgegenständen das gute Gewissen des Verbrauchers zu stimulieren.

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OLG Celle: Beim Online-Verkauf Bio-Lebensmittel ist Angabe der Öko-Kontrollnummer Pflicht - nur wo?

Mit Urteil vom 11.09.2018, Az.: 13 W 40/18 stellte das OLG Celle klar, dass der Verkauf von Bio-Lebensmitteln ohne Angabe der (richtigen) Öko-Kontrollnummer wettbewerbswidrig und damit abmahnbar ist. Darüber hinaus beschäftigte sich das Gericht mit den formellen Voraussetzungen der Angabe der Öko-Kontrollnummer.

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Aktuelle Abmahnungen wegen Werbung mit Angaben „Bio“ und „Öko“ bei Lebensmitteln

Derzeit mahnt ein „Verbraucherschutzverein“ vermehrt Onlinehändler wegen der Werbung für Lebensmittel (hier: Weine) mit den Aussagen „Bio“ und/ oder „Öko“ ab, weil die Angabe der richtigen Kontrollstellen-Nummer (der Öko-Kontrollstelle) fehlt bzw. diese nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit diesen Werbeaussagen erfolgt.

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EuGH: Online-Händler müssen Bio-Lebensmittel ausnahmslos kontrollieren lassen

Grundsätzlich gilt: Mit „Bio“ darf nur werben, wer kontrolliert und mit einem Zertifikat versehen wird. Eine Ausnahme gilt dabei jedoch für Händler, die Bio-Erzeugnisse direkt (!) an Endverbraucher verkaufen. Diese sind von der Kontroll- und Zertifizierungspflicht grundsätzlich befreit. Doch fallen auch Online-Händler unter diese Ausnahmevorschrift? Diese Frage hat der EuGH nun beantwortet.

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Werbung mit Bio: Gelten für biologische Futtermittel besondere Anforderungen?

In Anlehnung an ihre Eigenart und die von Lebensmitteln abweichenden stofflichen und ernährungsphysiologischen Eigenschaften hat der europäische Gesetzgeber das Bedürfnis gesehen, bei ökologischen Futtermitteln die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Kennzeichnung und Werbung besonders zu regeln. So wird in Art. 36 lit. a der EU-Öko-Verordnung auf den Erlass spezifischer Vorschriften verwiesen, welche die Kriterien für die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Bio-Futtermitteln konkretisieren sollen.

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Werbung mit Verzicht auf Geschmacksverstärker wie Glutamat für Bio-Produkte verboten?

Ökologische Erzeugnisse sind bei ihrer Herstellung und Aufbereitung bestimmten gesetzlichen Standards unterworfen, die eine besondere Natürlichkeit und Reinheit gewährleisten und so im Interesse einer gesundheitsbewussten Ernährung eine Unterscheidung von herkömmlichen industriellen Produkten ermöglichen sollen. Gerade bei verarbeiteten Lebensmitteln sind Händler zur Steigerung der Werbewirksamkeit ihrer Angebote allerdings geneigt, neben der Bio-Eigenschaft zusätzlich den Verzicht auf bestimmte Zusatzstoffe – meist Geschmacksverstärker wie Glutamat – hervorzuheben. Doch ist dies wettbewerbsrechtlich zulässig oder handelt es hierbei für Bio-Produkte vielmehr um eine verbotene Werbung mit Selbstverständlichkeiten? Aufschluss gibt der folgende Beitrag.

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Öko-Kontrollnummer in Produktübersicht ohne Hinweis auf Bio-Eigenschaft entbehrlich

Beim Verkauf von Bio-Produkten sind die besonderen kennzeichnungsrechtlichen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 zu beachten, welche Händlern im Interesse einer einfachen Rückverfolgbarkeit der Produktionsschritte verschiedene warenspezifische Hinweise abverlangen. Allen voran sind sie so gehalten, immer dann, wenn sie ihre Produkte mit Angaben über die biologische/ökologische Erzeugung oder die Bio-Qualität versehen, im unmittelbaren Zusammenhang auch die Öko-Kontrollnummer der Stelle zu nennen, welche die letzte Produktionshandlung vorgenommen hat, Art. 24 Abs. 1 lit. a LMIV.

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